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Urheberrechtsreform: Harte Diskussion im Bundestag

Der Bund will das Urhe­ber­recht an die digi­tale Zeit anpassen. Das Justiz­minis­terium verspricht, die Inter­essen von Urhe­bern, Platt­formen und Nutzern ausge­wogen zu berück­sich­tigen. Doch viele stoßen sich noch an Details.
Von dpa /

Debatte um neues Urheberrecht im Bundestag Debatte um neues Urheberrecht im Bundestag
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Die geplante Urhe­ber­rechts­reform in Deutsch­land ist in ihre entschei­dende Phase einge­treten. Im Rechts­aus­schuss des Bundes­tags meldeten sich heute mehrere Sach­ver­stän­dige zu Wort - darunter Wissen­schaftler, Rechts­experten und Vertreter von Urhe­bern, Medi­enbranche sowie Inter­net­platt­formen und deren Nutzern. Sie alle forderten - mit unter­schied­licher Stoß­rich­tung - die Ände­rung von Details an der geplanten umfang­rei­chen Reform. Der Ausschuss wird zu einem späteren Zeit­punkt eine Beschluss­emp­feh­lung abgeben, der Bundestag muss über die Reform entscheiden.

Im Kern geht es unter anderem hierum: Das Urhe­ber­recht soll stärker auf das Internet zuge­schnitten sein - vor allem auf Platt­formen, auf denen Nutzer urhe­ber­recht­lich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos hoch­laden. Bei Verstößen sollen die Platt­formen in die Haftung genommen werden. Mit Lizenz­modellen sollen Urheber finan­ziell an der Wert­schöp­fung solcher Platt­formen betei­ligt werden.

EU-Richt­linie muss umge­setzt werden

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Es geht auch um das Vertrags­recht für Urheber und um Schutz­rechte für die Leis­tungen von Pres­sever­lagen. Deutsch­land muss bis Juni eine entspre­chende EU-Richt­linie in natio­nales Recht umge­setzt haben.

Google-Mana­gerin Sabine Frank sagte in der Anhö­rung, YouTube teile das Inter­esse von Rech­teinha­bern, jegliche Urhe­ber­rechts­ver­let­zungen auf der Platt­form zu unter­binden. Dafür bestehe aber bereits ein System zum Lizenz­manage­ment (ContentID), mit dem Rech­teinhaber zusätz­liche Einnahmen erzielen könnten. Zwar verstehe Google das Ziel des Geset­zes­ent­wurfs, Autoren und Urheber von Inhalten direkt zu bezahlen. Man befürchte jedoch, dass der vorge­schla­gene Prozess eine schnelle und ange­mes­sene Ausschüt­tung an die Urhe­berinnen und Urheber eher erschweren würde.

Frank kriti­sierte auch, dass nach dem Entwurf selbst Zitate und Parodien vergü­tungs­pflichtig sein sollen. "Das ist unver­einbar mit Europa- und Verfas­sungs­recht und greift auf nicht akzep­table Weise in Meinungs-, Presse- und Kunst­frei­heit ein."

Streit ums Hoch­laden kleiner Ausschnitte

Für Ärger in der Medien-, Film- und Musik­branche hatte in den vergan­genen Monaten immer wieder ein Passus gesorgt, mit dem das Hoch­laden kleiner Ausschnitte von urhe­ber­recht­lich geschützten Werken auf Inter­net­platt­formen erlaubt sein soll, die Urheber sollen dafür einen Ausgleich bekommen. Gegner betonen, dass die EU solch einen Passus in ihrer Richt­linie so nicht vorsehe. Der Verein Gesell­schaft der Frei­heits­rechte bemän­gelte wiederum, dass die Bundes­regie­rung nach der massiven Kritik aus der Branche die jewei­lige Größe der erlaubten Ausschnitte für das Hoch­laden herab­gesetzt habe.

Der Geschäfts­führer der Aschen­dorff Medien GmbH & Co. KG, Eduard Hüffer, kriti­sierte als Vertreter der lokalen und regio­nalen Presse zu dem Passus unter anderem: "Pres­sefotos werden im Grunde komplett frei­gegeben. Erlös­mög­lich­keiten werden dadurch für diese Rechte massiv beein­träch­tigt."

Im März hatte Bundes­jus­tiz­minis­terin Chris­tine Lambrecht (SPD) bei der ersten Lesung zu der Reform im Bundestag von einer großen Heraus­for­derung gespro­chen: Frei­heit der Kommu­nika­tion im Netz zu erhalten und gleich­zeitig Krea­tive wie Krea­tiv­wirt­schaft besser an der Wert­schöp­fung im digi­talen Raum zu betei­ligen. "Große Upload-Platt­formen wie YouTube und Face­book sind künftig für alle Inhalte verant­wort­lich urhe­ber­recht­lich, die sie zugäng­lich machen", sagte Lambrecht. Mit Blick auf die Nutzer fügte sie zugleich hinzu, neue Pflichten der Platt­formen dürften nicht dazu führen, dass auch erlaubte Inhalte blockiert werden.

Droht wirk­lich mehr Büro­kratie?

Pres­sever­lage und der private Rund­funk fordern erneut Ände­rungen bei der Urhe­ber­rechts­reform. Vor der heutigen Sach­ver­stän­digen­anhö­rung im Rechts­aus­schuss des Bundes­tags verwies der Verband Privater Medien (Vaunet) auf eine drohende stei­gende Büro­kratie.

Der Vorsit­zende für den Bereich Fern­sehen und Multi­media beim Vaunet und Bereichs­leiter Medi­enpo­litik bei RTL, Claus Grewenig, sagte: "Die bishe­rigen Vorschläge im Vertrags­recht sind wegen der ausufernden, proak­tiven Auskunfts­pflicht für zigtau­sende von Produk­tionen weder ausge­wogen noch planungs­sicher. Sie bergen viel­mehr das Risiko, dass Produk­tions­bud­gets durch Verwal­tungs­kosten schmelzen."

Die Verbände der Zeitungs- und Zeit­schrif­ten­ver­leger (BDZV und VDZ) betonten, man vertraue darauf, dass der Bundestag Abwei­chungen von der geltenden EU-Richt­linie zulasten der Medien und der Beschäf­tigten nicht akzep­tieren werde.

Darf ein privater Verein wie die Clea­ring­stelle Urhe­ber­recht im Internet (CUII) einfach im Internet nach eigenem Geschmack Seiten sperren? Wer wäre berech­tigt und könnte gegen wen wo dagegen klagen? Wir haben einen Rechts­anwalt dazu befragt.

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