Themenspezial: Verbraucher & Service Netzneutralitäts-Verordnung

Netzneutralität: Philipp Rösler will den Routerzwang abschaffen

Zudem Schlupfloch in der Verordnung für Telekom-IPTV-Dienst Entertain
Von Marc Kessler

Philipp Rösler Wirtschafts­minister Rösler ist gegen einen Zwang zu bestimmten Endgeräten
Foto: dpa
Bundes­wirtschafts­minister Philipp Rösler will nicht nur das Thema Netz­neutralität per Verordnung regeln (teltarif.de berichtete), sondern im gleichen Zuge auch den vor allem bei Kabel-Anbietern verbreiteten Router­zwang abschaffen. Das geht aus dem Verord­nungs­entwurf des Wirtschafts­ministeriums hervor, der teltarif.de nun vorliegt.

Verordnung: Netzbetreiber dürfen Kunden keine bestimmten Endgeräte aufzwingen

Philipp Rösler Wirtschafts­minister Rösler ist gegen einen Zwang zu bestimmten Endgeräten
Foto: dpa
Im "Entwurf einer Verordnung zur Gewähr­leistung der Netz­neutralität - Netz­neutralitäts­verordnung - NNVO" heißt es dazu: "Der Netzabschluss muss grundsätzlich über ein vom Nutzer frei wählbares Endgerät technisch zugänglich sein." Netzbetreiber dürften "ihren Kunden keine bestimmten Endgeräte für den Internet­zugang für den Internet­zugang aufzwingen", äußert sich Rösler auf der Website seines Ministeriums.

Da es bereits Netzbetreiber gebe, heißt es in der Erläuterung der NNVO, die den Internet-Zugang nur über einen bestimmten Router ermöglichten, gelte: "Wenn Netzbetreiber das Netz nach Belieben bis auf die Endgeräte ausdehnen können, besteht die Gefahr einer nachteiligen Markt­entwicklung. Routerzwang gehört zu Dienst­leistungs­paketen, die die Wahlfreiheit der Nutzer beeinträchtigen."

Damit stellt sich Rösler gegen die von der Bundes­netz­agentur bislang vertretene Auffassung, dass "die Entscheidung, ob es sich bei den Routern um Netz­bestand­teile oder Endgeräte handelt", den Anbietern obliege. Dies hatte - naturgemäß - auch der Router-Hersteller AVM kritisiert. Die feste Bindung an einen von den Anbietern vorge­sehenen Router führe zu einem Ausschluss an Innova­tionen, da es keinen Wettbewerb um das beste Endgerät mehr gebe, so AVM.

Telekom-IPTV-Dienst Entertain von Röslers Verordnung wohl nicht betroffen

In puncto Netzneutralität will Rösler die "grundsätzliche Gleich­behandlung aller Datenpakete unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel (Best-Effort-Prinzip)". Hier gibt es allerdings eine Hintertür: "Eine inhaltsneutrale, an technischen Erfordernissen orientierte Transport­klassifi­zierung (Qualitäts­dienst­klassen) ist keine willkürliche Verschlechterung von Diensten (...). Eine Differenzierung von Entgelten nach Qualitätsklassen ist keine ungerecht­fertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs."

Damit lässt Rösler der Deutschen Telekom ein Schlupfloch für ihren IPTV-Dienst Entertain, den der Bonner Ex-Monopolist von seiner ab dem Jahr 2016 geplanten Geschwindig­keits­drossel ausnehmen möchte. In der Erläuterung der Verordnung bemerkt das Ministerium lediglich: "Das Best-Effort-Prinzip darf durch anbietereigene Plattformen oder Dienste (z.B. so genannte Managed Services) nicht beeinträchtigt werden."

Netzneutralität: In den USA zahlen Anbieter bereits für Vorzugsbehandlung

Auch in den USA wird über das Thema Netz­neutralität diskutiert. Hier zahlen Facebook, Google und Microsoft nach einem Bericht des Wall Street Journal bereits an die großen Netzbetreiber, damit ihre Daten priorisiert über deren Netze übertragen werden.

Hierzulande will auch die Deutsche Telekom Geld damit verdienen, Dienste anderer Unternehmen von der Traffic-Berechnung ausnehmen zu lassen. Telekom-Deutschland-Chef Niek Jan van Damme hatte kürzlich bestätigt, dass es bereits entsprechende Gespräche mit Anbietern gebe.

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