Eigentumsnachweis

NFT: Eigentumsnachweis für digitale Werke noch unbekannt

Wer viel im Netz unter­wegs ist, kommt um die Abkür­zung NFT nicht herum. Reprä­sen­tativ ist das aber nicht. Bei NFT verstehen die meisten Menschen nur Bahnhof, zeigt eine Umfrage.
Von dpa /

Der Hype um Non-Fungible Tokens (NFT) im Internet ist unge­bro­chen. Mit einem NFT als inte­griertem Echt­heits­zer­tifikat und Eigen­tums­nach­weis werden belie­bige digi­tale Werke oder Kunst­werke wie Comic-Zeich­nungen, Videos, limi­tierte Musikalben oder Basket­ball-Sammel­bilder und sogar Tweets verkauft. Teils werden die Werke sogar für Millio­nen­beträge verstei­gert.

Zwei Drittel (68 Prozent) der Menschen in Deutsch­land haben von NFT aber bislang weder etwas gehört noch gelesen. Das geht aus einer Umfrage von Bitkom Rese­arch hervor. Elf Prozent geben an, den Begriff, zu kennen, aber nicht wirk­lich zu wissen, was dahinter steckt.

Keine Erklä­rung für NFT?

Ein digitales NFT-Kunstwerk in einer Galerie Ein digitales NFT-Kunstwerk in einer Galerie
Bild: picture alliance/dpa
Nur sieben Prozent der Befragten haben nach eigenem Bekunden eine unge­fähre Ahnung von NFT. Und nicht mehr als fünf Prozent glauben, so gut über NFT Bescheid zu wissen, dass sie das Prinzip anderen erklären könnten.

Non-Fungible Token bedeutet auf Deutsch in etwa so viel wie nicht ersetz­barer Kryp­towert. NFT sollen digi­tale Bilder, Zeich­nungen, Songs, Videos oder Texte zu handel­baren, digi­talen Vermö­gens­werten machen.

NFTs auf Handels­platt­formen erstellen

Ein NFT wird in der jewei­ligen Audio-, Video-, Foto- oder Grafik­datei untrennbar als eine Art Wasser­zei­chen hinter­legt. Jede Inter­essierte und jeder Inter­essierter kann eine Datei zu einem Unikat machen bezie­hungs­weise eine NFT-Datei kaufen oder verkaufen, und zwar auf NFT-Handels­platt­formen im Netz.

Einzige Voraus­set­zung: Eine kompa­tible persön­liche digi­tale Brief­tasche (Wallet), wie sie auch für Kryp­towäh­rungen benö­tigt und von zahl­rei­chen Dienst­leis­tern im Netz ange­boten wird. Es gibt auch Wallets, in denen sowohl NFT als auch Kryp­towäh­rungen aufbe­wahrt werden können.

Kein Befragter hat bisher gekauft

Unter den Umfra­geteil­neh­merinnen und -teil­neh­mern gab es Bitkom Rese­arch zufolge aber noch keine NFT-Käufe­rinnen oder -Käufer. Von denen, die bereits von NFTs gehört haben, betrachtet sie nicht einmal jede oder jede Fünfte (17 Prozent) als mögliche lang­fris­tige Wert­anlage. Ähnlich viele (16 Prozent) aus dieser Gruppe glauben aber, dass man mit NFT seine Verbun­den­heit zu einer Marke oder zu Künst­lerinnen und Künst­lern zeigen kann. Eben­falls 16 Prozent würden NFTs kaufen, wissen aber nicht, wie das funk­tio­niert.

Grund­sätz­lich funk­tio­nieren NFT wie Kryp­towäh­rungen. Die Erstel­lung und sämt­liche Trans­aktionen wie Käufe oder Verkäufe (Smart Contracts) werden fälschungs­sicher in soge­nannten Block­chains proto­kol­liert und auf Servern gespei­chert.

Bald schon wieder weg?

Der IT-Bran­chen­ver­band Bitkom weist darauf hin, dass sich der mögliche Einsatz­zweck von NFT nicht in digi­talen Kunst­werken erschöpfen muss: Auch Fahr­zeug­briefe als digi­tale Eigen­tums­nach­weise für Autos ließen sich beispiels­weise theo­retisch als NFT abbilden.

In der Umfrage ist aber fast die Hälfte (49 Prozent) der Meinung, dass NFT nur Hype sind und bald wieder verschwunden sein werden. Befragt worden waren 1003 Menschen ab 16 Jahren.

Das Original ist fast wieder in Vergessen­heit geraten, damals waren kurze Nach­richten auf dem Handy eine Welt­neu­heit. Die gute alte SMS ist fast drei Jahr­zehnte alt. Die erste davon wurde als NFT verstei­gert.

Mehr zum Thema Digitale Gesellschaft