VZBV kündigt Klage gegen Facebook an
Der VZBV will 19 Klauseln in den Facebook-AGB zu Fall bringen.
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Im Streit um die Nutzungsregeln von Facebook haben
sich deutsche Verbraucherschützer zu einer Klage gegen das weltgrößte
Online-Netzwerk entschlossen. Facebook habe die geforderte
Unterlassungserklärung nicht abgegeben, erklärte eine Sprecherin von
Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) der Deutschen
Presse-Agentur. "Der VZBV wird die Angelegenheit gerichtlich klären
lassen und prüft derzeit den Umfang der Klageerhebung." Der Verband
macht keine Angaben dazu, wie lange das dauern wird.
Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) begrüßte die Pläne: "Es ist gut, dass die Datenschutzbestimmungen von Facebook jetzt gerichtlich überprüft werden." Der VZBV greife berechtigte Kritikpunkte auf.
VZBV kritisiert 19 AGB-Klauseln
Der VZBV will 19 Klauseln in den Facebook-AGB zu Fall bringen.
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Die Verbraucherschützer hatten Facebook bereits Ende Februar wegen 19 Klauseln in den Datenschutz- und Nutzungsregeln abgemahnt, die sie
für unzulässig halten. Facebook bekräftigte zunächst die
damalige Reaktion: Das Unternehmen sei sich sicher, dass die seit
Ende Januar geltenden neuen Nutzungsbedingungen den Gesetzen
entsprächen.
Der Verband kritisiert insbesondere die Auswertung von Nutzerdaten zur Verknüpfung mit Werbung. Nach deutschem Recht dürften Unternehmen persönliche Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Diese Einwilligung fehle bei Facebook.
Zudem bemängeln die Verbraucherschützer die Klarnamenpflicht sowie diverse Voreinstellungen, die von den Nutzern erst rückgängig gemacht werden müssten. So sehen sie ein Problem darin, dass das Auffinden durch Suchmaschinen wie Google bereits voreingestellt ist - genauso wie der Kreis der Nutzer, die Beiträge eines neuen Mitglieds sehen können.
Heiko Maas fordert einheitlichen Datenschutz
"Wenn Facebook unser Surfverhalten im Netz umfassend auswertet, ist eine Beeinflussung leicht möglich", warnte Minister Maas. Ein Facebook-Nutzer sollte auch einzelnen Teilen der Datennutzung widersprechen können - "anstatt nach dem Motto 'Alles oder nichts' allein die Option zu haben, sich ganz aus Facebook abzumelden". Der Fall zeige, das ein einheitliches hohes Datenschutzniveau in ganz Europa gebraucht werde.
Facebook verwies auf die irische Datenschutzbehörde, mit der man regelmäßig über Nutzungsbedingungen spreche. Facebook führt seine Geschäfte in Europa von Irland aus, daher sind die dortigen Datenschützer für das Unternehmen zuständig. Allerdings haben die Verbraucherzentralen in Deutschland bereits US-Schwergewichte wie Google, Microsoft und Apple rechtlich zu Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezwungen.
Wie Sie Ihr Facebook-Profil ein wenig aufräumen, zeigen wir Ihnen in unserem Hintergrund-Artikel.