Mahnung von Erotik-Seite: Nicht vorschnell bezahlen
Eltern sollten Mahnungen nicht vorschnell bezahlen
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Die Verbraucherzentrale Brandenburg berichtet darüber, dass in den letzten Monaten mehrere Eltern Rat und Unterstützung bei den Verbraucherschützern gesucht hätten, weil ihre Kinder Forderungen und Mahnungen von Erotikplattformen erhalten hätten. Die Kinder und Jugendlichen hätten sich dort oft aus Neugierde angemeldet, ohne dass ihnen eine Kostenpflicht bewusst war.
Verunsicherten Eltern raten die Juristen, die Rechnungen nicht vorschnell zu bezahlen - und dafür gibt es Gründe.
Eltern müssen meist zugestimmt haben
Eltern sollten Mahnungen nicht vorschnell bezahlen
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Als exemplarisch nennen die Verbraucherschützer den Fall eines Jugendlichen, der sich bei einer Plattform angemeldet hatte. Diese bewarb, mit Videos, Kursen oder auch Flirtcoaches lernen zu können, wie Man(n) "besser auf die Bedürfnisse der Frauen eingehen" könne. Dem Jungen war nicht bewusst, dass eine Anmeldung mit Kosten verbunden war. Als dann aber immer mehr Forderungen und Mahnungen der Plattformbetreiber im E-Mail-Postfach landeten, suchte er Hilfe bei seinen Eltern.
Betroffene Verbraucher sollten sich laut der Verbraucherzentrale aber nicht unter Druck setzen lassen und auf keinen Fall voreilig bezahlen. Vielmehr sollten sie die Forderung genau prüfen. Denn nur wer volljährig ist, sei unbeschränkt geschäftsfähig. Bei Kindern und Jugendlichen ab sieben Jahren müssen die Eltern entweder zuvor einwilligen oder das Geschäft nachträglich genehmigen.
Auf ein interessantes Detail gehen die Juristen ebenfalls ein: Die Ausnahme des Taschengeldparagrafen trifft in diesen Fällen nämlich regelmäßig nicht zu, da die Leistungen nicht sofort bewirkt wurden und die Rechnung des Anbieters erst im Nachhinein gesendet wird. "Wenn eine Rechnung an ein minderjähriges Kind gerichtet ist und die Erziehungsberechtigten dem Vertrag nicht zugestimmt haben, raten wir, die Forderung zurückweisen und im Zweifel Rechtsrat einzuholen", rät die Verbraucherschützerin Michèle Scherer, Expertin für Digitale Welt. "Zusätzlich empfehlen wir Eltern unbedingt, solche Themen präventiv mit ihren Kindern anzusprechen und das Thema Internetnutzung offen zu diskutieren."
Ein Anbieter wurde abgemahnt
Einen Anbieter hat die Verbraucherzentrale aufgrund unzulässiger Vertragsbedingungen übrigens erfolgreich abgemahnt: Bei der Prüfung der Beschwerden gegen die Plattform "Rocketmen Academy" der ONEnxt Media UG seien unfaire Vertragsklauseln aufgedeckt worden.
So wurde eine unzulässige Bedingung gekippt, die einer Lösung vom Vertrag während der 14-tägigen Schnupperphase im Wege stand. Ebenso wurde eine überraschende Vertragsverlängerungsklausel kritisiert, die dem Versprechen "Kein Abo" widersprach. Die Anbieterin gab daraufhin wohl eine Unterlassungserklärung ab und änderte ihre Bedingungen.
Wer nach Eingang einer derartigen Forderung unsicher ist, sollte sich also unter Bezugnahme auf diesen Bericht an die örtliche Verbraucherzentrale wenden.
Fast jedem Verbraucher ist es schon einmal passiert: Der Provider schickt eine Rechnung, die unberechtigte Forderungen enthält. Wir geben konkrete Tipps, wie Sie darauf am besten reagieren.