Datenschutz

Verbraucherzentralen mahnen Facebook ab (Update: Reaktion)

Der Bundesverband der Verbraucher­zentralen hat Facebook abgemahnt. Nach Ansicht der Verbraucher­schützer sind 19 Klauseln aus den Nutzungs­bedingungen und der Datenschutz­richtlinie rechtswidrig.
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Facebook abgemahnt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Facebook abgemahnt.
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Der Bundesverband der Verbraucher­zentralen hat das Online-Netzwerk Facebook abgemahnt. Nach Auffassung der Verbraucher­schützer verstoßen 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutz­richtlinie von Facebook gegen geltendes Recht. Die neuen Nutzungs­bedingungen waren bereits im Vorfeld auf heftige Kritik von Datenschützern gestoßen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Facebook abgemahnt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Facebook abgemahnt.
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Der Verband kritisiert insbesondere die Auswertung von Nutzerdaten zur Verknüpfung mit Werbung. "Für den Verbraucher erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden", erklärte der Verband. Nach deutschem Recht dürfen Unternehmen persönliche Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Diese Einwilligung fehle bei Facebook.

Die Verbraucherschützer werfen Facebook außerdem vor, das eigene Geschäftsmodell zu verharmlosen. "Facebook ist und bleibt kostenlos", heißt es auf der Anmelde-Seite des Netzwerks. "Nutzerinnen und Nutzer zahlen zwar kein Geld für die Benutzung von Facebook. Dafür nutzt Facebook sämtliche Daten der Nutzer und verkauft diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen", erklärte der Verbraucherzentralen Bundesverband. Die Informationen über die Nutzer seien für Facebook "bares Geld" wert.

Update: Facebook weist Vorwürfe der Verbraucherzentralen zurück

Das Online-Netzwerk Facebook hat die Beschwerden deutscher Verbraucherschützer zurückgewiesen. "Wir sind sicher, dass die Updates (der Nutzerregelungen) den Gesetzen entsprechen", erklärte das Online-Netzwerk. Die Verbraucherzentralen selbst hätten gelobt, dass die Ende Januar in Kraft getretenen Bedingungen einfacher zu verstehen seien. Man sei überrascht, dass sich der Verband auf Bedingungen und Funktionen von Facebook und anderen Online-Diensten fokussiere, die schon zehn Jahre lang gültig seien, etwa die Klarnamenpflicht.

Facebook verwies auf die irische Datenschutzbehörde, mit der man regelmäßig über Nutzungsbedingungen spreche. Facebook führt seine Geschäfte in Europa von Irland aus, daher sind die dortigen Datenschützer für das Unternehmen zuständig. Allerdings haben die Verbraucherzentralen in Deutschland bereits Internet-Giganten wie Google und Apple Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgetrotzt.

Mehr zur neuen Datenschutzrichtlinie, die Facebook zum 31. Januar eingeführt hatte, erfahren Sie in unserer Hintergrund-Meldung.

Was Nutzer tun können, um personalisierte Werbung bei Facebook abzuschalten, haben wir in einer weiteren Meldung zusammengefasst.

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