Forderung

StreamOn: Verbraucherschützer fordern Verbot durch die BNetzA

Der vzbv fordert ein Verbot von StreamOn der Telekom. Der Verband sieht Probleme bei der Netzneutralität und eine langfristige Benachteiligung der Verbraucher.
Von Thorsten Neuhetzki

StreamOn: vzbv will ein Verbot erwirken StreamOn: vzbv will ein Verbot erwirken
Foto: Telekom
Mit StreamOn hat die Telekom im April eine Option geschaffen, mit der Kunden des Mobilfunkers je nach Tarif kostenlos Musik und/oder Videos über das Mobilfunknetz streamen können. Das eigentliche Datenvolumen wird dabei nicht berührt. Doch gilt das Streamen ohne Berechnung (auch als Zero-Rating bezeichnet) nicht für alle Dienste, sondern nur für Partner der Telekom.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stört sich an StreamOn. StreamOn verstoße gegen die Regeln der Netzneutralität, teilte der Verband heute mit. Es bringe langfristig erhebliche Nachteile für Verbraucher. Der vzbv fordert die Bundesnetzagentur auf, das Angebot zu verbieten. "Das StreamOn-Geschäftsmodell der Deutschen Telekom verletzt die Netzneutralität. Es verringert auf lange Sicht die Wahlfreiheit der Verbraucher bei Streamingdiensten, führt zu höheren Mobilfunkpreisen und wirkt sich negativ auf Innovationen aus. Daher sollte die Bundesnetzagentur das Angebot verbieten", sagt Florian Glatzner, Medienexperte beim vzbv. Die BNetzA hatte Mitte Mai bereits eine Anhörung gestartet.

Anmeldeprozess mit hohen Hürden

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Foto: Telekom
Die Zusatzoption StreamOn können Kunden mit höherpreisigen Verträgen optional hinzubuchen. Die Option sei zwar kostenlos, führe aber dazu, dass die Auflösung von Videostreams sämtlicher Anbieter - nicht nur die der Partnerunternehmen - reduziert werde, solange die Option aktiviert sei. Der vzbv befürchtet, dass das StreamOn-Angebot langfristig dazu führen werde, dass sich kleinere Streaminganbieter nicht am Markt behaupten können. Die Begründung des Verbandes: Der Anmeldeprozess für Partnerdienste im StreamOn-Tarif bietet für kleinere ausländische sowie europäische Streaming-Anbieter administrative, finanzielle und sprachliche Hürden. Für Verbraucher wird dadurch in Zukunft die Wahlfreiheit eingeschränkt werden.

"Für Verbraucher kann es sich kurzfristig lohnen, wenn die Nutzung von Videos nicht auf ihr Inklusivvolumen angerechnet wird. Dann muss das aber auch für alle Video-Angebote gelten und darf nicht einzelne Anbieter bevorzugen. Grundsätzlich wären Tarife wünschenswert, die von vornherein ein ausreichendes Datenvolumen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen“, so Glatzner. Zero-Rating-Angebote stünden dem eher entgegen, denn sie machten teure Angebote mit begrenztem Datenvolumen attraktiver.

Innovationsbremse für neue technische Lösungen?

Das StreamOn-Angebot der Telekom wirke sich außerdem negativ auf Innovationen aus. Der vzbv begründet das damit, dass die Telekom nur Unternehmen in das Angebot aufnehme, die festgelegte technische Voraussetzungen erfüllen. Andere technische Lösungen würden damit benachteiligt.

Bei StreamOn sind derzeit schon viele große Anbieter dabei. Andere fehlen - zum Beispiel Spotify. Lesen Sie, warum Spotify noch nicht bei StreamOn dabei ist.

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