Roam like at home

EU-Roaming wird verlängert - Kostenfallen bleiben

Mobil­funk­kunden können im EU-Ausland ohne zusätz­liche Kosten für weitere zehn Jahre anrufen, SMS-Nach­richten versenden und im Internet surfen. Im Oster­urlaub sollte man aber weiterhin vorsichtig sein.
Von dpa /

Osterurlaub auf Mallorca: Dank EU-Roaming kein Problem Osterurlaub auf Mallorca: Dank EU-Roaming kein Problem
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Mit dem Smart­phone einen Urlaubs­schnapp­schuss an seine Liebsten nach Hause schi­cken: Das kann teuer werden - oder gar nichts kosten. Je nachdem, wohin man verreist ist und was für einen Mobil­funk­ver­trag man hat. Seit Sommer 2017 gibt es zwar inner­halb der EU keine Roaming-Aufschläge mehr, Kosten­fallen lauern aber immer noch hier und da.

Roam like at home wird das von der Euro­päi­schen Union regu­lierte Tele­fonieren und Surfen im EU-Ausland häufig genannt. Euro­päe­rinnen und Euro­päern, die in einem anderen EU-Land unter­wegs sind, wird dort für Tele­fonate, SMS und Daten nur so viel berechnet, wie sie auch zu Hause zahlen würden.

Ein Beispiel der Stif­tung Waren­test: Wer als deut­scher Mobil­funk­nutzer seinen Urlaub in Spanien verbringt, zahlt für alle Tele­fonate in deut­sche und spani­sche Netze so viel, wie es im Vertrag für Heimat­gespräche verein­bart wurde. In vielen Fällen also nur die übliche Grund­gebühr des Flat­rate-Tarifs.

Roaming in der EU für weitere zehn Jahre kostenlos

Osterurlaub auf Mallorca: Dank EU-Roaming kein Problem Osterurlaub auf Mallorca: Dank EU-Roaming kein Problem
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Mobil­funk­kunden können im EU-Ausland ohne zusätz­liche Kosten für weitere zehn Jahre anrufen, SMS-Nach­richten versenden und im Internet surfen. Möglich wird dies mit einer Verlän­gerung des Roamings, für das die EU-Länder den Weg frei­gemacht haben, wie sie heute mitteilten. Auch das EU-Parla­ment und die einzelnen Regie­rungen hatten sich auf die Ausge­stal­tung des kosten­losen Roamings geei­nigt. Nachdem die Abge­ord­neten bereits zuge­stimmt hatten, fehlte noch die offi­zielle Zustim­mung der EU-Staaten, damit die Rege­lung wirksam wird.

Die Roaming-Verord­nung tritt am 1. Juli in Kraft und löst die bestehenden Vorgaben ab. Die Roaming-Gebühren entfallen seit dem 15. Juni 2017 in den 27 EU-Staaten sowie in Island, Liech­ten­stein und Norwegen. Die Eini­gung sieht zudem Ände­rungen der bestehenden Regeln vor. So soll Verbrau­che­rinnen und Verbrau­chern im Ausland wann immer möglich die gleiche Qualität der Dienste zur Verfü­gung stehen.

Ursula Pachl vom euro­päi­schen Verbrau­cher­ver­band Beuc sagte, dass sich eine der größten Erfolgs­geschichten für die Verbrau­cher in der EU mit dieser Erwei­terung und Verbes­serung fort­setze. Kritik äußerte sie daran, dass Nach­richten und Tele­fonate zwischen EU-Ländern immer noch zu hohen Gebühren führen können, wenn sie nicht unter die Roaming-Rege­lung fallen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man mit einem Handy mit deut­scher Nummer von Deutsch­land aus einen Anschluss in einem anderen EU-Land anruft.

Kosten inner­halb der EU sind gede­ckelt

Wichtig: "Roam like at home" gilt nicht im Heimat­land. Wer beispiels­weise von Deutsch­land aus ins EU-Urlaubs­land tele­foniert, um vorab etwas mit dem Hotel zu klären, muss mit Gebühren rechnen (siehe dazu: Auslands­tele­fonie und Roaming: Was ist der Unter­schied?). Das erklärt Michèle Scherer von der Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg. Aber auch hier hat die EU bereits regu­lie­rend einge­griffen.

