Stellungnahme

FRITZ!Box-Patentstreit: Das sagt AVM

Im FRITZ!Box-Patent­streit erwartet AVM, dass das Bundes­patent­gericht in diesem Jahr ein Urteil verkündet. Mit einem Firm­ware-Update sei schon jetzt "der strit­tige Punkt aufge­löst" worden.
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Wie berichtet beklagt Huawei, dass AVM für die Imple­men­tie­rung von WiFi-6 bei einigen FRITZ!Box-Modellen Patente verletzt habe. In erster Instanz hat das Land­gericht München I die Patent­ver­let­zungen bestä­tigt und laut Medi­enbe­richten Verkaufs­ver­bote verhängt. AVM wiederum hat vor dem Ober­lan­des­gericht München Beru­fung gegen das erste Urteil einge­legt.

Unab­hängig vom laufenden Gerichts­ver­fahren hatte der FRITZ!Box-Hersteller für einige seiner Router-Modelle zu Jahres­beginn neue Firm­ware-Versionen veröf­fent­licht, mit denen "der strit­tige Punkt einer Patent­rechts­frage aufge­löst" worden sei. Was genau mit diesem Update verän­dert wurde, verriet die AVM-Pres­sestelle auf Anfrage von teltarif.de nicht. AVM-Stellungnahme zum Patentstreit AVM-Stellungnahme zum Patentstreit
Foto: AVM
Es liegt die Vermu­tung nahe, dass Funk­tionen deak­tiviert oder verän­dert wurden, die auf die Technik basieren könnten, bei denen die Huawei-Patente eine Rolle spielen. "Für den gewohnten Einsatz" habe die aktua­lisierte Firm­ware keine Auswir­kungen, so die Pres­sestelle des in Berlin ansäs­sigen Herstel­lers weiter.

Diese Geräte sind betroffen

Die AVM-Pres­sestelle bestä­tigte, dass insge­samt sechs Produkte des Unter­neh­mens mit WiFi-6-Unter­stüt­zung betroffen seien. Das seien neben den FRITZ!Box-Modellen 7530 AX, 6690, 5590 und 4060 die FRITZ!Repeater 6000 und 3000 X. Offen bleibt die Frage, warum AVM beispiels­weise für die FRITZ!Box 7590 AX keine neue Firm­ware-Version veröf­fent­lichen musste.

AVM betonte aber­mals, nur seit dem 1. Januar 2024 instal­lierte Geräte seien betroffen. Unklar ist, wie es mit Bestands­geräten weiter­geht, die früher in Betrieb genommen und auf den aktu­ellen Soft­ware­stand gebracht wurden. Bekommen diese mit dem nächsten FRITZ!OS-Update eben­falls Verän­derungen, die zwar "für den gewohnten Einsatz" keine Rolle spielen mögen, vom Hersteller aber - aus vermut­lich gutem Grund - ursprüng­lich so nicht vorge­sehen waren.

Denkbar wäre, dass AVM auf Zeit spielt und hofft, den Prozess bis zum nächsten Soft­ware-Update wenden zu können. Der Hersteller erwartet nach eigenen Angaben für dieses Jahr auch ein Urteil des Bundes­patent­gerichts, bei dem es um das strit­tige WiFi-6-Patent EP 3 337 077 geht. "In einem 'quali­fizierten Hinweis' hat das Bundes­patent­gericht bereits gesagt, dass das Patent in seiner derzei­tigen Form nichtig sein dürfte", so die AVM-Pres­sestelle.

In einer weiteren Meldung haben wir über ein FRITZ!Labor-Update berichtet.

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