Gebrauchte Softwarelizenzen: BGH will nicht selbst entscheiden
Streit: Gebrauchte Softwarelizenzen
Bild: oracle / usedSoft
Der Streit um den Weiterverkauf gebrauchter
Softwarelizenzen geht wahrscheinlich in eine weitere Runde. Das
deutete sich in der mündlichen Verhandlung des Bundesgerichtshofes
(BGH) heute in Karlsruhe an. Demnach will der BGH die Klage von
Oracle gegen die Münchner Firma UsedSoft wohl nicht selbst
entscheiden, sondern zur weiteren Klärung zurück an das
Oberlandesgericht (OLG) München geben. Sein Urteil will der BGH am
späten Nachmittag bekanntgeben. (Az. I ZR 129/08)
UsedSoft handelt mit Lizenzen, die vom ursprünglichen Lizenzinhaber nicht mehr benutzt werden. Die Kunden laden die Software direkt von der Oracle-Webseite herunter. Oracle klagte zunächst mit Erfolg dagegen vor dem OLG München. UsedSoft ging in Revision und brachte den Fall 2010 vor den BGH, der ihn für die Prüfung des europäischen Rechtsrahmens dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorlegte.
Der EuGH entschied 2012, dass gebrauchte Softwarelizenzen unter bestimmten Umständen weiter verkauft werden dürfen. Heute hat der BGH den Fall nun zum zweiten Mal verhandelt. Ob UsedSoft die Vorgaben des EuGH konkret erfülle und die Lizenzen demnach weiterverkaufen dürfe, müsse wohl das OLG klären, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Joachim Bornkamm am Vormittag.
Entwickler sehen Verletzung ihrer Eigentumsrechte
Streit: Gebrauchte Softwarelizenzen
Bild: oracle / usedSoft
Der Handel mit gebrauchter Software ist der
Computerindustrie seit Jahren ein Dorn im Auge. Die Entwickler sehen
darin eine Verletzung ihrer Eigentumsrechte. Es herrscht allerdings
auch Rechtsunsicherheit. Ist der Handel mit Lizenzen aus zweiter Hand
wirklich erlaubt? Händler wie UsedSoft sehen ihr Geschäftsmodell
durch ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus
dem vergangenen Sommer bestätigt. Doch eine endgültige Klärung des
Problems dürfte auch heute in Karlsruhe ausbleiben.
Softwarehersteller wie Oracle oder Microsoft versuchen den Weiterverkauf ihrer Produkte in ihren Lizenzbestimmungen vielfach zu unterbinden. Durch einen florierenden Gebrauchthandel fürchten die Unternehmen empfindliche Umsatzeinbußen. Problematisch könnte auch sein, dass Urheberrechtsverletzungen schlechter verfolgt werden könnten, schätzt der Branchenverband Bitkom. Denn anders als bei nicht digitalen Waren kann aus einer legalen Kopie einer Anwendung schnell eine Vielzahl illegaler Kopien hergestellt werden.
Seit Jahren handeln Firmen wie die UsedSoft aus München mit Lizenzen von Computerprogrammen, die von den einstigen Käufern nicht mehr genutzt werden. UsedSoft kauft etwa überschüssige Lizenzen, die Unternehmen nicht mehr benötigen, oder Lizenzen aus Insolvenzen auf und vertreibt sie weiter. UsedSoft begrüßte das Grundsatzurteil des EuGH auch als Ende einer rechtlichen Grauzone. Seit der Entscheidung des EuGH vor einem Jahr habe sich der Umsatz des Unternehmens verdoppelt.
Doch ein Ende des viele Jahre währenden Streits ist auch heute nicht absehbar. Seit 2006 streiten sich Oracle und UsedSoft vor Gericht. Nun dürfte die Entscheidung darüber, ob das Münchner Unternehmen wirklich rechtmäßig gebrauchte Lizenzen für Software des amerikanischen Herstellers Oracle vertreibt, wieder beim Oberlandesgericht München landen.