AGB

VZBV kündigt Klage gegen Facebook an

Der VZBV will 19 Klauseln der Facebook-AGB zu Fall bringen. Facebook stellt sich hingegen auf den Standpunkt, dass irische Datenschutzbestimmungen eingehalten würden. Damit zeigt sich der VZBV nicht einverstanden, denn es gelte deutsches Recht. Da Facebook nicht freiwillig handelt, sollen die Regelungen nun vor Gericht kommen.
Von dpa / Hans-Georg Kluge

Der VZBV will 19 Klauseln in den Facebook-AGB zu Fall bringen. Der VZBV will 19 Klauseln in den Facebook-AGB zu Fall bringen.
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Im Streit um die Nutzungsregeln von Facebook haben sich deutsche Ver­braucher­schützer zu einer Klage gegen das weltgrößte Online-Netzwerk entschlossen. Facebook habe die geforderte Unter­lassungs­er­klärung nicht abgegeben, erklärte eine Sprecherin von Ver­braucher­zentrale Bundes­verband (VZBV) der Deutschen Presse-Agentur. "Der VZBV wird die Angelegenheit gerichtlich klären lassen und prüft derzeit den Umfang der Klage­erhebung." Der Verband macht keine Angaben dazu, wie lange das dauern wird.

Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) begrüßte die Pläne: "Es ist gut, dass die Daten­schutz­be­stim­mungen von Facebook jetzt gerichtlich überprüft werden." Der VZBV greife berechtigte Kritikpunkte auf.

VZBV kritisiert 19 AGB-Klauseln

Der VZBV will 19 Klauseln in den Facebook-AGB zu Fall bringen. Der VZBV will 19 Klauseln in den Facebook-AGB zu Fall bringen.
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Die Ver­braucher­schützer hatten Facebook bereits Ende Februar wegen 19 Klauseln in den Datenschutz- und Nutzungsregeln abgemahnt, die sie für unzulässig halten. Facebook bekräftigte zunächst die damalige Reaktion: Das Unternehmen sei sich sicher, dass die seit Ende Januar geltenden neuen Nutzungs­bedingungen den Gesetzen entsprächen.

Der Verband kritisiert insbesondere die Auswertung von Nutzerdaten zur Verknüpfung mit Werbung. Nach deutschem Recht dürften Unternehmen persönliche Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Diese Einwilligung fehle bei Facebook.

Zudem bemängeln die Ver­braucher­schützer die Klarnamenpflicht sowie diverse Voreinstellungen, die von den Nutzern erst rückgängig gemacht werden müssten. So sehen sie ein Problem darin, dass das Auffinden durch Suchmaschinen wie Google bereits voreingestellt ist - genauso wie der Kreis der Nutzer, die Beiträge eines neuen Mitglieds sehen können.

Heiko Maas fordert einheitlichen Datenschutz

"Wenn Facebook unser Surfverhalten im Netz umfassend auswertet, ist eine Beeinflussung leicht möglich", warnte Minister Maas. Ein Facebook-Nutzer sollte auch einzelnen Teilen der Datennutzung widersprechen können - "anstatt nach dem Motto 'Alles oder nichts' allein die Option zu haben, sich ganz aus Facebook abzumelden". Der Fall zeige, das ein einheitliches hohes Daten­schutz­niveau in ganz Europa gebraucht werde.

Facebook verwies auf die irische Daten­schutz­behörde, mit der man regelmäßig über Nutzungs­bedingungen spreche. Facebook führt seine Geschäfte in Europa von Irland aus, daher sind die dortigen Datenschützer für das Unternehmen zuständig. Allerdings haben die Verbraucherzentralen in Deutschland bereits US-Schwergewichte wie Google, Microsoft und Apple rechtlich zu Änderungen in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen gezwungen.

Wie Sie Ihr Facebook-Profil ein wenig aufräumen, zeigen wir Ihnen in unserem Hintergrund-Artikel.

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