BUGLAS: Open Access statt Überbau
Der Bundesverband Glasfaser (BUGLAS) möchte alles nach dem Open Access Modell ausbauen, wer zu erst gräbt, gewinnt.
Foto: Picture Alliance / dpa
Nächstes Jahr steht (wieder einmal) eine Erneuerung (Novellierung) des Telekommunikationsgesetzes (TKG) an. Die sollte nach Auffassung des Bundesverbands Glasfaseranschluss (BUGLAS) dazu genutzt werden, den "ordnungspolitischen Rahmen" für den weiteren Glasfaserausbau bis mindestens in die Gebäude (Fiber to the Building/Home, FttB/H) "investitionsfreundlicher" zu gestalten.
Das TKG muss aufgrund des neuen europäischen Rechtsrahmens (Kodex) für elektronische Kommunikation (EECC, European Electronic Communications Code) zum Jahreswechsel 2018/2019 geändert werden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen das rechtzeitig in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund der großen Bandbreite an Themen im neuen europäischen Rechtsrahmen wird Novellierung des TKG umfangreich werden. Die Stichworte lauten: Marktregulierung im Allgemeinen und Zugangs- und Entgeltregulierung im Besonderen. Ferner "institutionelle" Fragen und der Verbraucherschutz.
BUGLAS beim Branchendialog im Ministerium
Der Bundesverband Glasfaser (BUGLAS) möchte alles nach dem Open Access Modell ausbauen, wer zu erst gräbt, gewinnt.
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Das Ministerium für Wirtschaft (BMWi) und Verkehr und Infrastruktur (BMVI) hatten am Freitag in Berlin zu einem Branchengespräch eingeladen, um erste Einschätzungen der wichtigsten Branchenvertreter zu den umzusetzenden Regelungen zu erhalten. Der Geschäftsführer des BUGLAS, Wolfgang Heer, wies beim Branchendialog darauf hin, dass die Ausgestaltung der Novelle maßgeblich den künftigen Ausbau derjenigen Unternehmen beeinflusst, die bis jetzt den Großteil des Glasfaserausbaus gestemmt haben. Es ende in der Frage, ob und wie schnell eine flächendeckende Versorgung mit ultraschnellem Internet erreicht wird.
Die zunehmende Zahl sogenannter "symmetrischer Regulierungsauflagen", die Errichter (Erbauer) und Betreiber von Glasfasernetzen unabhängig von ihrer Marktmacht dazu verpflichten, auch "Dritten" einen Zugang zu gewähren, verunsichere die Investoren oder schrecke sie ganz ab. Die umfangreichen Dokumentationspflichten (exaktes Kartographieren und vieles mehr) seien dem Investitionsklima nicht zuträglich. Dabei müssen Unternehmen den Behörden ihre Investitionsplanungen für einen mehrjährigen Zeitraum verbindlich offenlegen. „Als Investitionshemmnis erweist sich in der Praxis zudem der hohe Komplexitätsgrad von Regulierung, für Verunsicherung in der Branche sorgt außerdem der von der Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgeschriebene Rechtsanspruch auf schnelles Internet“, so der BUGLAS-Geschäftsführer.
Der BUGLAS, der mit seinen Unternehmen für 70 Prozent des gesamten bisherigen Glasfaserausbaus bis mindestens in die Gebäude in Deutschland verantwortlich zeichnet, hatte bereits im vergangenen Jahr ein gänzlich neues Konzept für einen investitionsfreundlichen ordnungspolitischen Rahmen entwickelt. “Regulierung kann dann zurückgeführt werden, wenn ein marktverhandelter, transparenter und diskriminierungsfreier Open Access gewährleistet ist“, führte Heer aus. Die für die Erfüllung eines effektiven Wettbewerbs notwendigen Voraussetzungen können nach Einschätzung des Verbands im Rahmen einer wirkungsvollen "ex-post-Missbrauchskontrolle" überwacht werden. Der Begriff "ex-post" bedeutet: Man lässt die Unternehmen bauen und untereinander verhandeln und reguliert, falls überhaupt notwendig, nur im Nachhinein (wenn es zum Streit zwischen den Beteiligten kommt.)
„Ein Schlüssel für mehr Investitionssicherheit ist es, Vorleistungen auf bereits bestehenden Glasfasernetzen einzukaufen anstatt auf Überbau zu setzen“, so der Verbandsgeschäftsführer. Wholesale/-buy (Einkauf von Leitungen und Dienstleistungen wie kompletter Internetzugang auf dem Netz im großen Stil) sei ebenso eine für den Glasfaserausbau sinnvolle Kooperation wie sogenannte Betreibermodelle, bei denen mehrere Marktakteure zusammenarbeiten und die Aufgabenbereiche wie Netzausbau, Netzbetrieb und Produkte/Vermarktung auf verschiedene Schultern verteilen. Die Zahl von Kooperationen hat nach Angaben des BUGLAS in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und werde ein wichtiger Treiber beim weiteren Glasfaserausbau sein.
Mehr Wettbewerb
„Die Politik setzt zu Recht auf Wettbewerb als ordnungspolitisches Leitbild“, wertet Heer. „Wettbewerb erbringt ein Höchstmaß an Investitionen und Innovationen und damit den größtmöglichen Nutzen für die Verbraucher. Vor diesem Hintergrund halten wir es aber für zumindest diskussionswürdig, ob hier mit dem rechtlich abgesicherten Anspruch auf schnelles Internet eine politische Vorgabe zum ‚Versorgungsziel‘ gemacht werden muss“, mahnt der BUGLAS-Geschäftsführer an.
Bei allem Verständnis für die Zielsetzung, möglichst einheitliche Lebensverhältnisse in städtischen und ländlichen Regionen zu erreichen, muss der Rechtsanspruch auf schnelles Internet verhältnismäßig ausgestaltet werden. „Die Politik ist grundsätzlich bei Gesetzgebung und Einführung neuer Regelungen gefordert, die möglichen Auswirkungen auf die Branche und die ausbauenden Unternehmen zu bewerten und einseitig nachteilige Vorgaben zu vermeiden“, so Heer abschließend.
Eine Einschätzung:
Gerade die kleineren Unternehmen möchten gerne überall da bauen können, wo es für sie rechnen könnte. Wer zuerst ein Kabel verlegt hat, soll das Recht haben, es zu marktwirtschaftlich verhandelten Preisen anderen Netzbetreibern anbieten zu können, ohne dass die Konkurrenten "eigene Kabel daneben" legen dürfen. Allzu strenge Regulierung oder gar das Recht auf "Internetversorgung" würde die Kalkulationen schnell "verderben", weil dann auch schwer zu erreichende, dünn besiedelte Gebiete (wie der beispielhaft angeführte entlegene Bergbauernhof) versorgt werden müssten.
Ein Blick in die Schweiz könnte aufzeigen, wie das Problem zu lösen wäre. Bei der Erschließung "einsamer" Orte findet eine Ausschreibung statt. Gewinner ist das Unternehmen, welches den günstigsten Preis für die Erschließung nennt, den "Rest" legt der Staat im Rahmen seiner "Daseinsvorsorge" mit drauf.