Mehr Glasfaser

BUGLAS: Open Access statt Überbau

Die Umsetzung des europäischen Telekommuni­kations­codex sei die beste Gelegenheit, dem Open-Access Modell absoluten Vorrang einzuräumen, findet der Verband BUGLAS.
Von

Der Bundesverband Glasfaser (BUGLAS) möchte alles nach dem Open Access Modell ausbauen, wer zu erst gräbt, gewinnt. Der Bundesverband Glasfaser (BUGLAS) möchte alles nach dem Open Access Modell ausbauen, wer zu erst gräbt, gewinnt.
Foto: Picture Alliance / dpa
Nächstes Jahr steht (wieder einmal) eine Erneuerung (Novellierung) des Tele­kommuni­kations­gesetzes (TKG) an. Die sollte nach Auffassung des Bundes­verbands Glas­faser­anschluss (BUGLAS) dazu genutzt werden, den "ordnungs­politischen Rahmen" für den weiteren Glas­faser­ausbau bis mindestens in die Gebäude (Fiber to the Building/Home, FttB/H) "investitions­freundlicher" zu gestalten.

Das TKG muss aufgrund des neuen europäischen Rechtsrahmens (Kodex) für elektronische Kommunikation (EECC, European Electronic Communications Code) zum Jahreswechsel 2018/2019 geändert werden. Die EU-Mitglieds­staaten müssen das rechtzeitig in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund der großen Bandbreite an Themen im neuen europäischen Rechtsrahmen wird Novellierung des TKG umfangreich werden. Die Stichworte lauten: Marktregulierung im Allgemeinen und Zugangs- und Entgelt­regulierung im Besonderen. Ferner "institutionelle" Fragen und der Verbraucherschutz.

BUGLAS beim Branchendialog im Ministerium

Der Bundesverband Glasfaser (BUGLAS) möchte alles nach dem Open Access Modell ausbauen, wer zu erst gräbt, gewinnt. Der Bundesverband Glasfaser (BUGLAS) möchte alles nach dem Open Access Modell ausbauen, wer zu erst gräbt, gewinnt.
Foto: Picture Alliance / dpa
Das Ministerium für Wirtschaft (BMWi) und Verkehr und Infrastruktur (BMVI) hatten am Freitag in Berlin zu einem Branchengespräch eingeladen, um erste Einschätzungen der wichtigsten Branchen­vertreter zu den umzusetzenden Regelungen zu erhalten. Der Geschäftsführer des BUGLAS, Wolfgang Heer, wies beim Branchendialog darauf hin, dass die Ausgestaltung der Novelle maßgeblich den künftigen Ausbau derjenigen Unternehmen beeinflusst, die bis jetzt den Großteil des Glas­faser­ausbaus gestemmt haben. Es ende in der Frage, ob und wie schnell eine flächendeckende Versorgung mit ultraschnellem Internet erreicht wird.

Die zunehmende Zahl sogenannter "symmetrischer Regulierungs­auflagen", die Errichter (Erbauer) und Betreiber von Glas­faser­netzen unabhängig von ihrer Marktmacht dazu verpflichten, auch "Dritten" einen Zugang zu gewähren, verunsichere die Investoren oder schrecke sie ganz ab. Die umfangreichen Doku­mentations­pflichten (exaktes Karto­graphieren und vieles mehr) seien dem Investitionsklima nicht zuträglich. Dabei müssen Unternehmen den Behörden ihre Investitions­planungen für einen mehrjährigen Zeitraum verbindlich offenlegen. „Als Investitionshemmnis erweist sich in der Praxis zudem der hohe Komplexitätsgrad von Regulierung, für Verunsicherung in der Branche sorgt außerdem der von der Bundesregierung in ihrem Koalitions­vertrag fest­geschriebene Rechts­anspruch auf schnelles Internet“, so der BUGLAS-Geschäftsführer.

