Rückforderung

Telekom Telefonkarte Comfort: Guthaben jetzt zurückfordern

Wie verspro­chen hat die Telekom nach der Einstel­lung der Tele­fon­karte Comfort nun eine Webseite zur Auszah­lung geschaltet. Kunden müssen dabei in mehr­facher Hinsicht aufmerksam sein.
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Wie bereits ange­kün­digt hat die Deut­sche Telekom nach der Einstel­lung der Tele­fon­karte Comfort nun eine Webseite zur Auszah­lung geschaltet. Das Guthaben kann auf telekom.de/tele­fon­karte-comfort zurück­gefor­dert werden. Als Zugangs­daten müssen zunächst der Gutha­ben­code/die PIN und die letzten fünf Stellen der Seri­ennummer einge­geben werden.

Kunden müssen dabei aller­dings in mehr­facher Hinsicht aufmerksam sein. Ein erfolg­reich einge­reichter Auszah­lungs­auf­trag kann laut der Telekom nicht stor­niert oder geän­dert werden. Die Kunden sollen daher darauf achten, die gewünschte IBAN für die Auszah­lung korrekt einzu­geben. Der Vorgang könne system­bedingt bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen, die Kunden werden daher um Geduld gebeten.

Und dann besteht weiterhin das Problem, dass die Telekom das Guthaben gar nicht ausbe­zahlen muss, wenn es älter als drei Jahre ist. Mehr dazu lesen Sie in der nach­fol­genden Meldung.


Themenspezial: Verbraucher & Service Verjährt

Telekom Telefonkarte Comfort: Geld nach drei Jahren weg?

Ex-Kunden der inzwi­schen einge­stellten Telekom Tele­fon­karte Comfort warten auf die Auszah­lung ihres Gutha­bens. Doch wenn dieses älter als drei Jahre ist, muss die Telekom es gar nicht ausbe­zahlen. Was passiert dann?
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Guthabenverfall bei Telekom Telefonkarte Comfort Guthabenverfall bei Telekom Telefonkarte Comfort
Bild: Deutsche Telekom
Wie bereits berichtet hat die Telekom ihre Gutha­ben­karte Tele­fon­karte Comfort einge­stellt. Diese konnte schon seit vielen Jahren nicht nur in Tele­fon­zellen (vor deren Abschal­tung) zum Bezahlen verwendet werden, sondern auch zur Bezah­lung zahl­rei­cher anderer Telekom-Dienste und Telekom-Rech­nungen. Sie war daher als Geschenk zu Weih­nachten, Ostern oder zum Geburtstag sehr beliebt. Ersetzt werden soll sie durch das "Telekom Multi-Guthaben".

Doch für die bishe­rigen Kunden der Telekom Tele­fon­karte Comfort stellt sich die Frage: Was passiert mit dem bishe­rigen Guthaben? Die Telekom hat bereits mitge­teilt, dass sich die Kunden ab Februar mit den Zugangs­daten der jewei­ligen TKC (PIN und letzten fünf Stellen der Seri­ennummer) auf einer speziell dafür einge­rich­teten Webseite einloggen und die Gutha­ben­aus­zah­lung beauf­tragen können. Das System dafür muss dafür tech­nisch offenbar erst aufge­setzt werden, obwohl die Telekom schon früher zahl­reiche Platt­formen zur Auszah­lung von Tele­fon­karten-Guthaben betrieben hat.

Doch selbst wenn das neue System im Februar steht, könnte für manchen Inhaber einer Tele­fon­karte Comfort beim Wunsch nach Gutha­ben­aus­zah­lung eine böse Über­raschung drohen. Und dafür ist ein Passus im BGB verant­wort­lich.

Anspruch auf Guthaben verjährt

Durch zahl­reiche Gerichts­urteile ist bereits mehr­fach klar­gestellt worden, dass das selbst vom Kunden aufge­ladene Guthaben von Tele­fon­karten und Prepaid­karten nicht einfach so verfallen darf, sondern ausbe­zahlt werden muss. Eine Voraus­set­zung dafür ist aller­dings, dass der Kunde es auch in einem gewissen Zeit­raum anfor­dert.

Guthabenverfall bei Telekom Telefonkarte Comfort Guthabenverfall bei Telekom Telefonkarte Comfort
Bild: Deutsche Telekom
Denn in § 195 des Bürger­lichen Gesetz­buchs (BGB) steht, dass die regel­mäßige Verjäh­rungs­frist drei Jahre beträgt. Danach ist ein Provider nicht mehr dazu verpflichtet, das Guthaben auszu­bezahlen. Und zahl­reiche Tele­fon­karten Comfort der Telekom, die sich noch bei Kunden in Schub­laden befinden und mögli­cher­weise Rest­gut­haben besitzen, dürften älter sein als drei Jahre.

In diesem Fall gibt es also keinen Anspruch auf Auszah­lung mehr. Dann können die Betrof­fenen nur noch auf die Kulanz der Telekom hoffen - wie beispiels­weise ein Leser von teltarif.de.

