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Die Grünen: Medien- und Digitalpolitik-Wahlprogramm 2021

Bündnis 90/Die Grünen veröf­fent­lichten am 19.3.2021 den Programm­ent­wurf der Partei zur Bundes­tags­wahl 2021. Dieser Beitrag setzt sich kritisch mit den medien- und digi­tal­poli­tischen Aussagen des Entwurfs ausein­ander.
Von Torsten J. Gerpott

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Foto: Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott
Die Macht­per­spek­tiven für Bündnis 90/Die Grünen im Bund und in den Ländern sind derzeit so gut wie nie zuvor. Bei den Land­tags­wahlen in Baden-Würt­tem­berg erreichte der grüne Minis­ter­prä­sident Kret­sch­mann jüngst ein Rekord­ergebnis und kann sich einen Koali­tions­partner aussu­chen. Für die Bundes­tags­wahl am 26. September verheißen aktu­elle Umfragen der Partei einen Stim­men­anteil von über 20 Prozent. Hingegen befinden sich die Prognosen für die Union im steilen Sink­flug von fast 40 Prozent im Mai 2020 auf nur noch wenig mehr als 25 Prozent im April 2021. Die Kanz­ler­partei leidet darunter, dass ihr beim Kampf gegen Corona ein schlechtes Manage­ment von Lock-Down-Rege­lungen und Impfungen im Verbund mit über­trie­bener Geschäfts­tüch­tig­keit einiger ihrer Bundes- und Land­tags­abge­ord­neten vorge­halten wird. Die Grünen hingegen, obwohl an vielen Landes­regie­rungen betei­ligt, haben es geschafft, poli­tische Unge­reimt­heiten im Umgang mit der Pandemie in den letzten Wochen ohne Schäden an sich vorüber­ziehen zu lassen. Viel­mehr stellte die Partei als Zeichen ihres Willens und ihrer Fähig­keit zur Über­nahme von Verant­wor­tung in der nächsten Bundes­regie­rung bereits am 19. März ihren Programm­ent­wurf zur Bundes­tags­wahl 2021 vor. Ange­sichts der hohen Wahr­schein­lich­keit, dass die Grünen in Berlin, in welcher Koali­tions­kon­stel­lation auch immer, ab Herbst Regie­rungs­ver­ant­wor­tung tragen werden, ist es höchste Zeit, die medien- und digi­tal­poli­tischen Vorstel­lungen der Partei in diesem Entwurf auszu­leuchten.

Öffent­lich-recht­licher Rund­funk

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In ihrem Wahl­pro­gramm plädieren die Grünen dafür, dass die öffent­lich-recht­lichen Rund­funk­sender "stark und zukunfts­fest" (S. 95; Seiten­angaben in Klam­mern beziehen sich im Folgenden auf den Programm­ent­wurf zur Bundes­tags­wahl 2021 von Bündnis 90/Die Grünen vom 19. März 2021) aufge­stellt werden, "alle gesell­schaft­lichen Bereiche" (S. 95) abde­cken und eine "ausrei­chende Finan­zie­rung" (S. 95) erhalten. Deren gegen­wärtig frag­men­tierte Media­theken will die Partei "zu gemein­samen Platt­formen weiter­ent­wickeln" (S. 95), die mit einer "werbe­freie[n], offen[en] und multi­lin­gual[en] euro­päi­sche[n] digi­tale[n] Platt­form in öffent­licher Hand" (S. 114) verzahnt werden sollen. Damit sich die deut­schen Sender aber nicht zu entspannt zurück­lehnen und um dem derzeit allge­mein spür­baren Unbe­hagen an deren schwa­chen Reform­willen im Hinblick auf Effi­zienz sowie Ange­bots­breite und -tiefe bei der herkömm­lichen linearen sowie der Verbrei­tung über das Internet Rech­nung zu tragen, möchte die Partei gleich­zeitig "eine Debatte darüber führen, wie öffent­lich-recht­liche Medien im 21. Jahr­hun­dert aussehen sollen" (S. 95). Dazu, welche Konse­quenzen mit der Debatte ange­strebt werden, äußert man sich jedoch nicht. Ebenso widmet das Programm der Frage kein Wort, wie für private Pres­sever­lage und Rund­funk­ver­anstalter gegen­über unver­ändert groß­zügig alimen­tierten öffent­lich-recht­lichen Sendern mit ausge­wei­teter Netz­prä­senz faire Wett­bewerbs­chancen geschaffen werden sollen.