Der BUGLAS, der mit seinen Unternehmen für 70 Prozent des gesamten bisherigen Glasfaserausbaus bis mindestens in die Gebäude in Deutschland verantwortlich zeichnet, hatte bereits im vergangenen Jahr ein gänzlich neues Konzept für einen investitions­freundlichen ordnungs­politischen Rahmen entwickelt. “Regulierung kann dann zurückgeführt werden, wenn ein marktverhandelter, transparenter und diskriminierungs­freier Open Access gewährleistet ist“, führte Heer aus. Die für die Erfüllung eines effektiven Wettbewerbs notwendigen Voraus­setzungen können nach Einschätzung des Verbands im Rahmen einer wirkungsvollen "ex-post-Missbrauchskontrolle" überwacht werden. Der Begriff "ex-post" bedeutet: Man lässt die Unternehmen bauen und untereinander verhandeln und reguliert, falls überhaupt notwendig, nur im Nachhinein (wenn es zum Streit zwischen den Beteiligten kommt.)

„Ein Schlüssel für mehr Investitions­sicherheit ist es, Vorleis­tungen auf bereits bestehenden Glas­faser­netzen einzukaufen anstatt auf Überbau zu setzen“, so der Verbands­geschäfts­führer. Wholesale/-buy (Einkauf von Leitungen und Dienstleistungen wie kompletter Internetzugang auf dem Netz im großen Stil) sei ebenso eine für den Glasfaserausbau sinnvolle Kooperation wie sogenannte Betreibermodelle, bei denen mehrere Marktakteure zusammenarbeiten und die Aufgabenbereiche wie Netzausbau, Netzbetrieb und Produkte/Vermarktung auf verschiedene Schultern verteilen. Die Zahl von Kooperationen hat nach Angaben des BUGLAS in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und werde ein wichtiger Treiber beim weiteren Glasfaserausbau sein.

Mehr Wettbewerb

„Die Politik setzt zu Recht auf Wettbewerb als ordnungspolitisches Leitbild“, wertet Heer. „Wettbewerb erbringt ein Höchstmaß an Investitionen und Innovationen und damit den größtmöglichen Nutzen für die Verbraucher. Vor diesem Hintergrund halten wir es aber für zumindest diskussionswürdig, ob hier mit dem rechtlich abgesicherten Anspruch auf schnelles Internet eine politische Vorgabe zum ‚Versorgungsziel‘ gemacht werden muss“, mahnt der BUGLAS-Geschäftsführer an.

Bei allem Verständnis für die Zielsetzung, möglichst einheitliche Lebensverhältnisse in städtischen und ländlichen Regionen zu erreichen, muss der Rechtsanspruch auf schnelles Internet verhältnismäßig ausgestaltet werden. „Die Politik ist grundsätzlich bei Gesetzgebung und Einführung neuer Regelungen gefordert, die möglichen Auswirkungen auf die Branche und die ausbauenden Unternehmen zu bewerten und einseitig nachteilige Vorgaben zu vermeiden“, so Heer abschließend.

Eine Einschätzung:

Gerade die kleineren Unternehmen möchten gerne überall da bauen können, wo es für sie rechnen könnte. Wer zuerst ein Kabel verlegt hat, soll das Recht haben, es zu markt­wirtschaft­lich verhandelten Preisen anderen Netz­betreibern anbieten zu können, ohne dass die Konkurrenten "eigene Kabel daneben" legen dürfen. Allzu strenge Regulierung oder gar das Recht auf "Internet­versorgung" würde die Kalkulationen schnell "verderben", weil dann auch schwer zu erreichende, dünn besiedelte Gebiete (wie der beispielhaft angeführte entlegene Bergbauernhof) versorgt werden müssten.

Ein Blick in die Schweiz könnte aufzeigen, wie das Problem zu lösen wäre. Bei der Erschließung "einsamer" Orte findet eine Ausschreibung statt. Gewinner ist das Unternehmen, welches den günstigsten Preis für die Erschließung nennt, den "Rest" legt der Staat im Rahmen seiner "Daseinsvorsorge" mit drauf.

Mehr zum Thema BUGLAS