Fragen und Antworten

Weitere Details zur Telekom-Drossel: Freie Fahrt für Entertain?

Ausnahmen bei der Traffic-Messung könnten rechtlich bedenklich sein
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Die angekündigte Drosselung der DSL- und VDSL-Tarif der Telekom wirft Fragen auf: Obwohl Entertain-Nutzer sich keine Sorgen um ihr Fernsehsignal machen müssen, bleibt die Frage, ob sich die Telekom in wettbewerbsrechtlicher Sicht mit den bisher formulierten Ausnahmen, die ebenfalls wie die Drosselung ab 2016 wirksam werden sollen, nicht aufs Glatteis begibt.

In der offiziellen Mitteilung hat die Telekom bereits einige Fälle umrissen, in denen Telekom-Kunden faktisch mehr Highspeed-Volumen versurfen können als von der Drosselungsgrenze vorgegeben. Einerseits protegiert die Telekom damit das hauseigenen Entertain-Angebot, andererseits profitieren auch Kooperationen mit anderen Betreibern davon.

"Rasenmäher-Methode": Konsequente Drosselung auf 384 kBit/s

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Foto: teltarif.de
In ersten Reaktionen ernten vor allem die nach Surfgeschwindigkeit gestaffelten Inklusivvolumina Kritik. Denn aufgrund des noch nicht abgeschlossenen (oder begonnenen) VDSL-Netzausbaus in vielen Regionen Deutschlands kommen viele Kunden nach dem jetzigen Stand nicht in den Genuss einer schnelleren Leitung. Unklar ist momentan, ob die Telekom dem Kunden trotzdem einen Tarif mit höherer Drosselungsgrenze und Grundgebühr verkauft, aber gleichzeitig darauf hinweist, dass die Bandbreite bei beispielsweise 16 MBit/s bleibt. Besonders ärgerlich ist, dass die Drosselungsgeschwindigkeit nicht auch genauso gestaffelt wurde.

In den Leistungsbeschreibungen der aktuell vermarkteten VDSL-Tarife gibt es bei VDSL 25 ab 100 GB sowie bei VDSL 50 ab 200 GB eine theoretische, bisher praktisch nicht durchgeführte Drosselung, und zwar auf 6 MBit/s. Die nun geplante Drosselung auf 384 kBit/s "verdammt" den Nutzer für den Rest-Monat praktisch dazu, auf typische Breitband-Anwendungen wie Smart-TV oder Video-on Demand zu verzichten, was mit 6 MBit/s für Videos in Standard-Auflösung weiterhin problemlos möglich gewesen wäre. Auch Video-Telefonie über einen alternativen Anbieter dürfte kaum noch ruckelfrei nutzbar sein.

Momentan geplante Drosselungsgrenzen in der tabellarischen Übersicht

maximale Geschwindigkeit
des Anschlusses
Drosselungsgrenze
16 MBit/s 75 GB
50 MBit/s 200 GB
100 MBit/s 300 GB
200 MBit/s 400 GB
Stand: 22. April 2013,
gültig für Neuabschlüsse und Vertragsverlängerungen
ab 2. Mai 2013, technische Realisierung ab 2016

Auf der folgenden Seite gehen wir auf die von der Telekom bereits kommunizierten Ausnahmen "Entertain" und "Telefonie per NGN" ein und verraten, wer die echten Verlierer der neuen Drosselung sind. Außerdem werfen wir einen kritischen Blick auf die Traffic-Beispiel-Rechnung des Konzerns und stellen Fragen an die noch nicht detailliert kommunizierten Zubuchoptionen.

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