Festgelegt

Interconnection-Entgelt im Festnetz ab 0,25 Cent pro Minute

Zusammenschaltungs-Entgelt fällt im Festnetz um weitere 20 Prozent
Von Thorsten Neuhetzki

Die Bundesnetzagentur hat neue Interconnection-Gebühren festgelegt Die Bundesnetzagentur hat neue Interconnection-Gebühren festgelegt
Foto: dpa
Die Bundesnetzagentur hat heute die ab morgen geltenden Interconnection-Entgelte für Festnetzgespräche bekannt gegeben. Diese Durchleitungsentgelte sind vor allem für Call-by-Call-Anbieter relevant, fallen aber auch an, wenn Alternativanbieter oder Mobilfunkbetreiber Gespräche zu einem Anschluss der Telekom vermitteln. Gegenüber den bisherigen Entgelten kommt es zu weiteren Absenkungen um etwa 20 Prozent.. Die neuen Entgelte haben eine Laufzeit von zwei Jahren.

Die Deutsche Telekom darf für die Durchleitung von Verbindungen durch ihr Netz künftig von ihren Wettbewerbern in der wichtigsten Tarifzone I an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr (Haupttarif) 0,36 Cent pro Minute (alle Entgelte sind Netto-Preisangaben) verlangen. Die Tarifzone I ist keine Entfernungsangabe für die Distanz des Telefonates, sondern beschreibt die Verbindungsübergabe auf der untersten Netzebene. In diesem Fall werden also möglichst wenig Netzelemente der Telekom in Anspruch genommen. Vor allem Anbieter mit einem gut ausgebauten eigenen Netz nutzen diese Tarifzone. In der übrigen Zeit von 18 Uhr bis 9 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen kann das Unternehmen in dieser Tarifzone 0,25 Cent pro Minute erheben. Bislang waren hier 0,45 bzw. 0,32 Cent pro Minute berechnet worden.

Anbieter, die derartige Verbindungen auf einer höheren Netzebene zuführen und daher auch mehr Netzelemente der Telekom nutzen, müssen in der Tarifzone II künftig im Haupt- und Nebentarif 0,52 Cent pro Minute bzw. 0,36 Cent pro Minute zahlen (bislang 0,69 und 0,46 Cent pro Minute). Bei einer Zuführung auf der höchsten Netzebene (Tarifzone III) dürfen von der Telekom in Zukunft 0,61 Cent pro Minute im Haupttarif und 0,43 Cent pro Minute im Nebentarif berechnet werden (bislang 1,04 und 0,69 Cent pro Minute). Die Entgelte für die Anrufzustellung in den Tarifzonen II und III unterliegen nicht der Genehmigungspflicht.

NGN-Kosten bei Berechnung berücksichtigt

Die Bundesnetzagentur hat neue Interconnection-Gebühren festgelegt Die Bundesnetzagentur hat neue Interconnection-Gebühren festgelegt
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"Die Durchleitungsentgelte wurden auf Basis der Kosten eines modernen und effizienten Netzes der nächsten Generation, eines sogenannten NGN, ermittelt", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Dabei seien neben den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung eines NGN zusätzlich bestehende Aufwendungen der Telekom für das bisherige reine Sprachtelefonnetz berücksichtigt. Über dieses als PSTN bezeichnete Netz (Public Switched Telecom Network) wird derzeit der überwiegende Teil des Sprachverkehrs abgewickelt. "Damit tragen wir dem Umstand Rechnung, dass die Telekom ihr aktuelles PSTN-Netz nicht von heute auf morgen abschalten und sofort vollständig auf ein effizienteres NGN umsteigen kann", so Homann.

Neben den genannten Basisentgelten für die Terminierungs- und die Zuführungsleistungen beinhaltet die Genehmigung weitere Entgelte, etwa für die Zuführungen zu Sonderrufnummern mit 0800er-, 0180er oder 0900er-Nummern, den Transit zwischen verschiedenen Netzen oder die Zuführung von Internet by Call.

Wie bei Terminierungsentgelten mittlerweile üblich, gelten diese ab morgen als zunächst vorläufig genehmigt. Sie können jedoch nicht sofort verbindlich in Kraft treten, weil im Januar zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren zum Entscheidungsentwurf durchgeführt wird. Anschließend wird die Bundesnetzagentur den Entgeltvorschlag mitsamt der Begründung der Europäischen Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermitteln, damit diese dazu Stellung nehmen können. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann die endgültige Entscheidung ergehen.

Vor zwei Wochen hatte der Regulierer die Terminierungsentgelte für Gespräche in die deutschen Mobilfunknetze festgelegt. Diese sind unter den gleichen Bedingungen ab morgen gültig. Die Betreiber von Mobilfunknetzen erhalten dann 1,85 Cent pro Minute (netto), wenn sie ein Gespräch aus anderen Netzen entgegennehmen.

Telekom: Kein gutes Signal für Infrastrukturausbau

Von der Deutschen Telekom hieß es in einer kurzen Stellungnahme, die Entscheidung sei kein gutes Signal für den Infrastrukturausbau. "Sie trifft alle Unternehmen, die in Netze investieren. Die Branche hatte sich für stabile Vorleistungsentgelte ausgesprochen." In der Regel werden die Telekom-Entgelte auch von den Mitbewerbern übernommen bzw. diesen genehmigt, so dass Gespräche zu Anschlüssen der Mitbewerber den gleichen Regulierungsbedinungen unterliegen.

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