Urheberrechtsreform: Harte Diskussion im Bundestag
Debatte um neues Urheberrecht im Bundestag
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Die geplante Urheberrechtsreform in Deutschland ist in
ihre entscheidende Phase eingetreten. Im Rechtsausschuss des
Bundestags meldeten sich heute mehrere Sachverständige zu Wort -
darunter Wissenschaftler, Rechtsexperten und Vertreter von Urhebern,
Medienbranche sowie Internetplattformen und deren Nutzern. Sie alle
forderten - mit unterschiedlicher Stoßrichtung - die Änderung von
Details an der geplanten umfangreichen Reform. Der Ausschuss wird zu
einem späteren Zeitpunkt eine Beschlussempfehlung abgeben, der
Bundestag muss über die Reform entscheiden.
Im Kern geht es unter anderem hierum: Das Urheberrecht soll stärker auf das Internet zugeschnitten sein - vor allem auf Plattformen, auf denen Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos hochladen. Bei Verstößen sollen die Plattformen in die Haftung genommen werden. Mit Lizenzmodellen sollen Urheber finanziell an der Wertschöpfung solcher Plattformen beteiligt werden.
EU-Richtlinie muss umgesetzt werden
Debatte um neues Urheberrecht im Bundestag
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Es geht auch um das Vertragsrecht für Urheber und um Schutzrechte für
die Leistungen von Presseverlagen. Deutschland muss bis Juni eine
entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.
Google-Managerin Sabine Frank sagte in der Anhörung, YouTube teile das Interesse von Rechteinhabern, jegliche Urheberrechtsverletzungen auf der Plattform zu unterbinden. Dafür bestehe aber bereits ein System zum Lizenzmanagement (ContentID), mit dem Rechteinhaber zusätzliche Einnahmen erzielen könnten. Zwar verstehe Google das Ziel des Gesetzesentwurfs, Autoren und Urheber von Inhalten direkt zu bezahlen. Man befürchte jedoch, dass der vorgeschlagene Prozess eine schnelle und angemessene Ausschüttung an die Urheberinnen und Urheber eher erschweren würde.
Frank kritisierte auch, dass nach dem Entwurf selbst Zitate und Parodien vergütungspflichtig sein sollen. "Das ist unvereinbar mit Europa- und Verfassungsrecht und greift auf nicht akzeptable Weise in Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit ein."
Streit ums Hochladen kleiner Ausschnitte
Für Ärger in der Medien-, Film- und Musikbranche hatte in den vergangenen Monaten immer wieder ein Passus gesorgt, mit dem das Hochladen kleiner Ausschnitte von urheberrechtlich geschützten Werken auf Internetplattformen erlaubt sein soll, die Urheber sollen dafür einen Ausgleich bekommen. Gegner betonen, dass die EU solch einen Passus in ihrer Richtlinie so nicht vorsehe. Der Verein Gesellschaft der Freiheitsrechte bemängelte wiederum, dass die Bundesregierung nach der massiven Kritik aus der Branche die jeweilige Größe der erlaubten Ausschnitte für das Hochladen herabgesetzt habe.
Der Geschäftsführer der Aschendorff Medien GmbH & Co. KG, Eduard Hüffer, kritisierte als Vertreter der lokalen und regionalen Presse zu dem Passus unter anderem: "Pressefotos werden im Grunde komplett freigegeben. Erlösmöglichkeiten werden dadurch für diese Rechte massiv beeinträchtigt."
Im März hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bei der ersten Lesung zu der Reform im Bundestag von einer großen Herausforderung gesprochen: Freiheit der Kommunikation im Netz zu erhalten und gleichzeitig Kreative wie Kreativwirtschaft besser an der Wertschöpfung im digitalen Raum zu beteiligen. "Große Upload-Plattformen wie YouTube und Facebook sind künftig für alle Inhalte verantwortlich urheberrechtlich, die sie zugänglich machen", sagte Lambrecht. Mit Blick auf die Nutzer fügte sie zugleich hinzu, neue Pflichten der Plattformen dürften nicht dazu führen, dass auch erlaubte Inhalte blockiert werden.
Droht wirklich mehr Bürokratie?
Presseverlage und der private Rundfunk fordern erneut Änderungen bei der Urheberrechtsreform. Vor der heutigen Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags verwies der Verband Privater Medien (Vaunet) auf eine drohende steigende Bürokratie.
Der Vorsitzende für den Bereich Fernsehen und Multimedia beim Vaunet und Bereichsleiter Medienpolitik bei RTL, Claus Grewenig, sagte: "Die bisherigen Vorschläge im Vertragsrecht sind wegen der ausufernden, proaktiven Auskunftspflicht für zigtausende von Produktionen weder ausgewogen noch planungssicher. Sie bergen vielmehr das Risiko, dass Produktionsbudgets durch Verwaltungskosten schmelzen."
Die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (BDZV und VDZ) betonten, man vertraue darauf, dass der Bundestag Abweichungen von der geltenden EU-Richtlinie zulasten der Medien und der Beschäftigten nicht akzeptieren werde.
Darf ein privater Verein wie die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) einfach im Internet nach eigenem Geschmack Seiten sperren? Wer wäre berechtigt und könnte gegen wen wo dagegen klagen? Wir haben einen Rechtsanwalt dazu befragt.