Google News: Verlage wollen dabei bleiben und später kassieren
Google gegen die Verlage geht in die nächste Runde.
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Auch nach der Einführung des Leistungsschutzrechtes
für Presseverlage am Donnerstag werden Inhalte der meisten
Verlagshäuser in Deutschland auf Google News zu sehen sein. "Wir
freuen uns sehr, dass hunderte deutsche Verlage ihr Einverständnis
bestätigt haben und weiterhin geschätzte Partner von Google News
bleiben", sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck der
dpa. Zu den Verlagen, die Google keine
Nutzungserlaubnis gegeben haben, gehört die "Rhein-Zeitung" in
Koblenz.
Einverständnis mit Einschränkungen
Google gegen die Verlage geht in die nächste Runde.
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Nach Informationen der dpa haben viele Verlage ihr Einverständnis
mit einer Zusatzerklärung versehen. Darin machen sie deutlich, dass
sie im Gegensatz zu Google nicht der Meinung sind, dass die
Textauszüge auf Google News unter die Ausnahmebestimmungen des
Leistungsschutzrechts fallen. Die Verlage halten auch die
Option offen, künftig Geld für diese "Snippets" zu verlangen.
Zu den Verlagen, die weiterhin in Google News vertreten sein werden, gehört auch die Axel Springer AG, die sich für die Einführung eines Leistungsschutzrechts stark gemacht hatte. "Axel Springer wird das (Leistungsschutz-)Recht wahrnehmen und strebt eine Verwertung an", sagte Verlagssprecher Hendrik Lange. Bis die dafür notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen seien, entstehe "aus juristischen und technischen Gründen zwangsläufig ein Intermezzo". In dieser Übergangsphase erteile man Google "ein Opt-in zur Nutzung der Inhalte in Form von Textauszügen, allerdings unter der Maßgabe und mit ausdrücklichem Hinweis, dass dies nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht."
Eigene Verwertungsgesellschaft könnte kommen
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) räumt in einem Rundschreiben an seine Mitglieder ein, dass "Inhalt und Reichweite des neuen Leistungsschutzrechts (...) gerichtlich noch nicht geklärt sind". Außerdem verweisen die Verlage darauf, dass sie möglicherweise ihre Rechte in eine Verwertungsgesellschaft einbringen können, die dann ähnlich wie die Gema oder die VG Wort Lizenzentgelte eintreiben würde. Noch steht aber nicht fest, ob die Branche tatsächlich die Gründung einer neuen Verwertungsgesellschaft anstrebt oder vielleicht auch eine bestehende Organisation mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt.
Die Chancen auf eine Einigung stehen nicht gut
Die Chancen, dass Google und die deutschen Verlage nach Ablauf des "Intermezzos" zu den Konditionen der Pressehäuser zusammenkommen, stehen nicht gut. Der US-Konzern hat stets deutlich gemacht, dass man für die Darstellung von Verlagsinhalten auf Google News nicht zahlen will, weil man den Verlagen mit der Verlinkung der Inhalte im Netz eigentlich einen Gefallen tue. Google verwies dabei auf ein Zitat des Bloggers und Journalisten Mario Sixtus: "Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen." Die Verlage beharren darauf, dass Google spätestens mit der Verwendung der Inhalte auf der allgemeinen Such-Seite sehr wohl Geld verdiene, ohne die Eigentümer der Inhalte an den Erlösen zu beteiligen. Doch solange die gemeinsame Verwertung der Verlagsinhalte nicht organisiert ist, möchten die meisten Pressehäuser nicht darauf verzichten, dass ihnen das Google-Taxi Kunden vor die Tür fährt.
Das bringt das Leistungsschutzrecht den Verlagen
Das Leistungsschutzrecht erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen eine Lizenzgebühr für die Verwendung von Verlagstexten im Internet zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Verlagstexte verwenden. Allerdings bleiben einzelne Wörter weiterhin lizenzfrei. Im Leistungsschutzrecht ist von "einzelnen Wörtern oder kleinsten Textausschnitten" die Rede, die weiterhin frei genutzt werden können. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte in dem Gesetzgebungsverfahren bewusst darauf verzichtet, die Länge eines frei verwendbaren Zitats exakt festzulegen.