EU-Roaming wird verlängert - Kostenfallen bleiben
Osterurlaub auf Mallorca: Dank EU-Roaming kein Problem
picture alliance/dpa
Mit dem Smartphone einen Urlaubsschnappschuss an
seine Liebsten nach Hause schicken: Das kann teuer werden - oder gar
nichts kosten. Je nachdem, wohin man verreist ist und was für einen
Mobilfunkvertrag man hat. Seit Sommer 2017 gibt es zwar innerhalb der
EU keine Roaming-Aufschläge mehr, Kostenfallen lauern aber immer noch
hier und da.
Roam like at home wird das von der Europäischen Union regulierte Telefonieren und Surfen im EU-Ausland häufig genannt. Europäerinnen und Europäern, die in einem anderen EU-Land unterwegs sind, wird dort für Telefonate, SMS und Daten nur so viel berechnet, wie sie auch zu Hause zahlen würden.
Ein Beispiel der Stiftung Warentest: Wer als deutscher Mobilfunknutzer seinen Urlaub in Spanien verbringt, zahlt für alle Telefonate in deutsche und spanische Netze so viel, wie es im Vertrag für Heimatgespräche vereinbart wurde. In vielen Fällen also nur die übliche Grundgebühr des Flatrate-Tarifs.
Roaming in der EU für weitere zehn Jahre kostenlos
Osterurlaub auf Mallorca: Dank EU-Roaming kein Problem
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Mobilfunkkunden können im EU-Ausland ohne
zusätzliche Kosten für weitere zehn Jahre anrufen, SMS-Nachrichten
versenden und im Internet surfen. Möglich wird dies mit einer
Verlängerung des Roamings, für das die EU-Länder den Weg
freigemacht haben, wie sie heute mitteilten. Auch das
EU-Parlament und die einzelnen Regierungen hatten sich auf die
Ausgestaltung des kostenlosen Roamings geeinigt. Nachdem die
Abgeordneten bereits zugestimmt hatten, fehlte noch die offizielle
Zustimmung der EU-Staaten, damit die Regelung wirksam wird.
Die Roaming-Verordnung tritt am 1. Juli in Kraft und löst die bestehenden Vorgaben ab. Die Roaming-Gebühren entfallen seit dem 15. Juni 2017 in den 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Einigung sieht zudem Änderungen der bestehenden Regeln vor. So soll Verbraucherinnen und Verbrauchern im Ausland wann immer möglich die gleiche Qualität der Dienste zur Verfügung stehen.
Ursula Pachl vom europäischen Verbraucherverband Beuc sagte, dass sich eine der größten Erfolgsgeschichten für die Verbraucher in der EU mit dieser Erweiterung und Verbesserung fortsetze. Kritik äußerte sie daran, dass Nachrichten und Telefonate zwischen EU-Ländern immer noch zu hohen Gebühren führen können, wenn sie nicht unter die Roaming-Regelung fallen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man mit einem Handy mit deutscher Nummer von Deutschland aus einen Anschluss in einem anderen EU-Land anruft.
Kosten innerhalb der EU sind gedeckelt
Wichtig: "Roam like at home" gilt nicht im Heimatland. Wer beispielsweise von Deutschland aus ins EU-Urlaubsland telefoniert, um vorab etwas mit dem Hotel zu klären, muss mit Gebühren rechnen (siehe dazu: Auslandstelefonie und Roaming: Was ist der Unterschied?). Das erklärt Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Aber auch hier hat die EU bereits regulierend eingegriffen.
"Wer aus Deutschland mit dem Handy oder Festnetz in andere EU-Länder telefoniert und keine Flatrate oder besonderen Tarif hat, zahlt maximal 19 Cent pro Minute und pro SMS werden maximal sechs Cent fällig", sagt die Verbraucherschützerin (siehe dazu: Alle Möglichkeiten: So telefonieren Sie günstig ins Ausland). Das EU-Roaming ohne Aufpreis gilt hingegen, wenn ein deutscher Urlauber in Spanien mit seiner deutschen SIM-Karte nach Frankreich telefoniert.
