Google News

Leistungsschutzrecht: Google führt Verlage vor

Google ermöglicht Verlagen Opt-In für Google-News
Von Kaj-Sören Mossdorf

Bestätigungssystem für Google-News Bestätigungssystem für Google-News
Bild: dpa
Im März wurde das Leistungs­schutz­recht für Presse­verlage vom Bundes­tag verab­schiedet. Ab 1. August dieses Jahres tritt es in Kraft. Kein anderes Unter­nehmen hat dabei so stark gegen das Gesetz protes­tiert wie der Such­maschinen­gigant Google. Das Leistungs­schutz­gesetz trifft dabei einen Google-Dienst beson­ders – die Rede ist von Google-News. Das Gesetz ist dazu gedacht, Ver­lage und andere Content-Lieferanten vor der unge­wollten Nutzung ihrer In­halte durch Dritte zu schützen.

Künftig sollen Verlage Lizenzen an Dritte verkaufen können. Kurze Textabschnitte sollen dabei jedoch kostenlos bleiben. Wie kurz kurz ist, werden nach dem heutigen Stand der Dinge Gerichte klären müssen. Darauf will Google aber anscheinend nicht warten.

Bestätigungssystem für Google-News Bestätigungssystem für Google-News
Bild: dpa
Gerrit Rabenstein, Strategic Partner Development Manager von Google-Deutschland, stellte heute in einem Blog-Post ein neues Bestätigungssystem vor. Dieses System kann genutzt werden, um festzulegen, ob die eigenen Inhalte in dem Google-Dienst (weiterhin) angezeigt werden sollen.

In dem Blog-Eintrag heißt es dazu: "Die meisten Verlage jedoch präsentieren sich dort gerne, aus gutem Grund: Google bringt ihnen echten Mehrwert, indem es jede Menge Traffic auf Verlagsseiten lenkt - pro Monat sind dies weltweit über sechs Milliarden Besuche." Wer dem System zustimmt, der willigt ein, dass Texte und Videos unentgeltlich in Google News aufgenommen werden.

Nichtteilnahme wird als Ablehnung gewertet

Lehnt ein Verlag ab, so tauchen seine Inhalte zwar weiterhin in der Google-Suche auf, aber eben nicht bei Google-News. Stimmt ein Verlag dagegen, werden seine Inhalte nicht mehr in Google-News aufgenommen. In der Google-FAQ zu dem Thema heißt es: "Was passiert, wenn ich vor dem 1. August 2013 nichts unternehme? Wenn Sie keine Entscheidung über Ihre Bestätigungserklärung treffen, werden Ihre Inhalte ab dem 1. August 2013 nicht mehr in Google News angezeigt." Google zwingt die Verlage also quasi dazu zu reagieren, sofern sie weiterhin in dem Dienst erscheinen wollen. Über die Suche bleiben die Inhalte aber weiterhin erreichbar, solange dieses nicht durch entsprechende Methoden von den Verlagen unterbunden wird.

In dem Blogpost von Gerrit Rabenstein heißt es weiter: "Die digitale Zukunft stellt viele Wirtschaftszweige vor neue Herausforderungen und Möglichkeiten. Die Nachrichtenbranche zählt dazu. Wir haben während der Diskussionen über das Leistungsschutzrecht stets klar gemacht, dass wir weiter mit Verlagen gemeinsam an Lösungen arbeiten möchten. Wir sind davon überzeugt, dass wir Verlage am besten unterstützen, indem wir Millionen von Lesern auf ihre Seiten weiterleiten, indem wir ihre Inhalte im Netz sichtbarer und leichter auffindbar machen und indem wir den Verlagen über unsere Werbetools und Dienste helfen, Geld mit ihren Inhalten zu verdienen."

Zeit Online, Spiegel Online und Süddeutsche Zeitung wollen Opt-In nutzen

Ganz uneigennützig ist der Dienst letztendlich jedoch nicht. Dadurch, dass viele Nutzer Nachrichten über Google-News beziehen, bindet der Konzern Kunden. Die Online-Version der Zeit schreibt in ihrem Artikel zum Thema, dass sie das Opt-in nutzen wird, die Spiegel-Online-Chefredaktion ließ dazu verlauten, dass Google und Google-News hilfreiche Instrumente für Leser sein und man in Zukunft dort gelistet bleiben wolle. Man werde die Opt-In-Regel prüfen und dann aktiv werden. Stefan Plöchinger, Chefredakteur von sueddeutsche.de twitterte: "BTW: Wir werden das geplante Google-News-Opt-in auch nutzen, am Ende. Lesen's gerade mal richtig durch. #LSR"

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