Abgeschoben

Gebrauchte Softwarelizenzen: BGH will nicht selbst entscheiden

Streit zwischen Oracle und UsedSoft geht in die zweite Runde
Von dpa / Paulina Heinze

Logos oracle usedSoft Streit: Gebrauchte Softwarelizenzen
Bild: oracle / usedSoft
Der Streit um den Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen geht wahrscheinlich in eine weitere Runde. Das deutete sich in der mündlichen Verhandlung des Bundes­gerichts­hofes (BGH) heute in Karlsruhe an. Demnach will der BGH die Klage von Oracle gegen die Münchner Firma UsedSoft wohl nicht selbst entscheiden, sondern zur weiteren Klärung zurück an das Oberlandes­gericht (OLG) München geben. Sein Urteil will der BGH am späten Nachmittag bekanntgeben. (Az. I ZR 129/08)

UsedSoft handelt mit Lizenzen, die vom ursprünglichen Lizenzinhaber nicht mehr benutzt werden. Die Kunden laden die Software direkt von der Oracle-Webseite herunter. Oracle klagte zunächst mit Erfolg dagegen vor dem OLG München. UsedSoft ging in Revision und brachte den Fall 2010 vor den BGH, der ihn für die Prüfung des europäischen Rechtsrahmens dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorlegte.

Der EuGH entschied 2012, dass gebrauchte Software­lizenzen unter bestimmten Umständen weiter verkauft werden dürfen. Heute hat der BGH den Fall nun zum zweiten Mal verhandelt. Ob UsedSoft die Vorgaben des EuGH konkret erfülle und die Lizenzen demnach weiterverkaufen dürfe, müsse wohl das OLG klären, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Joachim Bornkamm am Vormittag.

Entwickler sehen Verletzung ihrer Eigentumsrechte

Logos oracle usedSoft Streit: Gebrauchte Softwarelizenzen
Bild: oracle / usedSoft
Der Handel mit gebrauchter Software ist der Computer­industrie seit Jahren ein Dorn im Auge. Die Entwickler sehen darin eine Verletzung ihrer Eigentumsrechte. Es herrscht allerdings auch Rechts­unsicherheit. Ist der Handel mit Lizenzen aus zweiter Hand wirklich erlaubt? Händler wie UsedSoft sehen ihr Geschäftsmodell durch ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem vergangenen Sommer bestätigt. Doch eine endgültige Klärung des Problems dürfte auch heute in Karlsruhe ausbleiben.

Software­hersteller wie Oracle oder Microsoft versuchen den Weiterverkauf ihrer Produkte in ihren Lizenz­bestimmungen vielfach zu unterbinden. Durch einen florierenden Gebrauchthandel fürchten die Unternehmen empfindliche Umsatz­einbußen. Problematisch könnte auch sein, dass Urheberrechtsverletzungen schlechter verfolgt werden könnten, schätzt der Branchenverband Bitkom. Denn anders als bei nicht digitalen Waren kann aus einer legalen Kopie einer Anwendung schnell eine Vielzahl illegaler Kopien hergestellt werden.

Seit Jahren handeln Firmen wie die UsedSoft aus München mit Lizenzen von Computer­programmen, die von den einstigen Käufern nicht mehr genutzt werden. UsedSoft kauft etwa überschüssige Lizenzen, die Unternehmen nicht mehr benötigen, oder Lizenzen aus Insolvenzen auf und vertreibt sie weiter. UsedSoft begrüßte das Grund­satzurteil des EuGH auch als Ende einer rechtlichen Grauzone. Seit der Entscheidung des EuGH vor einem Jahr habe sich der Umsatz des Unternehmens verdoppelt.

Doch ein Ende des viele Jahre währenden Streits ist auch heute nicht absehbar. Seit 2006 streiten sich Oracle und UsedSoft vor Gericht. Nun dürfte die Entscheidung darüber, ob das Münchner Unternehmen wirklich rechtmäßig gebrauchte Lizenzen für Software des amerikanischen Herstellers Oracle vertreibt, wieder beim Oberlandes­gericht München landen.

Mehr zum Thema Software

Mehr zum Thema Recht