Netzneutralität: Philipp Rösler will den Routerzwang abschaffen
Wirtschaftsminister Rösler ist gegen einen Zwang zu bestimmten Endgeräten
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Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler will nicht nur das Thema
Netzneutralität per Verordnung regeln
(teltarif.de berichtete), sondern im gleichen Zuge auch den vor allem
bei Kabel-Anbietern verbreiteten Routerzwang abschaffen. Das geht aus dem Verordnungsentwurf
des Wirtschaftsministeriums hervor, der teltarif.de nun vorliegt.
Verordnung: Netzbetreiber dürfen Kunden keine bestimmten Endgeräte aufzwingen
Wirtschaftsminister Rösler ist gegen einen Zwang zu bestimmten Endgeräten
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Im "Entwurf einer Verordnung zur Gewährleistung der Netzneutralität -
Netzneutralitätsverordnung - NNVO" heißt es dazu: "Der Netzabschluss muss grundsätzlich
über ein vom Nutzer frei wählbares Endgerät technisch zugänglich sein." Netzbetreiber dürften "ihren
Kunden keine bestimmten Endgeräte für den Internetzugang für den Internetzugang
aufzwingen", äußert sich Rösler auf der Website seines
Ministeriums.
Da es bereits Netzbetreiber gebe, heißt es in der Erläuterung der NNVO, die den Internet-Zugang nur über einen bestimmten Router ermöglichten, gelte: "Wenn Netzbetreiber das Netz nach Belieben bis auf die Endgeräte ausdehnen können, besteht die Gefahr einer nachteiligen Marktentwicklung. Routerzwang gehört zu Dienstleistungspaketen, die die Wahlfreiheit der Nutzer beeinträchtigen."
Damit stellt sich Rösler gegen die von der Bundesnetzagentur bislang vertretene Auffassung, dass "die Entscheidung, ob es sich bei den Routern um Netzbestandteile oder Endgeräte handelt", den Anbietern obliege. Dies hatte - naturgemäß - auch der Router-Hersteller AVM kritisiert. Die feste Bindung an einen von den Anbietern vorgesehenen Router führe zu einem Ausschluss an Innovationen, da es keinen Wettbewerb um das beste Endgerät mehr gebe, so AVM.
Telekom-IPTV-Dienst Entertain von Röslers Verordnung wohl nicht betroffen
In puncto Netzneutralität will Rösler die "grundsätzliche Gleichbehandlung aller Datenpakete unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel (Best-Effort-Prinzip)". Hier gibt es allerdings eine Hintertür: "Eine inhaltsneutrale, an technischen Erfordernissen orientierte Transportklassifizierung (Qualitätsdienstklassen) ist keine willkürliche Verschlechterung von Diensten (...). Eine Differenzierung von Entgelten nach Qualitätsklassen ist keine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs."
Damit lässt Rösler der Deutschen Telekom ein Schlupfloch für ihren IPTV-Dienst Entertain, den der Bonner Ex-Monopolist von seiner ab dem Jahr 2016 geplanten Geschwindigkeitsdrossel ausnehmen möchte. In der Erläuterung der Verordnung bemerkt das Ministerium lediglich: "Das Best-Effort-Prinzip darf durch anbietereigene Plattformen oder Dienste (z.B. so genannte Managed Services) nicht beeinträchtigt werden."
Netzneutralität: In den USA zahlen Anbieter bereits für Vorzugsbehandlung
Auch in den USA wird über das Thema Netzneutralität diskutiert. Hier zahlen Facebook, Google und Microsoft nach einem Bericht des Wall Street Journal bereits an die großen Netzbetreiber, damit ihre Daten priorisiert über deren Netze übertragen werden.
Hierzulande will auch die Deutsche Telekom Geld damit verdienen, Dienste anderer Unternehmen von der Traffic-Berechnung ausnehmen zu lassen. Telekom-Deutschland-Chef Niek Jan van Damme hatte kürzlich bestätigt, dass es bereits entsprechende Gespräche mit Anbietern gebe.