Machtwort

Bundesnetzagentur: Netzbetreiber dürfen notfalls drosseln

Als oberste Aufsichts­behörde steht die Bundes­netz­agentur im engen Kontakt mit der Tele­kommu­nika­tions­branche und hat bereits einen Leit­faden für Corona veröf­fent­licht.
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Die Bundesnetzagentur steht mit den Netzbetreibern im engen Austausch nur Netzauslastung Die Bundesnetzagentur steht mit den Netzbetreibern im engen Austausch nur Netzauslastung
Foto/Montage: teltarif.de, Logos: Anbieter
Zur Bewäl­tigung uner­warteter Über­lastungen im Tele­kommu­nika­tions­netz hat die Bundes­netz­agentur heute einen Leit­faden mit Lösungen und Maßnahmen [Link entfernt] für ein zuläs­siges Verkehrs­manage­ment im Internet veröf­fent­licht.

Die Netze sind derzeit stabil

Die Bundesnetzagentur steht mit den Netzbetreibern im engen Austausch nur Netzauslastung Die Bundesnetzagentur steht mit den Netzbetreibern im engen Austausch nur Netzauslastung
Foto/Montage: teltarif.de, Logos: Anbieter
BNetzA-Präsi­dent Jochen Homann findet, dass „die Netze derzeit stabil“ seien, und er erwartet auch keine gravie­renden Beein­träch­tigungen. Die Anbieter seien auf eine Zunahme des Daten­verkehrs gut vorbe­reitet, teilte er gestern in Mainz mit.

Enger Dialog mit der Tele­kommu­nika­tions­branche

Während der aktu­ellen Corona-Krise werden aufgrund von Schul­schlie­ßungen und Heim­arbeit das Internet und damit die Tele­kommu­nika­tions­netze in Deutsch­land stärker als üblich genutzt. Insbe­sondere Dienste wie Video­strea­ming und Down­loads von Online-Spielen seien sehr daten­intensiv.

Die Bundes­netz­agentur stehe in regel­mäßigem Austausch mit der Tele­kommu­nika­tions­branche und lässt sich täglich über die Situa­tion in den Netzen unter­richten.

"Wenn Über­lastung, dann Beschrän­kung"

Sollte es wider Erwarten doch zu einer Über­last­situa­tion kommen, könnten die Tele­kommu­nika­tions­unter­nehmen "im Einklang mit der Netz­neutra­litäts­verord­nung" „ange­messene Maßnahmen ergreifen“, um diese Über­lastungen zu mindern. Das könnte zum Beispiel die Redu­zierung der Qualität einzelner Dienste beinhalten. Die Bundes­netz­agentur hat für diesen Fall einen Leit­faden mit Lösungen und Maßnahmen für ein zuläs­siges Verkehrs­manage­ment entwi­ckelt.

Netz­entlas­tende Maßnahmen durch Inhal­tean­bieter

Die Bundes­netz­agentur begrüßte ausdrück­lich die proak­tiven Maßnahmen von großen Inhal­tean­bietern, wie Netflix, YouTube und Amazon oder Face­book zur Netz­entlas­tung. Damit leis­teten alle betei­ligten Marktak­teure einen Beitrag zur Bewäl­tigung der aktu­ellen Heraus­forde­rungen.

Netz­externe Ursa­chen

Die Funk­tions­störungen, die derzeit von Inter­netnut­zern erlebt werden, hätten häufig Ursa­chen, die außer­halb des Einfluss­bereichs der Netz­betreiber liegen. So seien nicht in allen Unter­nehmen die Kapa­zitäten für ein Arbeiten im Home Office bereits so dimen­sioniert, dass sie für ein gesamtes Unter­nehmen ausrei­chen. Es könne zudem sein, dass einzelne Inter­netzu­gänge nicht über ausrei­chende Up- oder Down­load­geschwin­digkeiten verfügten.

Was möglich wäre

Der Leit­faden der Netz­agentur nennt einige Möglich­keiten:

Eine Prio­risie­rung von Tele­fonie­diensten und anderen hoch­perfor­manten Diensten ist gegen­über dem allge­meinen Inter­netzu­gangs­dienst möglich. Die Redu­zierung der Verkehrs­last bei daten­inten­siven Diensten (wie vor alle, Video­strea­ming) möglich, was Anbieter wie Disney+, Netflix oder Amazon bereits auf frei­williger Basis tun.

Die Anbieter könnten auch bestimmte Kate­gorien dros­seln (zum Beispiel Video­strea­ming) unab­hängig vom Anbieter und dadurch Video­konfe­renz­dienste prio­risieren. Denkbar ist nach dem Leit­faden auch ein Aussetzen von Zero Rating oder eine Begren­zung von Volu­mina.

In einem sepa­raten Artikel haben wir bereits erläu­tert, was die momen­tane frei­willige Dros­selung tech­nisch bedeutet.

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