Google ist entsetzt über Leistungsschutzrecht für Verlage
Google ist entsetzt über
Leistungsschutzrecht für Verlage
Bild: Google, Screenshot: teltarif.de
Der Suchmaschinenkonzern Google hat das von der
Bundesregierung verabschiedete Leistungsschutzrecht für Presseverlage
im Internet scharf kritisiert. "Das ist ein schwarzer Tag für das
Internet in Deutschland. Das geplante Gesetz trifft jeden
Internetnutzer", erklärte Google-Sprecher Kay Oberbeck heute.
"Das Suchen und Finden im deutschen Netz wird massiv gestört. Dieser
Eingriff in das Internet ist weltweit ohne Beispiel."
Google ist entsetzt über
Leistungsschutzrecht für Verlage
Bild: Google, Screenshot: teltarif.de
Sollte die vom Bundeskabinett verabschiedete Reform Gesetz werden,
können Presseverlage für ihre Artikel im Netz von Suchmaschinen und
Nachrichten-Aggregatoren in Zukunft Lizenzgebühren verlangen. Das
neue Gesetz bedeute "weniger Informationen, höhere Kosten und massive
Rechtsunsicherheit", erklärte Google. Die deutsche Internetgemeinde,
Netzpolitiker aller Parteien, die Wirtschaft und führende
Wissenschaftler würden das Gesetz ablehnen. "Wir hoffen, dass der
Deutsche Bundestag dieses Gesetz stoppen wird", erklärte Oberbeck.
Regierung will geistiges Eigentum besser schützen
Dagegen sieht Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) das neue Recht als "wichtiges Signal für den Schutz des geistigen Eigentums auch im Internet". Presseverleger bekämen ein rechtliches Fundament zur Durchsetzung ihrer Rechte im Netz. Der Entwurf berücksichtige auch die Belange der Journalisten als Urheber. Sie sollen an den Erträgen ihrer Leistungen beteiligt werden. Das Recht zur Verlinkung und auch das Zitatrecht blieben von der Novelle unberührt.
Der IT-Branchenverband Bitkom kritisierte den weltweit einmaligen Alleingang der Bundesregierung, der an internationale Gründer und Investoren ein ungutes Signal aussende. "Innovative Online-Dienste sind in Deutschland nicht erwünscht! Junge Web-Unternehmen werden so von Deutschland abgeschreckt", erklärte der Verband in Berlin. Der Entwurf lasse offen, welche Dienste gemeint seien. Diese Unsicherheit werde dazu führen, dass innovative Online-Angebote im Bereich der Medienbeobachtung oder der Aggregation von Inhalten vom deutschen Markt vertrieben werden.
Online-Werbung nahezu einzige Geldquelle der Verlage im Netz
Wer urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme im Internet aus dubiosen Quellen herunterlädt, muss saftige Strafen befürchten. Mit dem Leistungsschutzrecht sollen nun auch Zeitungs- und Zeitschriftenverlage Geld dafür verlangen können, wenn ihre Online-Artikel und andere Beiträge kommerziell genutzt werden. Damit wollen sich die deutschen Pressehäuser ihre Leistung bezahlen lassen - nämlich, dass sie mit einigem technischem Aufwand und Geld ihre Inhalte für die Nutzer kostenlos ins Netz stellen.
Bisher ist Online-Werbung nahezu die einzige Geldquelle der Verlage im Netz. Diese Erlöse reichen aber in den meisten Fällen nicht aus, um die Einnahmeverluste durch die nachlassenden Auflagen der gedruckten Blätter zu decken. Die Verleger hatten immer wieder - auch mit Unterstützung der schwarz-gelben Koalition - ein Ende der "Gratiskultur" im Netz gefordert.
Kritiker und Internet-Aktivisten befürchten, dass mit dem neuen Recht die Informationsfreiheit im Netz eingeschränkt wird. Das Leistungsschutzrecht drohe den Nachrichtenfluss empfindlich zu stören. Verleger stehe es ja frei, mit einem kleinen Griff zu verhindern, dass etwa Google ihre Inhalte in die eigene Datenbank aufnimmt. Auch könnten sie ihr Angebot hinter eine Bezahlschranke stellen.
Der Haken ist dabei, dass gerade die Suchmaschinen, die auf ihren Seiten mit kurzen Auszügen ("Snippets") auf die Artikel verweisen, Millionen Nutzer auf die Presse-Webseiten leiten. Sie tragen damit entscheidend zur Attraktivität der Online-Werbung bei.