Stiftung Warentest

Teure Zusatz-Garantie für neues Smartphone ist oft wertlos

Vor dem Geräte-Kauf werden Kunden in Geschäften oft zum Abschluss einer Garantie-Erweiterung gedrängt. Doch was taugen diese Versicherungen? Die Stiftung Warentest hat einige davon unter die Lupe genommen.
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Teure Zusatz-Garantie für Smartphone ist oft wertlos Teure Zusatz-Garantie für Smartphone ist oft wertlos
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Wer sich im Geschäft beraten lässt und sich für den Kauf eines Smartphones, Tablets, Fernsehers oder Haushaltsgeräts entscheidet, kennt das Ritual: Kurz vor dem Vertragsabschluss bietet der Verkäufer wie beiläufig an, dass man das Gerät gegen einen geringen Zusatzbetrag über die gesetzliche Gewährleistung hinaus versichern könne.

Manche Verbraucher willigen hier vielleicht zu schnell ein und stellen anschließend fest, dass ihnen diese Zusatzversicherung gar nichts bringt. Noch böser ist das Erwachen, wenn sich herausstellt, dass die Garantieverlängerung viel zu teuer war oder dass im Kleingedruckten wichtige Risiken ausgeschlossen werden.

Die Stiftung Warentest hat darum in einem aktuellen Test die Zusatzgarantien für Elektrogeräte untersucht, die bekannte Elektronikhändler anbieten. Dabei haben die Tester zwar keine Schulnoten vergeben, sie haben aber einige Stolperfallen aufgedeckt.

Diese Versicherungsgesellschaften nutzen die Händler

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Ein Grund­problem besteht laut der Stiftung Waren­test darin, dass für die Zu­satz­garantie nicht der Händler, sondern eine Ver­sicherungs­ge­sell­schaft zuständig ist. In ihrer Tabelle geben die Test­redakteure an, welcher Händler mit welcher Ver­sicherungs­ge­sell­schaft zu­sammen­arbeitet. Amazon setzt auf Ergo Direkt, während Apple Garantie­ver­träge über AIG Europe abwickelt. Cyberport übergibt die Ver­sicherungs­ver­träge an Axa. Electronic Partner, Euronics und Expert setzen auf Wertgarantie, wobei Euronics auch mit AmTrust Inter­national zu­sammen­arbeitet. Mit diesem Versicherer kooperiert auch Redcoon. Expert versichert zum Teil auch über die Mannheimer, und Medimax wickelt das Geschäft mit Zusatz-Garantien über Domestic & General ab.

Laut der Stiftung Warentest reichen die zweijährige gesetzliche Gewährleistungsfrist sowie das 14-tägige Widerrufsrecht im Online-Handel in vielen Fällen aus. Ausgeschlossen sind allerdings Waren, die auf Kundenwunsch gefertigt werden sowie Veranstaltungstickets. Auch die gesetzliche Gewährleistung hat einen Pferdefuß: Entdeckt ein Kunde den Mangel erst ab dem siebten Monat, muss er beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war.

In einer Umfrage hat die Stiftung Warentest herausgefunden, dass Kunden sich oft viel zu viel von den Zusatz-Garantie-Verträgen versprechen. Besonders problematisch sehen die Tester die sehr teuren Garantie-Erweiterungen von Apple: Der Protection Plan für Mac schließe Sturzschäden aus, doch immerhin habe Apple mittlerweile den Akkuverschleiß mit eingeschlossen. AppleCare+ für iPhone und iPad gewährt zwar ein Ersatzgerät, wenn keine Reparatur möglich ist, aber nicht für die Zeiten, in denen ein Gerät bei der Reparatur ist. Sturz- und Flüssigkeitsschäden seien bei AppleCare+ zwar eingeschlossen, doch erst auf mehrmalige Nachfrage bestätigte Apple, dass auch Schäden am Homebutton oder Lautsprecher übernommen werden.

Stolperfallen bei der Nutzung von Zusatz-Garantien

In den Versicherungsbedingungen der Zusatz-Garantie-Verträge haben die Tester einige Stolperfallen entdeckt, die viele Vertragsangebote fragwürdig erscheinen lassen. Bei Totalschaden oder Verlust wird oft nur ein "gleichwertiges" Gerät versprochen. In diesem Fall erhält der Kunde oft nur ein Gebrauchtgerät. Einige Versicherungen sichern aber explizit ein Neugerät zu. Überraschend für den Kunden kann eine mitunter recht hohe Selbstbeteiligung sein. Beträgt diese beispielsweise 10 Prozent, sind dies bei einem Fernseher für 2000 Euro eben 200 Euro, die der Kunde übernehmen muss.

Den regulären Verschleiß eines Geräts schließen die meisten Versicherungsbedingungen aus. Einige inkludieren den Verschleiß, manche aber nur für Teile des Geräts, beispielsweise den Akku.

Einzelne Hersteller, beispielsweise von Monitoren, bieten eine Herstellergarantie an, zum Beispiel für drei Jahre. Schließt der Kunde nun noch eine Zusatzversicherung ab, ist es manchmal unklar, was bei einem Schaden in den ersten zwei Jahren zuerst greift: Gesetzliche Gewährleistung, Herstellergarantie oder Zusatzversicherung? In den ersten 24 Monaten ist der erste Ansprechpartner in der Regel der Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, es gibt aber auch Hersteller, die das Gerät zuhause abholen und Versicherer, die ab dem Kaufdatum einen Schutz ohne Wenn und Aber bieten.

Einige Versicherer formulieren die Ausschlüsse beim Diebstahlschutz so rigide, dass man das Gerät praktisch 24 Stunden ununterbrochen bewachen oder bei sich tragen müsste, um in den Genuss der Versicherung zu kommen. Wenn beispielsweise der Diebstahlschutz ausgeschlossen ist, wenn das Handy beim Sport in der Umkleidekabine in der Tasche ist, dann ist die Zusatzversicherung nach Auffassung der Stiftung Warentest wertlos.

Ein Streitpunkt ist die Formulierung vom "Zeitwert": Viele Versicherer erstatten bei Verlust oder Totalschaden nicht den Neupreis des Geräts, sondern nur noch den Wert, den das Gerät als Gebrauchtgerät hätte. Das ist meist nur noch ein Bruchteil des Neupreises und hilft bei einer erforderlichen Neuanschaffung wenig.

Zusammenfassend raten die Tester dazu, bei auffällig positiven Produktbewertungen von Zusatz-Garantien vorsichtig zu sein, denn diese könnten gefälscht sein. Kunden sollten sich im Geschäft auf keinen Fall überrumpeln lassen und vorschnell eine Zusatzversicherung abschließen, sondern die Bedingungen genau anschauen.

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