TKG-Novelle

110/112: Rufnummern-Manipulation soll wirkungslos werden

Das Telefon klin­gelt - die 110 oder 112 erscheinen auf dem Display. Was wollen denn Polizei oder Feuer­wehr von mir? Gar nichts - denn die Anrufer sind Betrüger. Diese Masche soll nun abge­stellt werden.
Von

Diverse Anrufe und SMS mit gefälschten Absendernumern dürfen nicht mehr durchgeleitet werden Diverse Anrufe und SMS mit gefälschten Absendernumern dürfen nicht mehr durchgeleitet werden
Bild: dpa
In den vergan­genen Monaten häuften sich Berichte über Tele­fon­anrufe mit gefälschter Absen­der­ruf­nummer. Erscheint beim Ange­rufenen die 112 oder 110 im Display, ist man viel­leicht geneigt, ranzu­gehen - es könnte ja etwas Schlimmes passiert sein. Die Wahr­heit ist aber: Polizei und Feuer­wehr rufen niemals unter diesen Nummern an und würden diese auch niemals als Absender-Nummer über­tragen. Es handelt sich um Betrüger, auf die man nicht herein­fallen sollte.

Das Phänomen ist genauso ärger­lich wie die Ping-Anrufe, bei denen das Telefon nur einmal klin­gelt und dann wieder aufge­legt wird. Ruft man die Nummer zurück, ohne sie vorher genau ange­sehen zu haben, hat man mögli­cher­weise ein teures, aber nutz­loses Auslands­tele­fonat getä­tigt. Gegen jegliche Formen von mani­pulierten Absender-Rufnum­mern geht die Bundes­netz­agentur nun härter vor.

Anruf von 110/112: Gespräch muss abge­bro­chen werden

Diverse Anrufe und SMS mit gefälschten Absendernumern dürfen nicht mehr durchgeleitet werden Diverse Anrufe und SMS mit gefälschten Absendernumern dürfen nicht mehr durchgeleitet werden
Bild: dpa
Die BNetzA hat eine Über­sicht der Ände­rungen zusam­men­gestellt, von denen Verbrau­cher seit Beginn der Gültig­keit der neuen Regeln im Tele­kom­muni­kati­ons­recht profi­tieren. Und darauf sind auch Maßnahmen gegen Nummern­mani­pula­tionen genannt.

Wenn ein Verbrau­cher einen Anruf erhält, muss die Rufnummer des Anru­fers auf dem Display richtig erscheinen, also unver­fälscht, nicht abge­kürzt und auch nicht ander­weitig irre­füh­rend. Die Anzeige von bestimmten Sonder­ruf­num­mern als Rufnummer des Anru­fers ist verboten. Inter­essante Neue­rung: Die Netz­betreiber und Provider müssen solche Anrufe nun abbre­chen. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Notruf­num­mern 110, 112 und teure Sonder­ruf­num­mern wie 0900 als Absen­der­nummer signa­lisiert werden.

Viele Anrufe mit gefälschten Rufnum­mern haben wie gesagt ihren Ursprung im Ausland. Künftig dürfen laut der BNetzA deut­sche Rufnum­mern nicht mehr beim Ange­rufenen ange­zeigt werden, wenn ein Anruf aus einem auslän­dischen Tele­fon­netz kommt. Die Rufnummer des Anru­fers muss dann anony­misiert werden (eine Ausnahme bilden Mobil­funk­num­mern). Bei bestimmten Fällen darf die BNetzA zur Aufklä­rung von Verstößen vom Anbieter bestimmte Auskünfte verlangen, sie hat damit also mehr Ermitt­lungs­kom­petenz bekommen.

Verbes­serungen auch bei SMS

Erst­malig sind laut der Behörde die Vorgaben für die Rufnum­mern­über­mitt­lung grund­sätz­lich auch beim Versenden von SMS zu beachten. Es ist also auch nicht mehr erlaubt, Handy-Kunden mit gefälschten SMS zu erschre­cken, die 110 oder 112 als Absender-Rufnummer haben.

Aller­dings dürfen hierbei z. B. Kurz­wahl­num­mern dann ange­zeigt werden, wenn der Absender hier­über eindeutig iden­tifi­zierbar ist und keine zwei­sei­tige Kommu­nika­tion (z. B. Antwort-SMS) ermög­licht wird. Es bleibt also weiterhin erlaubt, dass Prepaid-Kunden Info-SMS von einer Kurz­wahl­nummer ihres Provi­ders erhalten, in denen ihnen die Höhe des Gutha­bens oder die Bestä­tigung einer Guthaben-Aufbu­chung mitge­teilt wird, ohne dass eine Antwort darauf notwendig und möglich ist.

Das seit 1. Dezember geltende Telekom­muni­kati­ons­moder­nisie­rungs­gesetz beinhaltet einen Passus, der insbe­son­dere Handy-Nutzer aufatmen lässt: Die Rufnum­mern­por­tie­rung wurde kostenlos.

Mehr zum Thema Telekommunikationsgesetz (TKG)