Richtungsstreit

EU übt Kritik an Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung

Vertragsverletzungsverfahren mangels Umsetzung wurde eingeleitet
Von Steffen Herget

Verfahren gegen Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung Verfahren gegen Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung
Bild: PictureArt - Fotolia.com
Die bereits seit geraumer Zeit diskutierte Vorratsdatenspeicherung sorgt erneut für Ärger, diesmal zwischen Berlin und Brüssel. Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil hierzulande die europäischen Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung noch immer nicht umgesetzt wurden. Die Bundesjustizministerin wiederum gab im Gespräch mit Spiegel Online zu Protokoll, eine schnelle Umsetzung werde es nicht geben: "Bürgern und Wirtschaft ist nicht vermittelbar, dass während der laufenden Überarbeitung der europäischen Richtlinie zu alten Vorschriften zurückgekehrt werden soll. Die Kommission hat selbst angekündigt, dass sie die europäische Regelung ändern will", so Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Verfahren gegen Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung Verfahren gegen Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung
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In Kreisen der Europäischen Kommission sind die Experten der Meinung, die Vorratsdatenspeicherung sei ein wertvolles Instrument für die Strafjustizsysteme und die Strafverfolgung in der EU. Die Richtlinie sieht vor, dass in allen Mitgliederstaaten Telefon- und Internetdaten für sechs Monate gespeichert werden müssen. Die jetzige Bundesjustizministerin hatte hatte das Thema 2010 sogar vor das Bundesverfassungsgericht gebracht, das in weiten Teilen gegen die Vorratsdatenspeicherung entschieden hat. Datenschützer fordern seit geraumer Zeit, die Vorratsdatenspeicherung zu kippen und die Debatte zu beenden, auch Außenminister Guido Westerwelle (FDP) sprach sich in der Vergangenheit gegen die Maßnahmen aus. Der Deutsche Richterbund auf der anderen Seite würde die Speicherung begrüßen.

Gang vor den Europäischen Gerichtshof droht

Das nun von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gliedert sich in drei Etappen. Zunächst muss Deutschland innerhalb einer von der Kommission gesetzten Frist seine Sicht der Dinge in eienr Stellungnahme darlegen. Darauf folgt im Regelfall als Reaktion von der Europäischen Kommission eine sogenannte "mit Gründen versehene Stellungnahme", die dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wird und in der der betroffene Staat aufgefordert wird, den Verstoß innerhalb einer Frist abzustellen. Hier muss schlüssig dargelegt werden, warum in diesem Fall Deutschland gegen geltende Richtlinien der EU verstoßen soll. Im letzten Schritt droht das juristische Verfahren vor dem Gerichtshof.

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