Die Gering­schät­zung privater Anbieter von Publi­kums­medien zeigt sich auch darin, dass die Grünen zwar "bei kultu­rellen Werken .. für Urheber*innen eine ange­mes­sene Vergü­tung" (S. 109) sicher­stellen wollen. Ob zu solchen Werken auch Video­clips der Fußball­bun­des­ligen oder kurze Pres­setexte gehören sollen, die als Baga­tell­nut­zungen gemäß § 10 des Entwurfs der Bundes­regie­rung vom 9.3.2021 für ein mitt­ler­weile kurz vor dem Inkraft­treten stehendes Urhe­ber­rechts-Diens­tean­bieter-Gesetz demnächst bis zu 15 Sekunden bzw. 160 Zeichen durch Jeder­mann im Internet nicht kommer­ziell verbreitet werden dürfen, wird nicht erör­tert.

Betreiber großer digi­taler Platt­formen

Globalen digi­talen Platt­form­betrei­bern wie Google, Apple, Face­book oder Amazon begegnet das Programm mit großer Skepsis. Die Grünen haben richtig erkannt, dass deren "Dienst­leis­tungen ... und .. Markt­macht [zu] regu­lieren" (S. 38) sind. Selbst zu Grund­zügen einer solchen wett­bewerbs­zuträg­lichen Regu­lie­rung äußert sich die Ökopartei aber nur recht inhaltsarm. Eine Posi­tio­nie­rung zu dem im letzten Dezember von der Euro­päi­schen Kommis­sion unter­brei­teten Vorschlag zu einem "Digital Markets Act", der lange Listen einschlä­giger Verhal­tens­auf­lagen enthält, sucht man im Programm vergeb­lich. Einer­seits soll in Deutsch­land das Bundes­kar­tellamt zukünftig bei "Inter­net­giganten ... Erwerbs­vor­gänge" (S. 40) prüfen. Ande­rer­seits befür­worten die Grünen ein eigen­stän­diges euro­päi­sches Kartellamt, um eine "euro­päi­sche Digi­tal­auf­sicht [zu] etablieren" (S. 40). Wie eine paral­lele Kompe­tenz­erwei­terung des Bundes­kar­tell­amtes und eines euro­päi­schen Kartell­amtes funk­tio­nieren soll, bleibt im Dunkeln. Ebenso wird man im Unklaren darüber belassen, ob Entschei­dungen zur gefor­derten Option der Aufspal­tung von großen Digi­tal­kon­zernen "unab­hängig von einem Miss­brauch ..., wenn ihre Markt­macht zu groß wird" (S. 41) vom Bundes­kar­tellamt oder der Kommis­sion gefällt werden sollten.

Niemand wird es über­raschen, dass gerade die Grünen "Hass­kri­mina­lität im Netz bekämpfen" (S. 96) wollen. Hier vertrauen sie vor allem auf eine "zügige Umset­zung des euro­päi­schen Digital Services Act" (S. 96). Genau dieser Verord­nungs­ent­wurf der Kommis­sion sieht eine Verla­gerung der Kontrolle und Rechts­durch­set­zung im Zusam­men­hang mit der Verbrei­tung ille­galer Inhalte über große digi­tale Platt­formen auf eine neue zentrale euro­päi­sche Behörde vor. Das blendet das Programm schlicht aus, wenn es für Deutsch­land im glei­chen Absatz zusätz­lich zu den bereits vorhan­denen Landes­medi­enan­stalten ohne jegliche Nutzen- Kosten-Erwä­gungen auch noch eine "gemein­same Medi­enan­stalt der Länder" (S. 96) fordert. Hier hatte man wohl nicht die Courage, den hinter­gründig mitschwin­genden Zweifel an der Wirt­schaft­lich­keit der heutigen Orga­nisa­tion mit 14 Anstalten, klar auszu­drü­cken.

