EuGH-Urteil: Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
EuGH sieht Rundfunkbeitrag rechtmäßig
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Man kann es drehen und wenden, wie man will. Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist rechtens. Erneut haben Gegner der Abgabe eine juristische Schlappe hinnehmen müssen, diesmal auf europäischer Ebene. Der deutsche Rundfunkbeitrag ist konform mit dem EU-Recht, urteilten Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) am heutigen Donnerstag. Der Beitrag stelle demzufolge keine unerlaubte staatliche Beihilfe dar, hieß es.
Bei dem Urteil ging es um die Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit dem EU-Beihilferecht, das den fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt gewährleisten soll. Die Fragestellung stand im Raum, nachdem die Rundfunkgebühr im Jahr 2013 umgestellt worden war. Sie hieß fortan Rundfunkbeitrag und wird seitdem pro Wohnung erhoben, nicht mehr wie zuvor pro Empfangsgerät. Den Beitrag müssen seither auch haushalte bezahlen, die gar kein Fernseh- oder Radiogerät besitzen.
Beitragsgegner bisher vor keinem Gericht erfolgreich
EuGH sieht Rundfunkbeitrag rechtmäßig
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Das Landgericht Tübingen hatte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, um die Frage nach der Konformität mit EU-Recht klären zu lassen. Vor dem heutigen Urteil war im September bereits ein Gutachter des EuGH zu der gleichen Einschätzung gekommen.
Im Juli dieses Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, die Rundfunkgebühr sei im wesentlichen verfassungsgemäß. Die Verfassungsrichter bemängelten lediglich die Tatsache, dass Inhaber von Zweitwohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen.
Bisher gelang es Gegnern der Abgabe vor keinem Gericht die Richter davon zu überzeugen, dass der Rundfunkbeitrag eine Steuer oder eine unerlaubte staatliche Beihilfe darstelle.
Die Gebühr beträgt derzeit 17,50 Euro im Monat. Sie ist für die Fernseh-, Radio und Onlineangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio fällig.