Vorratsdatenspeicherung: FDP will angeblich Kompromiss
Vorratsdatenspeicherung: Volker Kauder sieht bei FDP Kompromissbereitschaft
Bild: volker-kauder.de
In der Bundesregierung könnte es möglicherweise
zu einem Kompromiss bei der bisher von der FDP abgelehnten
Vorratsdatenspeicherung kommen. Der Vorsitzende der
Unions-Fraktion im Bundestag, Volker Kauder (CDU), äußerte in einem
heute vorab publizierten Interview der Zeitschrift "Super
Illu", er habe mit der Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) "darüber gesprochen, und sie hat
mir zugesagt, einen Vorschlag vorzulegen. Darauf bin ich gespannt".
Die von den Unionsparteien geforderte Neuregelung der
Vorratsdatenspeicherung habe "gar nicht so viel mit der aktuellen
Terror-Warnung, sondern vor allem mit der Bekämpfung anderer Formen
schwerster Kriminalität" zu tun, sagte Kauder. "Die
Ermittlungsbehörden erhalten damit die Möglichkeit festzustellen,
mit wem beispielsweise ein Tatverdächtiger telefoniert oder wem ein
Beschuldigter eine E-Mail geschrieben hat."
Kauder: "Das müssen wir nun endlich zu Ende bringen"
Vorratsdatenspeicherung: Volker Kauder sieht bei FDP Kompromissbereitschaft
Bild: volker-kauder.de
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März dieses Jahres
das seinerzeit vorgelegte
Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt und dabei entschieden, dass
die Voraussetzungen strenger zu regeln seien.
Damit wurde also nicht die Vorratsdatenspeicherung generell untersagt, sondern Nachbesserungen im Detail angemahnt.
"Das müssen wir nun
endlich zu Ende bringen", hieß es von Unions-Fraktionschef weiter. Die
Möglichkeiten der Ermittler müssten dem Zeitalter des Internets angeglichen
werden. "Wenn in solchen überwachten Gesprächen nun etwa weitere
Namen von potenziellen Mittätern oder Hintermännern fallen, wäre es
enorm wichtig, mögliche Kontakte - ob per Telefon oder E-Mail - zu
überprüfen."
Vorratsdatenspeicherung: Sensibles Thema
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein sensibles Thema: An der seinerzeitigen Massenverfassungsbeschwerde beteiligten sich mehr als 30 000 Menschen. Das Gesetz war noch zu Zeiten der großen Koalition von SPD-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ausgearbeitet worden - die FDP hatte sich indes als Mitinitiator der Klage dagegen hervorgetan. Bis das Gesetz gekippt wurde, fand die Vorratsdatenspeicherung seit 2008 Anwendung: Hier wurden verdachtsunabhängig Daten aus Verbindungen Telefon-, E-Mail- und Internet-Nutzung sechs Monate lang gespeichert, auch Handy-Standortdaten wurden aufgezeichnet. Nach der Entscheidung des Gerichtes mussten diese schon gespeicherten Daten gelöscht werden. Das Gesetz wiederum hat seiner Ursprung in einer EU-Richtlinie - die vom Verfassungsgericht auch nicht in Frage gestellt wurde. Streit gab es in der Vergangenheit auch immer wieder um die Kosten, die den Telekommunikations-Anbietern durch die Vorratsdatenspeicherung entstehen.