BGH: Auto-Vervollständigung von Google kann rechtswidrig sein
Google scheitert vor Bundesgerichtshof
Bild: teltarif.de / Marlen Frontzeck
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in einem wegweisenden
Urteil entschieden, dass die Autocomplete-Funktion von Google im
Einzelfall rechtswidrig sein kann. Konkret ging es darum, dass der
Gründer einer Aktiengesellschaft durch die Vervollständigen-Funktion
mit den Begriffen Scientology und Betrug in Verbindung gebracht
worden ist. Trotz Rüge schaltete Google die Funktion nicht ab. Damit
hat Google Prüfpflichten verletzt, entschied heute der BGH. Das
Urteil kann für Google erhebliche Auswirkungen haben, erklärt
Rechtsanwalt Christian Solmecke, von der Kölner Medienrechtskanzlei
Wilde Beuger Solmecke.
Google scheitert vor Bundesgerichtshof
Bild: teltarif.de / Marlen Frontzeck
"Künftig muss der Suchmaschinenbetreiber sämtliche Rügen
individuell prüfen. Jeder, der sich durch die Autocomplete-Funktion
in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, kann sich an Google
wenden und verlangen, dass bestimmte Begriffe einer bestimmten
Suchanfrage nicht mehr automatisch hinzugeschaltet werden. Jedenfalls
dann, wenn sich in der Gesamtschau eine Rechtsverletzung ergibt", so Solmecke.
"Und an dieser Stelle wird es schwierig für Google", so der Rechtsexperte weiter, "denn ob tatsächlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, muss aufwändig und individuell bestimmt werden. Es ist kaum anzunehmen, dass Google diesen Aufwand im Einzelfall betreiben wird. Handelt der Suchmaschinenbetreiber allerdings nicht, kann er zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet werden."
Im konkreten Fall hoben die BGH-Richter ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln auf. Dort muss der Fall nun zum Teil neu verhandelt werden. Das Urteil hat Auswirkungen auch auf die Klage von Bettina Wulff gegen Google, da der Prozess wegen dieses Urteils verschoben worden war.
Auswirkungen für Google
Auch bei Bettina Wulff sorgt die Auto-Vervollständigung für Ärger
Bild: teltarif.de / Rita Deutschbein
Google hat seit 2009 die Funktion der automatischen
Vervollständigung (Autocomplete) in seine Suchmaschine integriert.
Dabei werden Suchbegriffe noch während der Eingabe automatisch um
weitere Vorschläge vervollständigt.
"Für die Zukunft hat Google nunmehr zwei Möglichkeiten: Entweder, die Autocomplete-Funktion wird in Deutschland deaktiviert oder jedem beliebigen Nutzer wird automatisch - und ohne Überprüfung durch Google - die Möglichkeit gegeben, zusätzliche Begriffsvorschläge zu entfernen. Dies wiederum würde ganz sicher Suchmaschinen-Optimierer auf den Plan rufen, die so gezielt Suchanfragen für ihre Zwecke manipulieren würden. Wie auch immer sich der Suchmaschinengigant entscheiden wird. Fest steht: er muss jetzt schnell handeln", so Solmecke abschließend.