Leistungs­schutz­recht

Google: Kartellamt soll über Lizenz­zahlungen entscheiden

Im Streit mit einigen Verlagen in Deutschland wendet Google sich mit einem Brief an das Bundeskartellamt. Der Konzern hofft auf ein Machtwort der Behörde im Streit zum Leistungs­schutz­recht.
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

Im Streit mit einigen Verlagen wendet Google sich an das Bundeskartellamt Im Streit mit einigen Verlagen wendet Google sich an das Bundeskartellamt
Bild: dpa
Google drängt das Bundes­kartell­amt, den Kartellstreit mit einigen deutschen Verlagen um das Leistungs­schutz­recht abschließend zu klären. In einem Brief an das Bundes­kartell­amt, über den zuerst die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet hat, bittet der Konzern das Kartellamt um die Feststellung, dass die Behörde in der Aus­einander­setzung mit diesen Verlagen nicht tätig wird. Voran ging ein Schreiben des Bundes­kartell­amtes vom 11. August.

Die Verwertungsgesellschaft VG Media [Link entfernt] sowie Verlage wie Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg hatten Google immer wieder vor­geworfen, in der Abwehr von Lizenzzahlungen seine dominante Stellung auf dem deutschen Markt zu missbrauchen.

Verlage fordern Geld von Google

Im Streit mit einigen Verlagen wendet Google sich an das Bundeskartellamt Im Streit mit einigen Verlagen wendet Google sich an das Bundeskartellamt
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In der Kontroverse geht es um den Versuch einiger Verlage in Deutschland, Geld von Google für die Darstellung von Verlagsinhalten zu erhalten. Dazu dient das Leistungs­schutz­recht, das Lizenz­gebühren für die Verwertung von Verlags­inhalten erlaubt. Allerdings sind kleine Textteile weiterhin kostenfrei nutzbar.

Nachdem die Verlagshäuser ihre Forderungen über die Ver­wertungs­gesell­schaft VG Media gestellt hatten, reagierte Google mit einer Verkürzung der Vorschau-Inhalte. Vom 23. Oktober an sollen von Angeboten wie bild.de oder waz.de bei Google-Suchanfragen nur noch Überschriften zu sehen sein.

Medienportale aus anderen Verlagen wie spiegel.de, faz.net, zeit.de oder sueddeutsche.de werden dagegen weiter mit Vorschaubildern (Thumbnails) und Textanrissen (Snippets) erscheinen. Google bestätigte die Existenz seines neuen Briefes. "Das Bundes­kartell­amt hat wiederholt öffentlich erklärt, dass es ein kartell­rechtliches Vorgehen gegen Google beim Leistungs­schutz­recht für nicht erforderlich hält. Die VG Media erweckt jedoch weiterhin den gegenteiligen Eindruck", sagte ein Sprecher des Unternehmens. "Wir haben deshalb beim Bundes­kartellamt beantragt, seine Entscheidung nun auch formal zu treffen."

Was der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zu diesem Streit sagt, haben wir in einer gesonderten Meldung für Sie zusammen­gefasst.

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