Lotto-Betrug

Angeblicher Lotto-Gewinn: Anwälte warnen vor neuer Spam-Welle

"International Lotto Commission" verspricht sechsstelligen Gewinn
Von Marc Kessler

Lotto-Gewinnbenachrichtigung Die Gewinn­benach­richtigung
über den angeblichen Lottogewinn
Foto: WBS Law
Die Kölner Rechts­anwalts­kanzlei Wilde Beuge Solmecke (WBS) warnt vor einer Masche, die zwar nicht neu, derzeit aber wieder massiv im Umlauf ist: Die Adressaten erhalten eine (Spam-) E-Mail mit der Benach­rich­tigung über einen angeblichen Lotto­gewinn und sollen vor der Auszahlung zunächst eine Bear­beitungs­gebühr zahlen.

"International Lotto Commission" verspricht sechsstellige Gewinnsumme

Die Gewinn­mitteilung werde dabei von einer "International Lotto Commission" aus Spanien versendet, schreiben die Anwälte. Darin werde der Verbraucher über den angeblichen Gewinn - im konkreten Fall sollen es gut 935 000 Euro gewesen sein - informiert (siehe Screenshot in diesem Artikel).

Für die Auszahlung soll zunächst eine Bearbeitungsgebühr geleistet werden

Lotto-Gewinnbenachrichtigung Die Gewinn­benach­richtigung
über den angeblichen Lottogewinn
Foto: WBS Law
Der Haken an der Sache: Für die Auszahlung der enormen Gewinn­summe verlangt die angebliche Lotto-Kommission eine Bearbeitungs­gebühr, die zuvor überwiesen werden soll. Im beschriebenen Fall betrug diese Gebühr stolze 1 800 Euro. "Der Vorschlag, diese Summe direkt vom Gewinn abzuziehen, wurde natürlich abgewiesen", kommentiert die Kanzlei lakonisch. Denn der Gewinn könne angeblich nur als Gesamt­summe ausgezahlt werden.

Empfänger sollten natürlich keinesfalls Geld überweisen oder über andere Bezahlformen Vorkasse leisten, warnen die Juristen. "Es ist seit Jahren kein Fall bekannt, bei dem die Summe tatsächlich ausgezahlt wurde." Das vorab gezahlte Geld indes werde auf jeden Fall einbehalten.

Rat: Nicht zahlen, keine persönlichen Daten mitteilen

Ebenso sollten die E-Mail-Adressaten niemals Ausweis­dokumente oder andere persönliche Daten an die Absender versenden. Denn diese Daten könnten dann möglicherweise für andere Betrugs­versuche missbraucht werden. Wer eine solche E-Mail erhält, sollte daher am besten nur Eines tun: Den elektronischen Brief postwendend in den virtuellen Papierkorb befördern.

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