Persönlichkeitsrecht

BGH: Auto-Vervollständigung von Google kann rechtswidrig sein

Automatische Ergänzungen können die Rechte von Personen verletzen
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

BGH-Urteil: Autocomplete-Funktion von Google kann rechtswiedrig sein Google scheitert vor Bundesgerichtshof
Bild: teltarif.de / Marlen Frontzeck
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Autocomplete-Funktion von Google im Einzelfall rechtswidrig sein kann. Konkret ging es darum, dass der Gründer einer Aktien­gesellschaft durch die Vervoll­ständigen-Funktion mit den Begriffen Scientology und Betrug in Verbindung gebracht worden ist. Trotz Rüge schaltete Google die Funktion nicht ab. Damit hat Google Prüfpflichten verletzt, entschied heute der BGH. Das Urteil kann für Google erhebliche Auswirkungen haben, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke, von der Kölner Medien­rechts­kanzlei Wilde Beuger Solmecke.

BGH-Urteil: Autocomplete-Funktion von Google kann rechtswiedrig sein Google scheitert vor Bundesgerichtshof
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"Künftig muss der Such­maschinen­betreiber sämtliche Rügen individuell prüfen. Jeder, der sich durch die Auto­complete-Funktion in seinen Persönlich­keits­rechten verletzt fühlt, kann sich an Google wenden und verlangen, dass bestimmte Begriffe einer bestimmten Suchanfrage nicht mehr automatisch hinzugeschaltet werden. Jedenfalls dann, wenn sich in der Gesamtschau eine Rechts­verletzung ergibt", so Solmecke.

"Und an dieser Stelle wird es schwierig für Google", so der Rechtsexperte weiter, "denn ob tatsächlich eine Persönlich­keits­rechts­verletzung vorliegt, muss aufwändig und individuell bestimmt werden. Es ist kaum anzunehmen, dass Google diesen Aufwand im Einzelfall betreiben wird. Handelt der Such­maschinen­betreiber allerdings nicht, kann er zur Unter­lassung und zum Schadens­ersatz verpflichtet werden."

Im konkreten Fall hoben die BGH-Richter ein anders­lautendes Urteil des Ober­landes­gerichts (OLG) Köln auf. Dort muss der Fall nun zum Teil neu verhandelt werden. Das Urteil hat Aus­wirkungen auch auf die Klage von Bettina Wulff gegen Google, da der Prozess wegen dieses Urteils verschoben worden war.

Auswirkungen für Google

BGH-Urteil: Autocomplete-Funktion von Google kann rechtswiedrig sein Auch bei Bettina Wulff sorgt die Auto-Vervollständigung für Ärger
Bild: teltarif.de / Rita Deutschbein
Google hat seit 2009 die Funktion der automatischen Vervoll­ständigung (Auto­complete) in seine Suchmaschine integriert. Dabei werden Such­begriffe noch während der Eingabe automatisch um weitere Vorschläge vervollständigt.

"Für die Zukunft hat Google nunmehr zwei Möglich­keiten: Entweder, die Autocomplete-Funktion wird in Deutschland deaktiviert oder jedem beliebigen Nutzer wird automatisch - und ohne Überprüfung durch Google - die Möglichkeit gegeben, zusätzliche Begriffs­vorschläge zu entfernen. Dies wiederum würde ganz sicher Such­maschinen-Optimierer auf den Plan rufen, die so gezielt Suchanfragen für ihre Zwecke manipulieren würden. Wie auch immer sich der Such­maschinen­gigant entscheiden wird. Fest steht: er muss jetzt schnell handeln", so Solmecke abschließend.

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