Schaar

"Was Google macht, ist auch eine Art Vorratsdatenspeicherung"

Datenschützer Schaar will strengere Regeln für Internet-Firmen
Von dpa / ddp / Thorsten Neuhetzki

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, auch strengere Regeln für die Datensammlung von Internet-Unternehmen für nötig. "Private Datensammlungen großer Unternehmen, zum Beispiel von Google, sind ja schon viel genauer, umfangreicher und aussagekräftiger als das, was durch eine staatlich verordnete Speicherung erfasst wird", sagte Schaar dem Nachrichtenmagazin Focus. "Was Google macht, ist auch eine Art Vorratsdatenspeicherung, das kann ich nicht anders sehen."

Schaar betonte, die in Deutschland und Europa geltenden Datenschutzbestimmungen müssten auch auf die privaten Datensammler wie Google oder Facebook angewandt werden: "Man muss auch die private Datenmacht begrenzen."

Der Datenschutzbeauftragte zeigte sich zudem skeptisch, dass es zu einer schnellen Neufassung der vom Verfassungsgericht gestoppten verdachtslosen Speicherung kommt. Bei dieser bleiben sämtliche Verkehrsdaten der Telekommunikation für ein halbes Jahr registriert und werden bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden übergeben. "Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung haben bislang nicht nachgewiesen, dass dieses Instrument bei der Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten unverzichtbar ist", sagte Schaar. "Auch die Bundesregierung argumentierte überwiegend mit Fällen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes."

De Maizière setzt FDP bei Datenspeicherung unter Zeitdruck

Im Streit um die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung drängt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) underdessen den Koalitionspartner FDP zur Eile. "Wir müssen die Sicherheitslücke klug, maßvoll und zügig schließen", sagte de Maizière der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) laut Vorabbericht. "Wir sollten einen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause erstellen. Das halte ich für möglich, zumutbar und auch für nötig."

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die deutsche Regelung der Vorratsdatenspeicherung verworfen hatte, mehrfach betont, es gebe keine Eile, zu einer Neuregelung zu kommen.

De Maizière sagte, er sehe die Arbeit der Sicherheitsbehörden durch das Urteil des Verfassungsgerichts erheblich erschwert. "Das kann die öffentliche Sicherheit durchaus beeinträchtigen", sagte er. So könne es zu einer Sicherheitslücke bei schwerer Kriminalität im Internet kommen. "Wenn sich das herumspricht, dann wird Internetkriminalität nach Deutschland verlagert", sagte de Maizière.

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