Spiegel: Bundesregierung will bei Vorratsdatenspeicherung abwarten
Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung warten.
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Die Bundesregierung will keinen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
vorlegen, bis der Europäische Gerichtshof
über die umstrittene EU-Richtlinie
geurteilt hat. Darauf haben sich nach Informationen von
Spiegel Online Justizminister Heiko Maas
(SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) geeinigt. Allerdings ist das Thema damit nicht erledigt, wie
das Magazin schreibt.
"Durch das Plädoyer des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Gültigkeitsverfahren zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie ist eine besondere Situation eingetreten", heißt es in der Sprachregelung beider Ministerien, die Spiegel Online vorliegt und Grundlage für die Kabinettsklausur in Meseberg in der kommenden Woche ist. "Die Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren wird in Kürze erwartet und voraussichtlich maßgebliche Vorgaben für die gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene machen. Diese Vorgaben werden wir bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen haben. Daher werden wir die Entscheidung des EuGH abwarten."
Gesetz soll im Hintergrund weiter vorbereitet werden
Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung warten.
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Der neue Kurs ist ein Teilerfolg für Maas. Der SPD-Politiker hatte kürzlich gegenüber dem Nachrichtenmagazin
betont, ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung so lange auf Eis legen zu wollen, bis der EuGH endgültig
entschieden hat. Seine Linie sorgte für erhebliche Irritationen beim Koalitionspartner. Im schwarz-roten
Koalitionsvertrag war vereinbart worden, die EU-Richtlinie zügig umzusetzen. Auf den
EuGH wurde dort nicht Bezug genommen.
Weiter heißt es bei Spiegel Online, dass trotz der abwartenden Haltung bei der Vorlage des Gesetzentwurfs im Hintergrund die Arbeiten am neuen Gesetz weiterlaufen. Das Urteil des EuGH wurd für die Zeit nach Ostern, also Ende April, erwartet. Danach will man schnell ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen können. Der Innenminister habe das zur Bedingung für seine Zustimmung zum neuen Kurs gemacht, heißt es.