Einigung

Netz-Zugang: TK-Branche einigt sich auf Leistungsbeschreibung

Zugang zu (Glasfaser-) Breitbandnetzen soll deutlich vereinfacht werden
Von Marc Kessler

Matthias Kurth Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth moderiert das NGA-Forum
Foto: BNetzA
Das von Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth geleitete NGA-Forum hat sich auf seiner letzten Sitzung auf eine konkrete Leistungsbeschreibung für ein Breitbandzugangsprodukt geeinigt. Über die Vereinbarung soll vor allem der Zugang zu den von den Netzbetreibern neu errichteten Glasfasernetzen deutlich vereinfacht werden.

Kurth: "Entscheidender Durchbruch"

Mit dem nun erzielten Konsens sei ein "entscheidender Durchbruch für die Zusammenarbeit bei der Nutzung neuer Glasfasernetze erzielt" worden, gibt sich der Chef der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, enthusiastisch. Im sogenannten NGA-Forum diskutiert die Bundesnetzagentur - deren Präsident die Zusammenkünfte der TK-Branche leitet und moderiert - mit Vertretern von Unternehmen, Verbänden, dem Wirtschaftsministerium und dem Bundeskartellamt über die Möglichkeit von Open-Access-Kooperationen. Dabei will die BNetzA erreichen, dass sich die Anbieter gegenseitig einen diskriminierungsfreien Zugang zur (Breitband-) Infrastruktur ermöglichen.

Matthias Kurth Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth moderiert das NGA-Forum
Foto: BNetzA
"Es gibt nun ein sehr detailliertes Konzept, wie Netzbetreiber untereinander, aber auch Diensteanbieter gegenüber Netzbetreibern neu errichtete Glasfasernetze nutzen können und Zugang zu fremden Netzen erhalten. (...) Mit dem Ansatz der freiwilligen Kooperation wurde ein neuer Weg beschritten, der nun erfreulicherweise konkrete Früchte getragen hat", sagte Kurth.

Leistungsbeschreibung ist nicht rechtsverbindlich

Man habe "jetzt eine entscheidende Grundlage geschaffen, dass jeder Investor in neue Netze eine Richtschnur für die technischen Standards des Ausbaus erhält und somit die Planungssicherheit in zukünftige Investitionen erhöht wird". Allerdings: Die Einigung auf eine gemeinsame Leistungsbeschreibung mit gemeinsamen (technischen) Standards ist nicht rechtsverbindlich. Dennoch glaubt BNetzA-Präsident Kurth: "Diese Einigung (...) wird aber schon im Eigeninteresse der Akteure die Kooperation befördern."

Wunschvorstellung der Bundesnetzagentur ist die Entwicklung eines Mustervertrages, den die Anbieter beim Zugang zu den (Glasfaser-) Netzen ihrer Mitbewerber einsetzen können. Kurth: "Ich würde mich freuen, wenn die Leistungsbeschreibung in der Art eines Mustervertrags für Kooperations­vereinbarungen herangezogen und an spezifische Bedürfnisse angepasst wird. Im Zeitalter des Internets werden die zahlreichen Teilnetze umso wertvoller, je mehr sie miteinander gekoppelt sind und je mehr Auswahlmöglichkeiten der Endnutzer hat."

BNetzA: Glasfaserausbau wird vorangetrieben

Durch die erzielte Einigung, glaubt Kurth, werde auch der Glasfaserausbau in Deutschland vorangetrieben: "Mit diesem Schritt lassen sich die erheblichen Investitionen auf viele Schultern verteilen, die für eine flächendeckende hochbitratige Versorgung in Deutschland notwendig sind. Nur durch Anstrengungen einer Vielzahl von - zum Teil auch mittelständischen - Unternehmen kann diese Leistung erbracht werden."

Bereits im Mai hatte das NGA-Forum ein Grundsatzdokument veröffentlicht, das technische und operationelle Aspekte des Zugangs zu Glasfasernetzen und anderen NGA-Netzen betraf. Diesem folgt nun die konkrete Leistungsbeschreibung für den sogenannten "Ebene-2-Bitstromzugang", der die "technischen und operationellen Schnittstellen sowie zur Interoperation erforderlichen wesentlichen Geschäftsprozesse" definiert.

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