Telekommunikationsgesetz

Karlsruhe beschränkt Verwendung von Telekommunikationsdaten (Update)

Bis zum 30. Juni 2013 muss neue Regelung fertig sein
Von mit Material von dpa

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, damit werde der Grundrechtsschutz bei Telekommunikationsdaten gestärkt. "Angesichts wachsender Datenberge entstehen immer mehr Begehrlichkeiten im privaten wie im öffentlichen Bereich." Das Bundesverfassungsgericht habe "einmal mehr ein rot-grünes Sicherheitsgesetz beanstandet und die handwerklichen Mängel gerügt".

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, nach der ersten Einschätzung hielten sich "die Auswirkungen auf die Praxis in engen Grenzen". Er betonte, dass die Richter einen großen Teil der umstrittenen Regelungen bestätigt hatten. "Die Strafverfolgungsbehörden sind darauf angewiesen, die hinter einer IP-Adresse stehenden Personen zu ermitteln."

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte die Entscheidung: "Erneut sorgt das Bundesverfassungsgericht für einen verbesserten Grundrechtsschutz." Auch die Grünen sprachen von einer Stärkung des Datenschutzes. Der Ball liege jetzt bei der schwarz-gelben Bundesregierung, die für eine gesetzliche Neuregelung jetzt 15 Monate Zeit habe "und zeigen kann, wie wichtig ihr Datenschutz im 21. Jahrhundert wirklich ist", erklärten die Bundesvorsitzende Claudia Roth und der netzpolitische Sprecher Malte Spitz.

Manche Politiker erleichtert über Gültigkeit "zentraler Ermittlungsinstrumente"

Hingegen betonte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, das Bundesverfassungsgericht habe erfreulicherweise wesentliche Regelungen zu zentralen Ermittlungsinstrumenten für verfassungsgemäß erklärt. Mit diesem Beschluss und dem früheren Urteil der Verfassungsrichter von 2010 gebe es nun detaillierte Vorgaben für eine umfassende Neuregelung der Möglichkeiten von Sicherheitsbehörden im Internet. Dies gelte auch für eine Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.

Auch die Düsseldorfer Rechtsanwältin Eva Dzepina hält die Recherchen der IP-Adressen für notwendig: "Aus der Perspektive eines etwa durch unwahre oder beleidigende Äußerungen im Internet Verletzten ist es sehr wichtig, über die IP-Adresse herausfinden zu können, wer der Rechtsverletzer ist."

Experten des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) räumen ein, dass die inhaltlichen Konsequenzen aus der Karlsruher Entscheidung überschaubar sind. Letztlich besage das Urteil, dass das Telekommunikationsgesetz in den beanstandeten Teilen schlampig formuliert sei. Jetzt komme es darauf an, bei der fälligen Nachbesserung des Gesetzes die damals missachteten Argumente der Datenschützer wieder zu Gehör zu bringen. "Ich kann mir auch vorstellen, dass die Schwelle für den Eingriff etwas angehoben wird", sagte die Stellvertretende Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Marit Hansen.

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