Benutzer paeffgen schrieb:
Sehe ich ähnlich. Vervollständigt wird aufgrund eines Algorithmusses, also letzendlich deswegen, weil viele Leute eine bestimmte Kombination von Suchbegriffen eingegeben haben.
Genau, wenn alle schreien, dass Du ein Betrüger bist, dann ist das ja keine Persönlichkeitsverletzung mehr, weil es alle schreien.
[Sarkasmus wieder aus]
Es ist also ohne Weiteres möglich, gezielt Zusammenhänge zu konstruieren, wenn Tausende von Nutzern dieselbe Kombination eingeben.
Hier kommen wir der Sache schon näher: Die Auto-Vervollständigen-Funktion ist sogar ggfls. durch die Nutzer manipulierbar. Indem nur genügend viele "X Y Betrüger" oder "Bettina Wulff Escort" in das Suchfeld eingeben, wird das plötzlich für alle sichtbar.
Hier wurde letztendlich ein mathematischer Algorithmus verurteilt.
Nein. Google wird nicht dafür verurteilt, dass deren Algorithmus etwas produziert hat, sondern dafür, dass sie sich standhaft weigerten, von Hand anzugreifen, nachdem sie auf das Problem hingewiesen wurden. Gemäß Telemediengesetz (früher Teledienstegesetz) ist google für das, was es an Informationen sammelt, nicht verantwortlich. Wird google aber auf ein Problem (Urheberrechtsverletzung, Persönlichkeitsrechtsverletzung) hingewiesen, dann sind sie verpflichtet, problematische Inhalte zu löschen. Nicht nur aus dem Cache der Suche, sondern eben auch aus Auto-Vervollständigen. Übrigens werden v.a. aus Copyright-Gründen täglich tausende Dokumente gelöscht.
Im Fall von Bettina Wulff besonders pikant war dann noch, dass zu den Zeiten, als die Sache durch die Medien ging, einer der Ergänzungsvorschläge: "bettina wulff escort" lautete. Gab man in das Suchfeld aber nur "esco" ein, weigerte sich Google, überhaupt einen Vorschlag anzuzeigen, insbesondere also auch nicht das häufige Suchwort "Escort". "bettina wulff escort" war also offen und "escort" immer schon gesperrt. Besser kann man kein Eigentor schießen. Warum Google das überhaupt bis zum BGH hochlaufen hat lassen, um sich dort die unvermeidliche Klatsche abzuholen, wissen nur die Googleianer bzw. deren Rechtsbeistände.
Inzwischen scheint übrigens "bettina wulff escort" gesperrt zu sein. Einige wenige längere Kombinationen (etwa: "bettina wulff escort service") gehen noch, aber auch hier dürfte es nach dem aktuellen BGH-Urteil nur noch eine Frage von Tagen sein, bis Google die nach erneutem Hinweis der Rechtsanwälte von Fr. Wulff ebenfalls sperrt.
Kai