Zero Rating

Verbraucherschützer klagen gegen Vodafone Pass

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung gegen die Zero-Rating-Optionen von Vodafone Klage erhoben.
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Neuer Ärger für Vodafone Pass Neuer Ärger für Vodafone Pass
Montage: teltarif.de
Die Bundes­netzagentur hat Vodafone aufgefordert, die unter der Marke Vodafone Pass vermarkteten Zero-Rating-Optionen nach­zu­bessern. Vodafone hatte in einer ersten Stellung­nahme gegenüber teltarif.de angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Anordnung des Regulierers zu prüfen. Nun droht dem Düsseldorfer Tele­kommuni­kations­dienst­leister erneut Ärger im Zusammenhang mit Vodafone Pass.

Der Verbraucher­zentrale Bundes­verband (vzbv) teilte mit, nach einer wettbewerbs­rechtlichen Überprüfung mehrere Verstöße festgestellt zu haben. Nun haben die Verbraucher­schützer vor dem Landgericht Düsseldorf Klage eingereicht. "Die konkrete Ausgestaltung des Vodafone-Passes verstößt aus Sicht des vzbv gegen geltendes EU-Recht", so Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechts­durch­setzung des vzbv.

Vodafone Pass bislang nur in Deutschland nutzbar

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Montage: teltarif.de
Der Vodafone Pass sei beispielsweise auf die Nutzung innerhalb Deutschlands beschränkt. Das sei ein Verstoß gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO). Danach sollen Verbraucher ihren Mobilfunktarif seit dem 15. Juni 2017 im europäischen Ausland nutzen können wie zu Hause. Dies müsse auch für den Vodafone Pass gelten. Der Netzbetreiber hatte sich bislang zwar vorbehalten die Optionen - beschränkt auf jeweils 5 GB Datenvolumen - auch im EU-Roaming anzubieten, dies bislang allerdings nicht umgesetzt.

Der vzbv kritisiert ferner, dass der Vodafone Pass nur auf dem Gerät nutzbar sei, in dem sich die vom Kunden genutzte SIM-Karte befinde. Tethering sei ausgeschlossen und führe zu einer Anrechnung des verbrauchten Datenvolumens. Das könnte abrechnungs­technische Gründe haben. Das wiederum lassen die Verbraucher­schützer nicht gelten. Die Kunden müssten demnach ein Endgerät ihrer Wahl verwenden können.

vzbv: "Werbung irreführend"

Die Werbung für den Vodafone Pass sei darüber hinaus irreführend gewesen. So seien Beschränkungen nur aus Fußnoten hervorgegangen. Vodafone habe seinen Internetauftritt mittlerweile zwar geändert. Eine Unterlassungs­erklärung, mit der sich das Unternehmen verpflichtet hätte, die vom vzbv als irreführend beanstandeten Punkte aufzugeben, wollte der Netzbetreiber den Angaben zufolge nicht abgeben.

Die Verbraucherschützer forderten abschließend auch die Bundesregierung auf, ein klares Bekenntnis zur Netzneutralität zu zeigen. Das Strafmaß bei Verstößen müsse angepasst werden und sich prozentuell am Umsatz des jeweiligen Tele­kommunikations­anbieters bemessen.

Erst Ende Mai hatte Vodafone neue Partner für seine Zero-Rating-Optionen vorgestellt. In einer weiteren Meldung berichten wir über die Dienste, die seitdem neu für Vodafone-Pass-Kunden verfügbar sind.

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