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Gericht: BILD hätte Berliner Runde nicht "klauen" dürfen

Das Land­gericht erwirkte eine einst­wei­lige Verfü­gung gegen den TV-Sender der BILD-Zeitung. Dabei geht es um Über­nahmen aus den TV-Programmen von ARD und ZDF am Bundes­tags-Wahl­abend.
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Einstweilige Verfügung gegen BILD Einstweilige Verfügung gegen BILD
Screenshot: teltarif.de, Quelle: bild.de
Wie berichtet hat der TV-Sender der BILD-Zeitung am Abend nach der Bundes­tags­wahl mehr­fach Auszüge aus den Programmen von ARD und ZDF live über­nommen. Für die Zuschauer hatte das den Vorteil, dass sie beispiels­weise um 18 Uhr die Prognosen und im weiteren Verlauf des Abends die Hoch­rech­nungen von öffent­lich-recht­lichen Sende­anstalten zu sehen bekamen, ohne umzu­schalten.

Auch in Inter­views und in die Berliner Runde, die ARD und ZDF wie gewohnt mit den Spit­zen­poli­tikern aller im Bundestag vertre­tenen Parteien veran­staltet haben, klinkte sich BILD ein - sehr zum Miss­fallen der öffent­lich-recht­lichen Mitbe­werber. Der vom Axel Springer Konzern betrie­bene TV-Kanal hat nämlich keine Verein­barung mit ARD und ZDF bezüg­lich der Über­nahme der Live-Bilder getroffen.

Die 13 Minuten lange Über­nahme vom ZDF-Programm war des Guten dann aber doch zu viel, wie das Land­gericht Köln einem Bericht des Nach­rich­ten­maga­zins Der Spiegel zufolge urteilte. Das Gericht hat dem Bericht zufolge auf Antrag des ZDF eine einst­wei­lige Verfü­gung erlassen, die es dem Sender unter­sagt, weiter unau­tori­siert die TV-Bilder von der Berliner Runde zu nutzen.

Kurze Ausschnitte nicht bean­standet

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Screenshot: teltarif.de, Quelle: bild.de
Aller­dings gab das Land­gericht Köln dem ZDF nicht in allen Punkten recht. Bei der Über­nahme einer kurzen Inter­view-Passage durch BILD seien die vom ZDF genannten Bean­stan­dungen nicht gegeben. Dabei gehe es um Verwer­tungs­fragen wie zum Beispiel Aufnahmen. BILD hatte die Ausschnitte aber nicht mitge­schnitten, sondern aus dem Live-Programm über­nommen.

Wie es weiter heißt, müssen beide Parteien die Gerichts­kosten zu glei­chen Teilen tragen. Ein BILD-Spre­cher begrüßte dem Bericht zufolge, "dass das Land­gericht Köln unsere Rechts­auf­fas­sung teilt, dass die Nutzung der Inhalte des ZDF am Wahl­abend durch BILD-TV eine grund­sätz­lich urhe­ber­recht­lich privi­legierte Bericht­erstat­tung über ein Tages­ereignis war." Man teile aber die Auffas­sung nicht, dass die Nutzung der Berliner Runde zu umfang­reich gewesen sei. BILD prüfe auch vor dem Hinter­grund recht­liche Schritte, zur Sache nicht ange­hört worden zu sein.

Die ARD hat unab­hängig vom ZDF gegen die Programm-Über­nahmen durch den TV-Sender der BILD-Zeitung geklagt. Diese Verfahren laufen aber noch. Wie der Sende­start von BILD verlaufen ist, haben wir in einer weiteren Meldung bereits aufge­zeigt.

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