Button-Lösung im Detail: Schluss mit Kostenfallen in Online-Shops
Button-Lösung kommt an 1. August
Bild © Falko Matte - Fotolia.com
Um Verbraucher künftig stärker vor sogenannten Kostenfallen im Internet zu schützen, hat der Bundesrat Ende März eine Gesetzesänderung verabschiedet, die Nutzern mehr Transparenz beim Online-Bestellvorgang bieten soll. Auch Abofallen-Betreibern, die eigentlich kostenlose Dienste und Informationen über versteckte Klauseln für teures Geld anbieten, soll somit die Geschäftsplattform genommen werden. Zum 1. August treten mit der europaweit gültigen "Button-Lösung" die neuen gesetzlichen Regelungen offiziell in Kraft. Online-Shops müssen ihre Webseiten daher bis spätestens 31. Juli entsprechend anpassen.
Button-Lösung kommt an 1. August
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In einem Whitepaper zur Einführung der Button-Lösung informiert der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ausführlich über die Änderungen, die die neue Regelung mit sich bringt, und klärt Unternehmen und Betreiber über die geltenden Richtlinien bezüglich der Umsetzung auf. Die ab August geltenden Gesetzesvorgaben richten sich ausschließlich an Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet (elektronischer Rechtsverkehr) an Verbraucher anbieten.
Kernaussage der neuen Regelung
Die bereits bestehenden Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr wurden nicht von Grund auf geändert, sondern vielmehr optimiert, um noch effizienter umgesetzt werden zu können. So lautet die Kernaussage des neu eingefügten Absatzes 2 des § 312g BGB, dass "Unternehmer dem Verbraucher die Informationen […] unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen muss." Im Einzelnen soll der Nutzer künftig vor dem Abschicken seiner Bestellung über folgende Punkte informiert werden:
- die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung
- die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat
- den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht
- gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden
Die Informationen müssen in unübersehbarer Weise und gut lesbar bereitgestellt werden. Der Bestell-Button muss laut dem Gesetzt künftig die Beschriftung "Zahlungspflichtig bestellen" tragen. Auch Abwandlungen wie "Kaufen", "Einkauf abschließen", "Kostenpflichtig bestellen" und "Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen" sind möglich. Unzulässig sind Formulierungen wie "Weiter" oder "Bestellen", da diese nicht eindeutig auf die Kosten hinweisen.
Folgen bei Nichteinhaltung der Vorgaben
Halten sich Online-Shops und Unternehmen nicht an die Vorgaben oder setzen diese nicht entsprechend um, bestimmt das Gesetz die Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages. Auch haben Mitbewerber die Möglichkeit, den schuldhaften Online-Händler kostenpflichtig abzumahnen. Sämtliche Vorgaben der neuen Button-Lösung gelten auch im Bereich des Mobile Commerce also für Angebote über E-Book-Reader, Smartphones oder Tablets.