Leistungsschutzrecht: Abstimmung im Bundestag am Freitag
Das umstrittene Leistungsschutzrecht wird auch Google betreffen - so es denn kommt.
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Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage im
Internet könnte am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Der
Gesetzentwurf steht für eine Debatte mit anschließender Abstimmung
auf der Tagesordnung. Der umstrittene Gesetzesentwurf sieht vor, dass
Internetanbieter, die automatisch Nachrichten von Verlagsseiten
sammeln und darstellen, sich dafür von den Verlagen eine Lizenz
besorgen müssen. Es zielt auf Suchmaschinenanbieter und Ersteller von
kommerziellen Nachrichtensammlungen ab, nicht auf die Betreiber
privater Internet-Seiten.
Google: Unterscheidung zwischen Verlag und anderen Angeboten unmöglich
Das umstrittene Leistungsschutzrecht wird auch Google betreffen - so es denn kommt.
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Vertreter von Suchmaschinenriese Google wandten sich heute bei
einer Unterausschusssitzung im Bundestag vehement gegen das Gesetz.
Googles Suchalgorithmus könne nicht zweifelsfrei zwischen Webseiten
von Verlagen und anderen Internetangeboten unterscheiden, sagte Arnd
Haller von Google Deutschland. "Das kann ein Robot nicht verstehen",
betonte Haller. Man könne die im Gesetz geforderte Lösung nicht
implementieren.
Der Gesetzentwurf ist auch in der Koalition selbst umstritten. Der CDU-Rechtsexperte Siegfried Kauder meldete vergangene Woche verfassungsrechtliche Bedenken an und forderte weitere Beratungen. Die Presseverlage fordern ein solches Gesetz zum Schutz gegen die Verwendung ihrer Inhalte im Internet.
Experte: Datenbankrecht sichere Verlage bereits ab
Der Rechtsexperte Gerald Spindler erklärte, er halte das Gesetz für überflüssig. "Wir haben schon genug symbolische Gesetze", sagte der Juraprofessor an der Universität Göttingen im Vorfeld des "Forums Justiz" in Erfurt. Die Leistungsrechte der Verlage seien bereits weitgehend vom Datenbankrecht gesichert.
Die Verbände begründen ihre Forderungen nach einem Leistungsschutzrecht damit, dass Nachrichtenaggregatoren wie Google und andere Anbieter große Geschäfte machen, während sie quasi leer ausgingen. Eine Einigung mit Google nach dem Vorbild von Lösungen in Frankreich und Belgien wurde von den Verlegern abgelehnt.