Themenspezial: Verbraucher & Service Geld zurück

Netflix: Nutzer könnten demnächst Geld zurückbekommen

Netflix hat seine Preis­erhö­hungen nach Aussagen des Land­gerichts Berlin nicht ausrei­chend begründet. Durch einen Brief können Sie eine Rück­erstat­tung versu­chen.
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Im Vergleich zum Deutsch­land-Start in 2014 zahlen Netflix-Kunden 44 Prozent mehr beim Stan­dard-Abon­nement und 50 Prozent mehr beim Premium-Abon­nement – diese Preis­erhö­hungen seien rechts­widrig. So fiel ein Beschluss des Bundes­gerichts­hofs aus. Netflix legte Beru­fung ein, die Rechts­experten von Stif­tung Waren­test stufen deren Erfolg aller­dings als niedrig ein.

Wird das Urteil rechts­kräftig, können treue Abon­nenten bis zu 226 Euro zurück­erstattet bekommen. Stif­tung Waren­test hat hierfür bereits einen Muster­brief ange­fer­tigt. Anspruch auf das Geld gibt es aber nur, sofern der Nutzer keiner Gebüh­ren­erhö­hung zuge­stimmt hat.

Netflix könnten hohe Rück­zah­lungen drohen

Teurer Spaß: Netflix-Abos kosten bis 17,99 Euro Teurer Spaß: Netflix-Abos kosten bis 17,99 Euro
Bild: Andre Reinhardt
Lange Zeit hielt der Strea­ming-Dienst­leister hier­zulande die Füße still und zog die Kosten für seine Mitglieder nicht an. Anfang 2017 gab es dann die erste Preis­erhö­hung von 8,99 Euro auf 9,99 Euro (Stan­dard) respek­tive 11,99 Euro auf 13,99 Euro (Premium). Seit vergan­genem Jahr müssen Konsu­menten sogar 12,99 Euro für das Stan­dard- und 17,99 Euro für das Premium-Abon­nement inves­tieren. Für die Preis­erhö­hung muss es jedoch eine legi­time Begrün­dung geben. Laut einem Urteil des Land­gerichts Berlin sei eine solche nicht aufge­führt. Die Nutzungs­bedin­gungen wären zu schwammig formu­liert.

Konkret geht es um diese Passage: „Wir sind berech­tigt, den Preis unserer Abo-Ange­bote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswir­kungen von Ände­rungen der mit unserem Dienst verbun­denen Gesamt­kosten wider­zuspie­geln.“ Man habe nicht erkennt­lich gemacht, dass die Kunden bei einer derar­tigen einsei­tigen Preis­erhö­hung gericht­lich prüfen lassen können, ob in ihrem Inter­esse gehan­delt wurde. Die Rege­lung benach­tei­lige die Verbrau­cher. Rechts­kräftig ist das Urteil noch nicht und eine Beru­fung seitens Netflix folgte. Jedoch erklärte der Bundes­gerichtshof im Februar bereits eine ältere Preis­anpas­sungs­klausel der Firma für ungültig.

Wie sind die Chancen auf eine Rück­erstat­tung?

Gegen­über Stif­tung Waren­test beteu­erte Netflix: „Wir haben die Preise gar nicht wie in den Nutzungs­bedin­gungen vorge­sehen einseitig erhöht, sondern stets die ausdrück­liche Zustim­mung jedes einzelnen Abon­nenten einge­holt.“ Anschei­nend führte der Dienst­leister diese Prozedur aber unvoll­ständig durch. Zahl­reiche Anwender schil­dern, sie hätten keine Auffor­derung zum Zustimmen der Preis­erhö­hung erhalten. Eine Zustim­mung wäre aller­dings verpflich­tend, um den Vertrag mit den neuen Kondi­tionen fort­zuführen. Sollten Sie also ein Netflix-Stan­dard oder -Premium-Abon­nement buchen und kein Einver­ständnis gegeben haben, stehen Ihre Chancen gut.

Andern­falls muss Netflix dennoch beweisen, dass eine entspre­chende Zustim­mung erfolgte. Stif­tung Waren­test kreierte einen Muster­brief [Link entfernt] , mit dem Sie versu­chen können, die abge­buchten Gebühren rück­erstattet zu bekommen.

Die Verbrau­cher­orga­nisa­tion rechnet vor, dass jemand, der vor 2017 ein Premium-Abo abge­schlossen hat, ein Anrecht auf 226 Euro hätte. Im Vergleich zum Einstiegs­preis ging es für diese Kunden nämlich um sechs Euro monat­lich nach oben. In dieser Kalku­lation sind Zinsen in Höhe von 4,12 Prozent enthalten. Es bleibt abzu­warten, ob das Kammer­gericht Berlin für die Verbrau­cher urteilt.

Netflix posi­tio­nierte sich gegen Russ­land.

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