Abgesichert

Button-Lösung im Detail: Schluss mit Kostenfallen in Online-Shops

Neue Gesetzesvorlage muss bis 31. Juli von Shops umgesetzt werden
Von Rita Deutschbein

Button-Lösung im Detail: Schluss mit Kostenfallen in Online-Shops Button-Lösung kommt an 1. August
Bild © Falko Matte - Fotolia.com
Um Verbraucher künftig stärker vor sogenannten Kosten­fallen im Internet zu schützen, hat der Bundesrat Ende März eine Gesetzes­änderung verabschiedet, die Nutzern mehr Transparenz beim Online-Bestell­vorgang bieten soll. Auch Abofallen-Betreibern, die eigentlich kostenlose Dienste und Informationen über versteckte Klauseln für teures Geld anbieten, soll somit die Geschäfts­plattform genommen werden. Zum 1. August treten mit der europaweit gültigen "Button-Lösung" die neuen gesetzlichen Regelungen offiziell in Kraft. Online-Shops müssen ihre Webseiten daher bis spätestens 31. Juli entsprechend anpassen.

Button-Lösung im Detail: Schluss mit Kostenfallen in Online-Shops Button-Lösung kommt an 1. August
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In einem Whitepaper zur Einführung der Button-Lösung informiert der Bundes­verband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ausführlich über die Änderungen, die die neue Regelung mit sich bringt, und klärt Unternehmen und Betreiber über die geltenden Richtlinien bezüglich der Umsetzung auf. Die ab August geltenden Gesetzes­vorgaben richten sich ausschließlich an Unternehmen, die Waren oder Dienst­leistungen über das Internet (elektro­nischer Rechtsverkehr) an Verbraucher anbieten.

Kernaussage der neuen Regelung

Die bereits bestehenden Informations­pflichten im elektronischen Geschäfts­verkehr wurden nicht von Grund auf geändert, sondern vielmehr optimiert, um noch effizienter umgesetzt werden zu können. So lautet die Kernaussage des neu eingefügten Absatzes 2 des § 312g BGB, dass "Unternehmer dem Verbraucher die Informationen […] unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen muss." Im Einzelnen soll der Nutzer künftig vor dem Abschicken seiner Bestellung über folgende Punkte informiert werden:

  • die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung
  • die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat
  • den Gesamtpreis der Ware oder Dienst­leistung einschließlich aller damit verbundenen Preis­bestand­teile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungs­grundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht
  • gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versand­kosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden

Die Informationen müssen in unüber­sehbarer Weise und gut lesbar bereit­gestellt werden. Der Bestell-Button muss laut dem Gesetzt künftig die Beschriftung "Zahlungs­pflichtig bestellen" tragen. Auch Abwandlungen wie "Kaufen", "Einkauf abschließen", "Kostenpflichtig bestellen" und "Zahlungs­pflichtigen Vertrag abschließen" sind möglich. Unzulässig sind Formu­lierungen wie "Weiter" oder "Bestellen", da diese nicht eindeutig auf die Kosten hinweisen.

Folgen bei Nichteinhaltung der Vorgaben

Halten sich Online-Shops und Unternehmen nicht an die Vorgaben oder setzen diese nicht entsprechend um, bestimmt das Gesetz die Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages. Auch haben Mitbewerber die Möglichkeit, den schuldhaften Online-Händler kosten­pflichtig abzumahnen. Sämtliche Vorgaben der neuen Button-Lösung gelten auch im Bereich des Mobile Commerce also für Angebote über E-Book-Reader, Smartphones oder Tablets.

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