Bei der Menge der über große digi­tale Platt­formen verbrei­teten Inhalte ist es offen­sicht­lich, dass deren Betreiber "Straf­taten wie Hass­rede, Cyber­groo­ming oder sexua­lisierter Gewalt" (S. 54) nicht von Hand, sondern nur unter Einsatz intel­ligenter Algo­rithmen weit­gehend maschi­nell auto­mati­siert im Netz entge­gen­treten können. Trotzdem lehnen die Grünen "eine Verpflich­tung zum Einsatz von Upload­fil­tern" (S. 96) ab. Diese Sicht ist populär. Sie klärt aber nicht, wie die Partei Persön­lich­keits- und Urhe­ber­rechts­schutz, vor allem ohne weit­gehende Verla­gerung der Rechts­durch­set­zung auf private Unter­nehmen, einer­seits sowie Rede- und Infor­mati­ons­frei­heit ande­rer­seits in Einklang bringen will.

Tele­kom­muni­kati­ons­anschluss­netze

Noch mehr enttäuscht das Programm, das ausdrück­lich bean­sprucht, "die Digi­tali­sie­rung voran[zubringen]" (S. 39), wenn es um die Tele­kom­muni­kati­ons­netze geht, über die Medi­enin­halte und andere Daten für Bürger, Wirt­schaft und öffent­liche Hand trans­por­tiert werden. Komplexe Themen wie die Siche­rung des Ausbaus von Anschluss­netzen auf dem dünn besie­delten Land über markt­liche Lösungen oder staat­liche Subven­tionen und deren Finan­zie­rung adres­sieren die Grünen erst gar nicht. Pole­misch zuge­spitzt kann man fest­stellen, dass das Programm getreu dem Motto "Wozu Netze? Bei uns kommen elek­tro­nische Medien und Daten aus der Wohnungs­wand" abge­fasst wurde. Bezeich­nend ist, dass dem Ausbau von Tele­kom­muni­kati­ons­netzen keine Zeile spen­diert wird, wohl aber "Smart-City-Projekte[n zum] Aufbau unab­hän­giger digi­taler Platt­formen, mit denen der örtliche Einzel­handel attrak­tivere Ange­bote machen kann" (S. 73). Da viel­fach belegte Größen- und Verbund­vor­teile auf digi­talen Märkten sich kaum per Beschluss der Grünen außer Kraft setzen lassen werden, ist eine solche Program­matik besten­falls naiv und schlimms­ten­falls anma­ßend. Sie lässt die Verschwen­dung von Steu­ergel­dern für uner­füll­bare Dezen­tra­lisie­rungs- und Koope­rati­ons­träume #chten.

Fazit

Die Grünen haben ihren Programm­ent­wurf zur Bundes­tags­wahl 2021 mit "Deutsch­land. Alles ist drin." über­schrieben. Dieser Slogan trifft in der Tat auf die medien- und digi­tal­poli­tischen Aussagen zu. Sie sind oft in sich wider­sprüch­lich und durchweg vage. So maxi­miert die Partei die Chance mit dem Zeit­geist zu segeln und keine Wähler­gruppe zu verschre­cken. Macht­poli­tisch ist das verständ­lich. Für Wähler ist es jedoch ein Ärgernis, weil das Programm nicht klar macht, worauf man sich mit einem Votum für die Grünen medien- und digi­tal­poli­tisch einlässt.

Zur Person

Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott leitet den Lehr­stuhl für Unter­neh­mens- und Tech­nolo­gie­pla­nung an der Mercator School of Manage­ment Duis­burg der Univer­sität Duis­burg-Essen.

Weiter­füh­rende Artikel mit Analysen von Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott

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