Ratgeber

Ministerium: So wird Glasfaser gescheit gebaut

Baum­wur­zeln abge­sägt, Glas­faser­stränge geknickt, Gehweg­platten als Stol­per­falle: Die Beschwerden über Baufirmen beim Glas­faser­ausbau reißen nicht ab. Ein Minis­terium zeigt in einem Ratgeber, wie es besser geht.
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Handreichung des BMDV zum Glasfaserausbau Handreichung des BMDV zum Glasfaserausbau
Bild: picture alliance/dpa
Der Glas­faser­ausbau deut­scher Glas­faser-Netz­betreiber findet in aller Öffent­lich­keit statt - aller­orten wird gebud­delt und gebaut. Die Glas­faser-Netz­betreiber enga­gieren hierzu Subun­ter­nehmen und Baufirmen, die manchmal aus ganz Europa kommen. In der Regel geht man davon aus, dass die Bauun­ter­nehmen mit den deut­schen Gege­ben­heiten und Vorschriften vorab vertraut gemacht wurden.

Wenn Bürger die Glas­faser­firmen dann aller­dings vor Ort (oft auch im eigenen Vorgarten) bei der Arbeit betrachten, werden immer wieder auch Unge­nau­igkeiten, Schlam­pereien und ein nicht fach­män­nischer Umgang mit dem Mate­rial sichtbar. Selbst einem Laien tut es mitunter inner­lich weh, wenn er sieht, wie Baum­wur­zeln einfach abge­sägt werden, empfind­liche Glas­faser­stränge über Gebühr verbogen oder geknickt werden oder Gehweg­platten nach dem Wieder­ver­legen eine veri­table Stol­per­falle darstellen.

Bislang gab es dafür seit einigen Jahren vom Bundes­minis­terium für Digi­tales und Verkehr eine "Hand­rei­chung zur Quali­täts­siche­rung". Diese wurde nun im Januar durch eine neue Hand­rei­chung Glas­faser­netze - Quali­täts­siche­rung bei der Errich­tung von Giga­bit­netzen ersetzt, was erst Ende Februar durch das Giga­bit­büro des Bundes einer brei­teren Öffent­lich­keit bekannt gemacht worden ist.

Ratgeber zu Mate­rial und Bauaus­füh­rung

Die Hand­rei­chung ersetzt laut dem Minis­terium aller­dings weder die fach­lich quali­fizierte Bera­tung vor Ort noch die fach­lich erfor­der­lichen Quali­fika­tionen zur Durch­füh­rung der Maßnahmen. Das 56-seitige Doku­ment defi­niert zunächst Zweck und Einord­nung der empfoh­lenen Quali­täts­siche­rungs­maß­nahmen. Gene­rell gibt die Hand­rei­chung Empfeh­lungen für die Errich­tung von passiven Netz­infra­struk­turen, die sowohl kompa­tibel zu bestehenden als auch zu noch zu errich­tenden Giga­bit­netzen sind. Handreichung des BMDV zum Glasfaserausbau Handreichung des BMDV zum Glasfaserausbau
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Im weiteren Verlauf geht es um tech­nische Spezi­fika­tionen für Kabel­schutz­rohre, Mikro­rohre und Mikro­rohr­ver­bände. Vieles in dem Ratgeber wird durch DIN-Normen unter­mauert oder über­sicht­lich in Tabellen und Schau­bil­dern darge­stellt - zum Beispiel die Farb­kenn­zeich­nung von Mikro­rohren.

Nach der ersten Hälfte des Ratge­bers, in dem über­wie­gend von den Anfor­derungen an Mate­ria­lien die Rede war, geht es dann um Quali­täts­anfor­derungen an die Bauaus­füh­rung und Erdle­gung von Kabel­schutz­rohren, Mikro­rohren und Mikro­rohr­ver­bänden. Hier verweist der Ratgeber auch explizit auf die DIN 18220 "Trench-, Fräs- und Pflug­ver­fahren zur Legung von Leer­rohr­infra­struk­turen und Glas­faser­kabeln für Tele­kom­muni­kati­ons­netze", die den sicheren Einsatz von Tren­ching-, Fräs- und Pflug­ver­fahren beschreibt. Durch § 126 TKG sei sie "als aner­kannte Regel der Technik einheit­lich anzu­wenden".

Der Ratgeber spricht zum Beispiel nach Abschluss der Grabungs- oder Fräs­arbeiten davon, dass zur Vermei­dung späterer Setzungen und Absen­kungen der verfüllten Gräben und Gruben der im Rahmen der Wieder­her­stel­lung verfüllte Boden fach­gerecht verdichtet sein müsse. Der unmit­telbar nach dem Entfernen der Ober­fläche vorge­fun­dene Verdich­tungs­grad müsse nach Been­digung der Arbeiten nach­weis­lich im Rahmen der Eigen­über­wachung wieder erreicht werden. Kabel­schutz­rohre, Mikro­rohre und Mikro­rohr­ver­bände dürften gene­rell keines­falls punkt­för­migen Belas­tungen ausge­setzt werden, da dies in einem Zeit­raum von bis zu ca. 1000 Stunden nach dem Beginn der Einwir­kung zu Verfor­mungen führen könne. Im Anhang liefert der Ratgeber schließ­lich eine Vorlage für ein Einblas­pro­tokoll.

Diverse Glas­faser-Verbände wollten bei der BNetzA durch einen Antrag die freie Router­wahl bei Glas­faser-Anschlüssen abschaffen. Nun über­rascht die Telekom: Sie hält davon gar nichts und nennt sogar tech­nische Gründe dafür.

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