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Juxanruf bei Gericht?


01.11.2010 17:02 - Gestartet von Telly
einmal geändert am 01.11.2010 17:03
"Den enormen Umfang der Beschwerdeschrift - einschließlich ergänzender Schriftsätze von mehr als 330 Seiten - haben die Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin unter anderem duch umfangreiche, sachlich durch nichts gerechtfertigte Wiederholungen mutwillig herbeigeführt."

Das erinnert mich an einen alten Spruch:

"Zuviel ist zuviel - und wenn es gebetet ist"...

Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine derart sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann.

Und das erinnert mich an "Juxanrufe" bei der 112. Die kosten auch nur Geld und vor allem wertvolle Zeit.

Telly