Handy & Festnetz: Rufnummernportierung wird kostenlos
Rufnummernportierung wird kostenlos
Bild: teltarif.de
Schon lange gab es im Bereich der Verbraucherrechte in der Telekommunikation keine so einschneidenden Änderungen mehr für Kunden und Anbieter wie durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, das ab 1. Dezember in Kraft tritt. Die wichtigsten Neuerungen haben wir bereits in einer ausführlichen Übersicht zusammengestellt.
Über eine bislang wenig beachtete Neuerung dürften sich insbesondere Handy-Nutzer freuen: Die Rufnummernportierung wird kostenlos.
Vorgabe durch neues Gesetz
Rufnummernportierung wird kostenlos
Bild: teltarif.de
Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beschäftigt sich in §59 "Anbieterwechsel und Rufnummernnmitnahme" ausführlich mit dem Thema der Rufnummernportierung. In Absatz 7 heißt es dort:
(7) Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass die Preise, die im Zusammenhang mit der Rufnummernportierung und dem Anbieterwechsel zwischen Anbietern berechnet werden, die einmalig entstehenden Kosten nicht überschreiten. Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung. Für die Regulierung der Entgelte gilt § 46 entsprechend. Die Bundesnetzagentur stellt ferner sicher, dass Endnutzern für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden.Auf Anfrage von teltarif.de teilt die Bundesnetzagentur mit, dass dieser Passus sowohl für Portierungsvorgänge von Festnetznummern als auch Mobilfunk-Rufnummern gilt. Man habe in den vergangenen Monaten die Provider bereits darauf hingewiesen. Inzwischen informiert die Bundesnetzagentur darüber auch auf einer Infoseite zu den neuen Kundenrechten.
Die neue Regelung gilt damit für alle Portierungsvorgänge einer Rufnummer, die ab dem 1. Dezember angestoßen werden. Für vor dem 1. Dezember beantragte Portierungen kann der abgebende Anbieter noch die seit April 2020 geltende maximale Gebühr von 6,82 Euro berechnen. Meist erstattet der annehmende Provider diese Gebühr seinem neuen Kunden wieder, wie wir in unserer Übersicht der bisherigen Portierungs-Kosten ausführen.
Wer also eine ab dem 1. Dezember fälschlich noch berechnete Portierungsgebühr auf seiner Rechnung entdeckt, sollte diesen Posten umgehend bei seinem Provider reklamieren.
Weiterhin Gebühren zwischen den Anbietern
Natürlich ist mit der Portierung weiterhin für beide Provider ein gewisser Aufwand verbunden, der Kosten verursacht. In Zukunft müssen die Anbieter diese Kosten untereinander abrechnen. Laut dem neuen Gesetz dürfen sie dafür aber auch keine frei festgelegten Preise berechnen. Diese Preise unterliegen einer nachträglichen Regulierung.
In dem erwähnten § 46 heißt es dazu: Werden der Bundesnetzagentur Tatsachen bekannt oder bekannt gemacht, die die Annahme rechtfertigen, dass Entgelte für Zugangsleistungen von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht nicht gerechtfertigt sind, leitet die Bundesnetzagentur unverzüglich eine Überprüfung der Entgelte ein. Dies nennt man eine "nachträgliche Missbrauchsprüfung". Die BNetzA entscheidet dann innerhalb von zwei Monaten nach Einleitung der Überprüfung, ob die Gebühren berechtigt waren oder nicht.