Zu den EU-Ländern im Sinne der Roaming-Verordnung, zu der auch der Kostendeckel gehört, zählen neben den 27 EU-Mitgliedsstaaten übrigens auch Island, Liechtenstein und Norwegen.
Vorsicht in der Schweiz, Türkei & Co
Kostenfallen lauern etwa in Grenzgebieten sowie bei der Durchreise durch die Schweiz. Und auch die Türkei ist ein beliebtes Urlaubsziel, an dem Urlauber nicht vergessen sollten, dass sie nicht in der EU sind, mahnt Michèle Scherer.
Für alle Nicht-EU-Länder rät die Verbraucherschützerin, vorab die Preisliste zum eigenen Mobilfunktarif zu überprüfen und das Daten-Roaming in den Smartphone-Einstellungen zu deaktivieren. Über die bei der Mobilfunknutzung im jeweiligen Land anfallenden Gebühren müssen Mobilfunkanbieter beim Einbuchen in das entsprechende Auslandsnetz per SMS informieren.
Mit dem Brexit ist seit Anfang 2022 ein weiteres Land dazugekommen, das für Urlauber überraschend teuer werden könnte. Denn seit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union sind die Mobilfunkanbieter dort nicht mehr an die Roaming-Verordnung gebunden. Laut Stiftung Warentest halten sie sich aber vorläufig freiwillig daran.
Diese Länder fallen in eine Grauzone
Ähnlich sieht es bei Ländern und Territorien wie San Marino, Andorra, der Isle of Man, den Kanalinseln, Gibraltar, Vatikanstadt oder Überseegebieten in der Karibik aus. Sie fallen zum Teil nicht unter die EU-Roaming-Verordnung, teilweise schon. Laut den Warentestern werden sie von einigen, wenn auch nicht von allen Anbietern, tariftechnisch zu den EU-Ländern gezählt.
Wer in Nicht-EU-Ländern telefoniert oder mobile Daten nutzt, muss mit hohen Gebühren rechnen. Je nach Land und Anbieter können sie bei mehreren Euro pro Gesprächsminute liegen. Immerhin greift beim Surfen international ein Kostenschutz: Bei insgesamt 59,50 Euro ist in der Regel Schluss, erklärt Michèle Scherer. Falls dieser Schutzmechanismus in einem Land technisch nicht umsetzbar ist, müssen Anbieter darüber per SMS informieren.
Vorbereitung ist alles
Um sich unnötige Kosten zu sparen, sollten Urlauberinnen und Urlauber vorab grundsätzlich ihren Handytarif und die Konditionen fürs Zielland prüfen, rät Scherer. Vielleicht gibt es beim Anbieter günstige Auslandsoptionen? Reicht nicht das WLAN vor Ort aus?
Und vielleicht lässt man sich in fernen Ländern im Zweifel einfach von den Daheimgebliebenen anrufen und bereitet den Aufenthalt vor, indem man etwa Musik, Videos oder Karten schon vor der Abreise aufs Smartphone herunterlädt. Und wer öfters in ein Land reist, fährt eventuell mit der Anschaffung einer lokalen SIM-Karte gut. Viele Smartphones können zwei Anschlüsse parallel betreiben (Dual-SIM).
Schiffe, Fähren, Flugzeuge als Sonderfälle
Flattert trotz aller Vorsicht nach dem Urlaub eine saftige Mobilfunkrechnung ins Haus, ist man womöglich in eine andere Kostenfalle getappt. Die Mobilfunknetze von Kreuzfahrtschiffen, Fähren und Flugzeugen. Sie fallen nicht unter die Roaming-Verordnung. Dort gelten "ganz andere Preishorizonte als auf dem Boden", warnt Michèle Scherer. Dort also auch Daten-Roaming deaktivieren, nicht telefonieren und keine Nachrichten verschicken, zumindest nicht, bevor man die Tarife kennt.