"Wer aus Deutsch­land mit dem Handy oder Fest­netz in andere EU-Länder tele­foniert und keine Flat­rate oder beson­deren Tarif hat, zahlt maximal 19 Cent pro Minute und pro SMS werden maximal sechs Cent fällig", sagt die Verbrau­cher­schüt­zerin (siehe dazu: Alle Möglich­keiten: So tele­fonieren Sie günstig ins Ausland). Das EU-Roaming ohne Aufpreis gilt hingegen, wenn ein deut­scher Urlauber in Spanien mit seiner deut­schen SIM-Karte nach Frank­reich tele­foniert.

Zu den EU-Ländern im Sinne der Roaming-Verord­nung, zu der auch der Kosten­deckel gehört, zählen neben den 27 EU-Mitglieds­staaten übri­gens auch Island, Liech­ten­stein und Norwegen.

Vorsicht in der Schweiz, Türkei & Co

Kosten­fallen lauern etwa in Grenz­gebieten sowie bei der Durch­reise durch die Schweiz. Und auch die Türkei ist ein beliebtes Urlaubs­ziel, an dem Urlauber nicht vergessen sollten, dass sie nicht in der EU sind, mahnt Michèle Scherer.

Für alle Nicht-EU-Länder rät die Verbrau­cher­schüt­zerin, vorab die Preis­liste zum eigenen Mobil­funk­tarif zu über­prüfen und das Daten-Roaming in den Smart­phone-Einstel­lungen zu deak­tivieren. Über die bei der Mobil­funk­nut­zung im jewei­ligen Land anfal­lenden Gebühren müssen Mobil­funk­anbieter beim Einbu­chen in das entspre­chende Auslands­netz per SMS infor­mieren.

Mit dem Brexit ist seit Anfang 2022 ein weiteres Land dazu­gekommen, das für Urlauber über­raschend teuer werden könnte. Denn seit dem Austritt Groß­bri­tan­niens aus der Euro­päi­schen Union sind die Mobil­funk­anbieter dort nicht mehr an die Roaming-Verord­nung gebunden. Laut Stif­tung Waren­test halten sie sich aber vorläufig frei­willig daran.

Diese Länder fallen in eine Grau­zone

Ähnlich sieht es bei Ländern und Terri­torien wie San Marino, Andorra, der Isle of Man, den Kanal­inseln, Gibraltar, Vati­kan­stadt oder Über­see­gebieten in der Karibik aus. Sie fallen zum Teil nicht unter die EU-Roaming-Verord­nung, teil­weise schon. Laut den Waren­tes­tern werden sie von einigen, wenn auch nicht von allen Anbie­tern, tarif­tech­nisch zu den EU-Ländern gezählt.

Wer in Nicht-EU-Ländern tele­foniert oder mobile Daten nutzt, muss mit hohen Gebühren rechnen. Je nach Land und Anbieter können sie bei mehreren Euro pro Gesprächs­minute liegen. Immerhin greift beim Surfen inter­national ein Kosten­schutz: Bei insge­samt 59,50 Euro ist in der Regel Schluss, erklärt Michèle Scherer. Falls dieser Schutz­mecha­nismus in einem Land tech­nisch nicht umsetzbar ist, müssen Anbieter darüber per SMS infor­mieren.

Vorbe­rei­tung ist alles

Um sich unnö­tige Kosten zu sparen, sollten Urlau­berinnen und Urlauber vorab grund­sätz­lich ihren Handy­tarif und die Kondi­tionen fürs Ziel­land prüfen, rät Scherer. Viel­leicht gibt es beim Anbieter güns­tige Auslands­optionen? Reicht nicht das WLAN vor Ort aus?

Und viel­leicht lässt man sich in fernen Ländern im Zweifel einfach von den Daheim­geblie­benen anrufen und bereitet den Aufent­halt vor, indem man etwa Musik, Videos oder Karten schon vor der Abreise aufs Smart­phone herun­ter­lädt. Und wer öfters in ein Land reist, fährt even­tuell mit der Anschaf­fung einer lokalen SIM-Karte gut. Viele Smart­phones können zwei Anschlüsse parallel betreiben (Dual-SIM).

Schiffe, Fähren, Flug­zeuge als Sonder­fälle

Flat­tert trotz aller Vorsicht nach dem Urlaub eine saftige Mobil­funk­rech­nung ins Haus, ist man womög­lich in eine andere Kosten­falle getappt. Die Mobil­funk­netze von Kreuz­fahrt­schiffen, Fähren und Flug­zeugen. Sie fallen nicht unter die Roaming-Verord­nung. Dort gelten "ganz andere Preis­hori­zonte als auf dem Boden", warnt Michèle Scherer. Dort also auch Daten-Roaming deak­tivieren, nicht tele­fonieren und keine Nach­richten verschi­cken, zumin­dest nicht, bevor man die Tarife kennt.

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