Entscheidung

BGH: Vergleichsportale müssen auf Lücken im Angebot hinweisen

Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Bestatter - gegen ein Portal, das nur Angebote mit Provision listete.
Von dpa / Ralf Trautmann

Vergleichsportale müssen auf Lücken im Angebot hinweisen Vergleichsportale müssen auf Lücken im Angebot hinweisen
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Preisvergleichsportale im Internet müssen ihre Nutzer darauf aufmerksam machen, wenn sie nicht sämtliche Anbieter, sondern nur ausgewählte Unternehmen berücksichtigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute entschieden (Az. I ZR 55/16).

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Das Urteil gilt für alle Vergleichsportale, ob für Hotels, Strompreise oder Waren beim Online-Shopping. Der Verbraucher rechne damit, dass er auf solchen Seiten einen schnellen Überblick über den gesamten Markt bekomme, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher. Das beeinflusse auch seine Entscheidung. Der Bundesverband Deutscher Bestatter hatte den Betreiber der Seite Bestattungsvergleich.de verklagt. Dort wurden nur diejenigen Anbieter gelistet, die sich zur Zahlung einer Provision bereiterklärten. Nachlesen konnte man das nur im Geschäftskunden-Bereich der Seite.

Das ist den Karlsruher Richtern zu wenig. "Dieser Umstand hat für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers erhebliches Gewicht", sagte Büscher bei der Urteilsverkündung. Ohne Hinweis gebe es aber gar keinen Anlass zu der Vermutung, dass über das Portal nur manche Anbieter zu finden seien.

Laut Gesetz ist das Weglassen irreführend und unlauter, wenn es sich um eine "wesentliche Information" handelt, die der Verbraucher braucht, um eine "informierte geschäftliche Entscheidung" zu treffen. Das ist nach Prüfung durch die obersten Zivilrichter hier der Fall.

Für den Betreiber des Portals hatte BGH-Anwalt Christian Rohnke in der Verhandlung am Vormittag vorgebracht, dass den Nutzern nirgendwo Vollständigkeit oder Unabhängigkeit versprochen werde. Wer auf einer Seite keine Werbung finde und einen kostenlosen Service in Anspruch nehme, müsse zu dem naheliegenden Schluss kommen, dass dann wohl jemand anderes bezahle. Den Senat überzeugte das am Ende nicht.

BGH-Anwalt Norbert Tretter hielt dem für den Branchenverband entgegen, die Entscheidung für einen Bestatter sei kein Alltagsgeschäft. Die Betroffenen hätten meist hohen Zeitdruck, manche von ihnen seien mit den Gegebenheiten am Ort nicht vertraut. "Es geht um Verbraucher, die in einer emotionalen Ausnahmesituation handeln müssen", sagte er. Hier seien deshalb besonders hohe Anforderungen zu stellen.

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