Einigung

Breitband-Ausbau: TK-Anbieter einigen sich auf Grundsatzpapier

Dokument des NGA-Forums der BNetzA aber ohne bindenden Charakter
Von Marc Kessler

BNetzA-Präsident Matthias Kurth BNetzA-Präsident Matthias Kurth
setzt auf freiwillige Kooperationen
beim Breitband-Ausbau
Foto: BNetzA
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute bekanntgegeben, dass sich eine große Anzahl der in Deutschland vertretenen Telekommunikations­unternehmen auf ein gemeinsames Grundlagendokument zum künftigen Breitbandausbau geeinigt haben. Das Grundsatzpapier stellt aber noch keine konkreten Vorleistungsprodukte für den Zugang zur Breitband-Infrastruktur vor, sondern definiert zunächst vor allem die technischen Grundlagen dafür.

Kurth: "Entscheidender Durchbruch erreicht"

BNetzA-Präsident Matthias Kurth BNetzA-Präsident Matthias Kurth
setzt auf freiwillige Kooperationen
beim Breitband-Ausbau
Foto: BNetzA
BNetzA-Präsident Matthias Kurth gab sich in einer Presseerklärung enthusiastisch und erklärt, man habe "einen entscheidenden Durchbruch für Planungssicherheit und zusätzliche Investitionen in neue Breitbandnetze (...) erreicht". Dabei sei das Ergebnis in einem "intensiven und von Sachlichkeit und Kompromissbereitschaft geprägten Konsens" erreicht worden. Kurth: "Zum ersten Mal besteht daher die Hoffnung, dass dieser für Deutschland wichtige Zukunftsmarkt der Breitbandkommunikation durch freiwillige Kooperationsprinzipien gestaltet werden kann."

Im sogenannten NGA-Forum diskutiert die Bundesnetzagentur - deren Präsident die Zusammenkünfte der TK-Branche lediglich moderiert - mit Vertretern von Unternehmen, Verbänden, dem Wirtschaftsministerium und dem Bundeskartellamt über die Möglichkeit von Open-Access-Kooperationen. Dabei will die BNetzA erreichen, dass sich die Anbieter gegenseitig einen diskriminierungsfreien Zugang zur (Breitband-) Infrastruktur ermöglichen. "Open-Access-Modelle können den Ausbau von Breitbandnetzen beschleunigen und eine zügige Marktpenetration befördern", sagte BNetzA-Vizepräsidentin Henseler-Unger noch in der vergangenen Woche auf einem Fachkongress.

Es zählt das Prinzip der Freiwilligkeit

Allerdings hat auch das jetzt vorgestellte Dokument mit dem sperrigen Namen "Technische und operationelle Aspekte des Zugangs zu Glasfasernetzen und anderen NGA-Netzen", an dessen Ergebnis unter anderem Vertreter der Telekom, von 1&1, Vodafone, Telefónica, Kabel Deutschland oder M-net beteiligt waren, keinen bindenden Charakter. Vielmehr hofft die Regulierungsbehörde, dass durch die freiwillige Zusammenarbeit der Anbieter Regulierungseingriffe vermieden werden können.

So heißt es unter anderem: "Das Grundsatzdokument ordnet alle relevanten Zugangsprodukte entsprechend ihrer technischen Anforderungen im Hinblick auf die Zugangsschnittstelle sowie weitere Kooperationsschnittstellen. Es geht insbesondere auf Zugangs-Architekturen und Technologien ein beschreibt Anforderungen an Vorleistungsprodukte und leitet Beschreibungen und Empfehlungen für Kooperationsschnittstellen ab." So gibt auch Matthias Kurth freimütig zu: "Die spannende Frage, ob auf Regulierungseingriffe verzichtet werden kann, steht und fällt mit dem tatsächlichen Erfolg dieser freiwilligen Prinzipien in der Zukunft."

Für die Zukunft konkretes "Ergebnisdokument" geplant

Als nächsten Schritt wollen die im NGA-Forum vertretenen Unternehmen ein "Ergebnisdokument" vorlegen. Dieses soll dann bereits konkrete Zugangswege definieren, so etwa die "Leistungsbeschreibung eines Ethernet-Bitstromzugangsproduktes".

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