Leser­fall: Telekom lässt sich auf Kulanz­lösung ein

Mitte Dezember schrieb uns ein teltarif.de-Leser:

Ich habe eine Frage: Und zwar habe ich beim Umzug zwei Telekom Tele­fon­karten Comfort "gefunden", die jeweils 25 Euro Guthaben drauf hatten. Ich wollte diese nun umbu­chen lassen auf eine Prepaid­karte, aller­dings wurde mir ange­zeigt, dass beide Karten bereits seit 07.08.2021 abge­laufen sein sollen.

Ich habe daraufhin die Telekom kontak­tiert, die mir ledig­lich mehr­fach in einem etwas unfreund­lichen Ton mitteilten, dass laut AGB die Karten verfallen wären und man mir aus "Kulanz" 15 Euro Gutschrift auf meine Prepaid­karte anbietet, was ich bislang aber erstmal abge­lehnt habe.

Soweit ich weiß, gibt es ja aus genü­gend Berei­chen unzäh­lige Gerichts­urteile, die einen Verfall von vorab bezahlten Guthaben versagen.

Könnt ihr mir hier in dem Fall viel­leicht helfen und sagen, ob da noch irgendwie eine Chance besteht, an mein komplettes Guthaben der Telekom Comfort Karten (TKC) zu kommen?

Der Kunde hatte die beiden Tele­fon­karten Comfort 2017 gekauft und offenbar noch nie etwas damit gemacht oder bezahlt. Die gene­relle Auffas­sung des Lesers zum Gutha­ben­ver­fall war zwar richtig, er hatte aller­dings den oben erwähnten BGB-Passus zur Verjäh­rung über­sehen. Wir verspra­chen, uns aber trotzdem in der Sache bei der Telekom um eine Lösung zu bemühen.

Telekom: Gutschrift auf cong­star-Karte

Anfang Januar meldete sich dann die Telekom in dem Fall bei uns und schrieb:

Meine Kolle­ginnen und Kollegen haben den Vorgang noch einmal geprüft und auch noch­mals eine recht­liche Über­prü­fung vornehmen lassen. Das hat ein wenig zusätz­liche Zeit gebraucht.

Dabei hat sich der bereits bekannte Sach­stand zur Rechts­lage bestä­tigt. Es ist richtig, dass vom Kunden bezahltes Guthaben, z. B. auf einer Tele­fon­karte grund­sätz­lich nicht einfach verfallen darf. Aber auch dieses Guthaben unter­liegt der allge­meinen Verjäh­rung. Im konkreten Fall war das Guthaben der bereits 2017 gekauften und nicht genutzten beiden Karten im November 2023, als die Einlö­sung bzw. Auszah­lung verlangt wurde, bereits verjährt. Wir hatten dem Kunden bereits ange­boten, ausnahms­weise aus Kulanz einen Teil­betrag des Karten­betrages gutzu­schreiben, uns liegt dies­bezüg­lich aber noch keine Rück­mel­dung von ihm vor.

Sobald Herr [...] die Annahme unseres Ange­bots bestä­tigt und auch die Rufnummer seines Prepaid-Vertrags bei cong­star noch einmal über­mit­telt, leiten die Kollegen eine entspre­chende Gutschrift in die Wege.

Dafür bedankte sich der Leser bei uns wie folgt:
Hallo! Vielen Dank für Ihre Bemü­hungen. Zwischen­zeit­lich, nachdem ich Ihnen alles zuge­schickt hatte, kam tatsäch­lich von der Telekom das "Angebot"; ich feil­sche aktuell noch mit denen, weil zuerst wurden mir erst 15 Euro ange­boten (von 50), nun sind wir schon bei 25, aber ich versuche aktuell, noch 35 Euro raus­zuholen und bleibe da noch am Ball. Trotzdem noch­mals danke wie gesagt für Ihre Bemü­hungen.

Eine Einschät­zung (von Alex­ander Kuch)

Der Fall zeigt exem­pla­risch: Auch wenn es nach mehr als drei Jahren juris­tisch keinen Anspruch auf Auszah­lung des Rest­gut­habens mehr geben sollte, lohnt sich gege­benen­falls eine freund­liche Verhand­lung mit der Telekom darüber. Es ist aber möglich, dass die Telekom die Kulanz-basierte Auszah­lung des Gutha­bens auf das Bank­konto verwei­gert.

Die besten Chancen bestehen nach Einschät­zung der teltarif.de-Redak­tion dann, wenn man auf eine andere Art und Weise Kunde bei der Telekom oder einem Toch­ter­unter­nehmen ist. Denn dann kann man ganz konkret vorschlagen, das Guthaben oder einen Teil dort gutzu­schreiben. Das kann also die Telekom-Fest­netz­rech­nung sein, eine Prepaid­karte bei der Telekom, bei cong­star oder einer anderen cong­star-Mobil­funk­marke.

Gege­benen­falls wäre es auch einen Versuch wert, das (Teil-)Guthaben bei einem App-Discounter im Telekom-Netz wie fraenk aufbu­chen zu lassen. Selbst wenn die Telekom die Auszah­lung gene­rell ablehnt, lohnt sich ggf. ein weiterer Versuch nach einigen Tagen oder Wochen, bei dem man dann (hoffent­lich) an einen anderen Kunden­berater gerät.

Die Tech­nische Hoch­schule Bran­den­burg (THB) betreibt jetzt ein eigenes 5G-Campus-Netz der Telekom. Das soll den digi­talen Wandel im Bundes­land beschleu­nigen.

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