Netflix: Nutzer könnten demnächst Geld zurückbekommen
Im Vergleich zum Deutschland-Start in 2014 zahlen Netflix-Kunden 44 Prozent mehr beim Standard-Abonnement und 50 Prozent mehr beim Premium-Abonnement – diese Preiserhöhungen seien rechtswidrig. So fiel ein Beschluss des Bundesgerichtshofs aus. Netflix legte Berufung ein, die Rechtsexperten von Stiftung Warentest stufen deren Erfolg allerdings als niedrig ein.
Wird das Urteil rechtskräftig, können treue Abonnenten bis zu 226 Euro zurückerstattet bekommen. Stiftung Warentest hat hierfür bereits einen Musterbrief angefertigt. Anspruch auf das Geld gibt es aber nur, sofern der Nutzer keiner Gebührenerhöhung zugestimmt hat.
Netflix könnten hohe Rückzahlungen drohen
Teurer Spaß: Netflix-Abos kosten bis 17,99 Euro
Bild: Andre Reinhardt
Lange Zeit hielt der Streaming-Dienstleister hierzulande die Füße still und zog die Kosten für seine Mitglieder nicht an. Anfang 2017 gab es dann die erste Preiserhöhung von 8,99 Euro auf 9,99 Euro (Standard) respektive 11,99 Euro auf 13,99 Euro (Premium). Seit vergangenem Jahr müssen Konsumenten sogar 12,99 Euro für das Standard- und 17,99 Euro für das Premium-Abonnement investieren. Für die Preiserhöhung muss es jedoch eine legitime Begründung geben. Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin sei eine solche nicht aufgeführt. Die Nutzungsbedingungen wären zu schwammig formuliert.
Konkret geht es um diese Passage: „Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“ Man habe nicht erkenntlich gemacht, dass die Kunden bei einer derartigen einseitigen Preiserhöhung gerichtlich prüfen lassen können, ob in ihrem Interesse gehandelt wurde. Die Regelung benachteilige die Verbraucher. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht und eine Berufung seitens Netflix folgte. Jedoch erklärte der Bundesgerichtshof im Februar bereits eine ältere Preisanpassungsklausel der Firma für ungültig.
Wie sind die Chancen auf eine Rückerstattung?
Gegenüber Stiftung Warentest beteuerte Netflix: „Wir haben die Preise gar nicht wie in den Nutzungsbedingungen vorgesehen einseitig erhöht, sondern stets die ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Abonnenten eingeholt.“ Anscheinend führte der Dienstleister diese Prozedur aber unvollständig durch. Zahlreiche Anwender schildern, sie hätten keine Aufforderung zum Zustimmen der Preiserhöhung erhalten. Eine Zustimmung wäre allerdings verpflichtend, um den Vertrag mit den neuen Konditionen fortzuführen. Sollten Sie also ein Netflix-Standard oder -Premium-Abonnement buchen und kein Einverständnis gegeben haben, stehen Ihre Chancen gut.
Andernfalls muss Netflix dennoch beweisen, dass eine entsprechende Zustimmung erfolgte. Stiftung Warentest kreierte einen Musterbrief [Link entfernt] , mit dem Sie versuchen können, die abgebuchten Gebühren rückerstattet zu bekommen.
Die Verbraucherorganisation rechnet vor, dass jemand, der vor 2017 ein Premium-Abo abgeschlossen hat, ein Anrecht auf 226 Euro hätte. Im Vergleich zum Einstiegspreis ging es für diese Kunden nämlich um sechs Euro monatlich nach oben. In dieser Kalkulation sind Zinsen in Höhe von 4,12 Prozent enthalten. Es bleibt abzuwarten, ob das Kammergericht Berlin für die Verbraucher urteilt.
Netflix positionierte sich gegen Russland.