Regulierung

Bundesländer wollen TKG-Novelle noch ändern

Hamburg und Niedersachsen warnen vor Rückkehr zu Monopolsituation
Von ddp / Björn Brodersen

Die Bundesländer Hamburg und Niedersachsen haben sich gestern in einem Antrag an den Wirtschaftsausschuss des Bundesrates dafür ausgesprochen, die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu ändern. In der vom Bundestag verabschiedeten Form des Gesetzentwurfes werde das Ziel, Innovationen zu ermöglichen und Investitionen in neue Infrastruktur zu fördern, konterkariert, indem eine wettbewerbsbehindernde Rückkehr zu einer Monopolsituation gesetzlich ermöglicht werde, heißt es in dem Antrag, in den Dow Jones Newswires [Link entfernt] Einsicht hatte, unter anderem.

Kritiker werten die Novelle als Schützenhilfe für die Deutsche Telekom bei der geforderten Regulierungsfreistellung für ihr neues VDSL-Hochgeschwindigkeitsnetz. Für den 15. Dezember ist die abschließende Beratung im Bundesrat vorgesehen.

Regelung zu neuen Märkten ist nicht EU-konform

Als weiteren Mangel kritisiert der Antrag von Hamburg und Niedersachen, dass die Regelungen zu den so genannten neuen Märkten nicht EU-konform seien. Dazu zähle die Einschränkung der Ermessensspielräume des nationalen Regulierers. Im Änderungsgesetz sei zudem keine Regelung für eine effiziente Gestaltung einer sektorspezifischen Missbrauchskontrolle enthalten.

Das von der EU-Kommission angekündigte Vertragsverletzungsverfahren könne zu Rechts- und Planungsunsicherheit bei allen Marktteilnehmern führen "mit der Folge, dass die dringend benötigten Investitionen in die Telekommunikations-Infrastruktur auf nicht absehbare Zeit unterbleiben", heißt es im Antrag weiter.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) begrüße diesen Vorstoß "in letzter Minute" ausdrücklich, erklärte dessen Geschäftsführer Jürgen Grützner. Der Bundesrat habe nun die letzte Chance, die Einwände gegen die TKG-Novelle in ihrer jetzigen Form zu berücksichtigen.

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