Letzte Meile: BNetzA schlägt Verteuerung der Kupferleitung vor
Blick in einen Hauptverteiler (Hvt). Die Leitung von hier zum Kunden soll für Wettbewerber teurer werden.
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
Die Kupferdoppelader der Telekom wird für die Mitbewerber teuer.
Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entgeltvorschlag für die
Teilnehmeranschlussleitung (TAL) - auch als letzte Meile bekannt -
veröffentlicht. Ab dem 1. Juli darf die Deutsche Telekom
monatlich 10,19 Euro (netto) von ihren Wettbewerbern für die Anmietung der TAL
am Hauptverteiler verlangen. Gleichzeitig wird die Kupferdoppelader vom
Kabelverzweiger aus günstiger.
Derzeit werden für die so genannte Hvt-TAL 10,08 Euro (netto) im Monat fällig. Die Kosten steigen damit um 11 Cent. Sie gilt als die Mutter der Vorleistungen im Anschlusswettbewerb. Nach Branchenangaben sind derzeit etwa 10 Millionen Teilnehmeranschlussleitungen vermietet. Der Hauptverteiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen. Die Anbieter bauen bis zu diesem Ort eigene Technik auf und mieten dann die Leitung der Telekom an, um die Kunden zu erreichen. In Zeiten eines hochbitratigen Breitbandausbaus gilt diese Anschlussform jedoch als nicht mehr zeitgemäß, da die Glasfasern der Alternativanbieter näher zum Kunden gebracht werden müssen, um diesen höhere Datenraten zu ermöglichen. Für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger, das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand, darf die Telekom nach dem Entscheidungsentwurf ihren Wettbewerbern künftig nur noch 6,79 Euro monatlich statt bisher 7,17 Euro in Rechnung stellen. Diese Vorleistung ist beispielsweise für einen Großteil der VDSL-Anschlüsse in Deutschland relevant.
Preise auf der Basis aktueller Wiederbeschaffungskosten ermittelt
Blick in einen Hauptverteiler (Hvt). Die Leitung von hier zum Kunden soll für Wettbewerber teurer werden.
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
"Die moderate Erhöhung des Preises für den Zugang zur letzten Meile am Hauptverteiler
und die Absenkung des Überlassungsentgelts für die kürzere Kabelverzweiger-Variante
sind das Ergebnis eines sehr sorgfältig und transparent durchgeführten Genehmigungsverfahrens.
Wie in den letzten Genehmigungsrunden wurden die Entgelte wieder auf der Basis aktueller
Wiederbeschaffungskosten ermittelt. Dadurch lassen sich nach wie vor am besten Anreize
für Investitionen in moderne Telekommunikationsnetze setzen. Zu niedrige Preise würden
bereits getätigte Investitionen entwerten sowie neue beeinträchtigen und damit den Regulierungszielen
zuwider laufen", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur die Entscheidung.
Nach dem Vorschlag des Regulierers sollen diese Preise drei Jahre lang gelten. Bislang
lag die Laufzeit bis zur Neubestimmung regelmäßig bei zwei Jahren.
Zur weiteren Begründung für die Entscheidung heißt es seitens der Behörde, dass seit der letzten Entscheidung vor zwei Jahren die Tiefbau- und Kupferpreise, die maßgeblich in die Kalkulation des Investitionswertes für die TAL eingehen, gestiegen seien. Auch sei die Zahl der kupferbasierten Festnetzanschlüsse weiter zurückgegangen, die Stückkosten hätten sich damit erhöht. Da immer mehr Anbieter auf den Kabelverzweiger setzten, sei ferner damit zu rechnen, dass die Hvt-TAL kürzer und die Kvz-TAL zeitlich länger genutzt werden. Infolgedessen wurde die Abschreibungsdauer für das Hauptkabel gesenkt und für das Verzweigerkabel erhöht. Dieser Effekt führe bei der Kabelverzweiger-TAL im Gegensatz zur Hauptverteiler-TAL trotz insgesamt höherer Investitionskosten zu einer Absenkung sowie einem größeren Preisabstand zwischen diesen beiden Varianten als bisher.
Auch die Kosten für Einbauplatz in Multifunktionsgehäuse sinken
Um den Wettbewerbern einen Investitionsanreiz zu geben, gibt es neben den reinen TAL-Entgelten weitere Preisentscheidungen für den Zugang von Wettbewerbern zur Anschlussinfrastruktur der Telekom. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Multifunktionsgehäuse (der Fachbegriff für spezielle Kabelverzweiger mit aktiver Technik) soll künftig 107,23 Euro statt bisher 132,42 Euro betragen. Dieser Preis bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der Telekom, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat. Bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen müsste dann beispielsweise lediglich ein Drittel bezahlt werden. Sofern Wettbewerber für die Anbindung eines Kabelverzweigers auf ein Kabelleerrohr der Telekom zurückgreifen, sollen sie dafür wie bisher monatlich 9 Cent pro Meter zahlen. Die Anbindung eines Kabelverzweigers mit unbeschalteter Glasfaser soll künftig 66,75 Euro statt bisher 69,22 Euro im Monat kosten.
Die beiden heute bekannt gegebenen Entscheidungsentwürfe werden am 10. April im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Bis zum 24. April können schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden, anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die EU Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidungen äußert, können sie rechtzeitig ab dem 1. Juli endgültig in Kraft treten. Zuletzt hatte die EU-Kommission bei einem Vorschlag des Regulierers zur Mobilfunk-Terminierung ein Veto eingelegt.
Reaktionen in weiterer Meldung zusammengefasst
Die Reaktionen der Wettbewerber, der Telekom und der Branchenverbände zu dieser Entscheidung haben wir in einer weiteren Meldung zusammengefasst.