zahlungspflichtig

Urteil: Firmen müssen Technik für Vorratsdatenspeicherung zahlen

Lediglich ein Hoster wurde von der Verpflichtung befreit
Von dpa / ddp / Thorsten Neuhetzki

Mehrere Tele­kommunikations­unter­nehmen müssen nach einem Urteil des Ober­verwaltungs­gerichts (OVG) Berlin-Brandenburg die Technik für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung anschaffen. Die Richter gaben in vier von fünf Fällen entsprechenden Beschwerden der Bundesnetzagentur statt, wie die Pressestelle heute mitteilte. In der Vorinstanz vor dem Verwaltungs­gericht Berlin hatten noch die Telekomfirmen Recht bekommen. Das Verwaltungs­gericht Berlin hatte die Verpflichtungen der Telekommunikations­anbieter zur Einrichtung der Anlagen vorläufig ausgesetzt. Die Richter sahen in der Übertragung der hohen Kosten einen unzulässigen Eingriff vor allem in das Grundrecht der Unternehmen auf Freiheit der Berufsausübung. (Beschlüsse vom 2.12.2009 - Az.: OVG 11 S 81.08, 8.09, 9.09, 10.09, 32.09.)

Die Unternehmen British Telecom, debitel, mobilcom, QSC und der Internethoster Domain Factory werden damit verpflichtet, die Kosten für die vom Gesetzgeber geforderte Datenspeicherung zu tragen.

Das OVG fasste die Beschlüsse, wenige Tage bevor sich das Bundesverfassungs­gericht damit beschäftigt. Das oberste deutsche Gericht will die Speicherung von Daten von Telefon- und Internetverbindungen am 15. Dezember in der Hauptsache prüfen. Laut Gesetz können diese Daten sechs Monate lang gespeichert werden - ein Verdacht ist hierzu nicht nötig. Gespeichert werden technische Daten, nicht aber die Inhalte der Gespräche. Gegner des Gesetzes haben im März 2008 mit einer einstweiligen Anordnung einen Teilerfolg errungen.

Das OVG gab lediglich einem kleinen Unternehmen, das Internetseiten verwaltet, Recht und wies diese eine Beschwerde der Netzagentur zurück, wie die Pressestelle berichtete. Maßgeblich dafür waren Zweifel des Gerichts, ob dieses Unternehmen überhaupt der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung unterliegt. Außerdem wäre das Kleinunternehmen sonst voraussichtlich gezwungen, seinen Geschäftsbetrieb einzustellen, hieß es.

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