Rechtsstreit

Urteil rechtskräftig: Telegate gewinnt zwei Klagen gegen Telekom

Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerden der Telekom ab
Von Marleen Frontzeck-Hornke

telegate versus Telekom telegate versus Telekom
Bild: telegate, Telekom, teltarif.de
Nun könnte das Ende eines jahrelangen Streits zwischen der telegate AG und der Telekom absehbar sein. Die Tochtergesellschaften datagate GmbH (Az.: VI U1/11) und telegate MEDIA AG (Az.: VI U6/11) haben den Rechtsstreit mit der Deutschen Telekom AG gewonnen. Dabei ging es um einen Schadenersatz für überhöht in Rechnung gestellte Kosten für Teilnehmerdaten von insgesamt rund 47 Millionen Euro sowie die dazu gehörigen Prozesszinsen. Die Telekom habe jahrelang zu viel für die Bereitstellung der Daten von Telefonkunden verlangt.

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Bild: telegate, Telekom, teltarif.de
Ursprünglich haben die telegate AG und deren Tochtergesellschaften die Deutsche Telekom AG für überhöht in Rechnung gestellte Datenkosten für die Jahre 1997 bis 2004 auf einen Schadensersatz von insgesamt 86,7 Millionen Euro zuzüglich der anfallenden Zinsen für den Prozess verklagt. Am 13. April 2011 wurde zwei der insgesamt drei Schadenersatzklagen durch das Oberlandesgericht Düsseldorf zugestimmt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun die danach eingereichten Nichtzulassungsbeschwerden der Telekom (Az.: BGH KZR 31/11 und BGH KZR 32/11) abgewiesen, wodurch die vom 13. April des vergangenen Jahres beschlossenen Urteile vom Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: OLG DD VI U 1/11, OLG DD VI U 6/11) nun rechtskräftig werden. Gleichsam hat dieses Urteil eine Signalwirkung auf die noch ausstehende dritte Klage der telegate AG. Die dritte Klage wurde am 8. Juni 2011 ebenfalls zu Gunsten der telegate AG entschieden. Dem Unternehmen wurde durch das OLG Düsseldorf ein Gesamtbetrag in Höhe von 41,3 Millionen Euro zuzüglich Prozesszinsen zuerkannt. Wann hier die Entscheidung durch den Bundesgerichtshof gefällt wird, ist noch nicht bekannt.

Kommentar der telegate AG und weitere Schadenersatzklagen

Elio Schiavo, Vorstandsvorsitzender telegate AG, äußerte sich wie folgt zum Urteil: "Endlich hat der Bundesgerichtshof die Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf und damit auch unsere Rechtsauffassung endgültig bestätigt. Damit nimmt eine nun schon acht Jahre andauernde juristische Streitigkeit ein für uns gutes Ende."

Derzeit laufen noch zwei weitere Schadenersatzforderungen auf Grund überhöhter Datenkosten (Az.: LG Köln, AZ 87 O 7/06 und AZ 81 O 332/06) gegen die Deutsche Telekom AG beim Landgericht Köln. Die telegate AG sowie das Tochterunternehmen telegate MEDIA AG fordern einen Betrag in Höhe von bis zu 108 Millionen Euro.

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