Entscheidung

1&1-Mobilfunk: Diensteanbieter oder Netzbetreiber!

Die Bundes­netz­agentur hat gegen­über der "1&1 Mobil­funk GmbH" Fristen zur Been­digung der Doppel­stel­lung als Diens­tean­bieter und Netz­betreiber fest­gelegt.
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Der Vertrieb als Diens­tean­bieter ist spätes­tens bis Ende des Jahres 2023 einzu­stellen, hat die Bundes­netz­agentur entschieden. Das bedeutet, ab Ende 2023 darf die 1&1 Mobil­funk (inklu­sive Dril­lisch und alle Submarken) nur noch Mobil­funk­ver­träge im "eigenen" Netz an Neukunden verkaufen.

Jedwede Geschäfts­tätig­keit als Diens­tean­bieter ist spätes­tens bis Ende des Jahres 2025 einzu­stellen. Das bedeutet, dass Bestands­kunden, die noch einen Vertrag im Netz von Voda­fone oder Telefónica (o2) haben, müssen in das "eigene" Netz umge­stellt werden oder sie können - mögli­cher­weise ausser­ordent­lich sonst frist­gerecht - kündigen und zu einem anderen Netz­betreiber (z.B. Voda­fone, Telefónica (o2) Telekom) oder einem anderen Service-Provider (z.B. "Freenet") wech­seln.

Wett­bewerb­liche Unab­hän­gig­keit von Mobil­funk­netz­betrei­bern

Altkunden von 1&1 müssen bis spätestens 2025 auf das eigene Netz umgestellt werden, Neukunden ab 2023. Altkunden von 1&1 müssen bis spätestens 2025 auf das eigene Netz umgestellt werden, Neukunden ab 2023.
Bild: 1&1 Telecommunication SE
„Mit der Entschei­dung über den Zeit­punkt der Been­digung der Doppel­stel­lung von 1&1 wird die wett­bewerb­liche Unab­hän­gig­keit dieses Netz­betrei­bers herge­stellt. Dadurch wird der Wett­bewerb geför­dert“, betont Klaus Müller, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur.

Grund­sätz­lich ist ausge­schlossen, so die Bundes­netz­agentur, dass ein Mobil­funk­netz­betreiber gleich­zeitig Diens­tean­bieter bei einem anderen Netz­betreiber ist. Das bedeutet beispiel­weise, die Telekom darf keine Verträge im Netz von Voda­fone verkaufen, Telefónica keine von Telekom etc. Und die 1&1 Mobil­funk (einschließ­lich Dril­lisch und deren Sub-Marken), die ja jetzt Netz­betreiber ist, darf keine Verträge mehr in den Netzen von Voda­fone oder o2 verkaufen. Verträge im Netz von Telekom gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr.

Einige Hinter­gründe

Der 1&1 Mobil­funk GmbH wurde bei der Frequenz­auk­tion im Jahre 2019 über­gangs­weise eine Doppel­stel­lung zuge­standen, betont die BNetzA. Diese Doppel­stel­lung habe sie in den fest­gelegten Zeit­fens­tern aufzu­geben. Am 26. November 2018 erließ die Bundes­netz­agentur die Entschei­dung über die Vergabe- und Aukti­ons­regeln und eröff­nete das Zulas­sungs­ver­fahren zur Auktion von Frequenzen bei 2 GHz und 3,6 GHz. Die 1&1 Mobil­funk GmbH hat in der Auktion im Jahr 2019 Frequenzen erworben, verbunden mit der Verpflich­tung, die wett­bewerb­liche Unab­hän­gig­keit als Mobil­funk­netz­betreiber herzu­stellen. Eine Entschei­dung der Bundes­netz­agentur bis wann die Doppel­stel­lung aufge­geben sein muss, stand aus.

Bisher sind Unter­nehmen aus dem Konzern­ver­bund der 1&1 als Diens­tean­bieter/MVNO ("Service-Provider") tätig. Zur Been­digung der Doppel­rolle fanden mehrere Anhö­rungen der 1&1 sowie der Wett­bewerber statt. Die Entschei­dung vom 26. November 2018 sowie Doku­mente zu laufenden Frequenz­bereit­stel­lungs­ver­fahren hat die Bundes­netz­agentur auf ihrer Webseite veröf­fent­licht.

Was bedeutet das nun für Bestands­kunden?

Bis aller­spä­tes­tens Ende 2025 werden Bestands­kunden von 1&1, gmx.de web.de, Dril­lisch und zahl­rei­cher Unter­marken Post von 1&1 bekommen. Im Brief könnte eine neue SIM-Karte liegen, insbe­son­dere, wenn diese Kunden noch im Netz von Voda­fone unter­wegs sind. Die neue SIM-Karte "enthält" die gewohnte Rufnummer, aber die Kunden funken dann im Netz von "1&1". Dieses Netz ist aber noch lange nicht flächen­deckend. Deswegen hat 1&1 ein Roaming-Abkommen mit Telefónica (o2) abge­schlossen, aber nur für 2G und 4G. Die 5G-Versor­gung muss 1&1 selbst hinbe­kommen.

Bestimmte Karten sind umschaltbar

Ab einem gewissen Datum haben 1&1-Kunden spezi­elle SIM-Karten erhalten, die mehrere Iden­titäten erhalten. Hier ist es für 1&1 möglich, die Kunden vom o2-Netz direkt ins 1&1-Netz umzu­schalten - ohne SIM-Karten-Tausch. Der Kunde muss höchs­tens sein Handy frisch starten. Das ist bei den für das Voda­fone-Netz ausge­gebenen SIM-Karten höchst­wahr­schein­lich nicht der Fall.

Und wenn das "neue" Netz nicht zusagt?

Wer mit der Abde­ckung des Voda­fone-Netzes zufrieden war und weder vom neuen 1&1-Netz oder dem bishe­rigen o2-Netz ausrei­chend "versorgt" wird, könnte sich gezwungen sehen, seinem bishe­rigen Anbieter 1&1 Lebwohl zu sagen und direkt zu Voda­fone zu wech­seln. Die Mindest­lauf­zeit von zwei Jahren dürfte bei diesen Altver­trägen bis Ende 2025 in jedem Falle abge­laufen sein, somit ist eine monat­liche Kündi­gung möglich.

Glei­ches gilt für 1&1-Mobil­funk­kunden, die bisher direkt im o2-Netz aktiv waren. Wollen Sie nicht ins 1&1-Netz umge­stellt werden, müssen sie kündigen und aktiv wech­seln, die Rufnummer bleibt erhalten.

Neue Vorwahl für Neukunden

Neue Kunden von 1&1-Mobil­funk, die ab 2023 einen Vertrag abschließen, werden eine neue Vorwahl erhalten, die 015566 lautet. Weitere Vorwahlen sind mittel­fristig denkbar oder wahr­schein­lich. Die bisher verwen­deten Vorwahlen im Bereich 01590, 0176 oder 0179 "gehören" zu Telefónica o2, die Vorwahlen 0152x zu Voda­fone. Wer seine bereits geschal­tete Rufnummer zu 1&1 mitnimmt, kann diese Nummer - wie bisher auch - behalten. Wir werden dann zu gege­bener Zeit über aktu­elle Details berichten.

Jetzt muss 1&1 beim Netz­ausbau gewaltig Gas geben.

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