Politik

Spiegel: Bundes­regierung will bei Vorratsdaten­speicherung abwarten

Die Bundesregierung will vorerst keinen Gesetz­entwurf zur Vorrats­daten­speicherung vorlegen, sondern die EuGH-Rechts­sprechung abwarten. Allerdings soll das Gesetz im Hinte­rgrund weiter vorbereitet werden.
Von Thorsten Neuhetzki

Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung warten. Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung warten.
Foto: dpa
Die Bundesregierung will keinen Gesetzentwurf zur Vorratsdaten­speicher­ung vorlegen, bis der Europäische Gerichtshof über die umstrittene EU-Richtlinie geurteilt hat. Darauf haben sich nach Infor­mationen von Spiegel Online Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) geeinigt. Allerdings ist das Thema damit nicht erledigt, wie das Magazin schreibt.

"Durch das Plädoyer des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Gültigkeitsverfahren zur Vorrats­datenspeicherungs­richtlinie ist eine besondere Situation eingetreten", heißt es in der Sprachregelung beider Ministerien, die Spiegel Online vorliegt und Grundlage für die Kabinettsklausur in Meseberg in der kommenden Woche ist. "Die Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren wird in Kürze erwartet und voraussichtlich maßgebliche Vorgaben für die gesetzliche Regelung der Vorratsdaten­speicherung auf EU-Ebene machen. Diese Vorgaben werden wir bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen haben. Daher werden wir die Entscheidung des EuGH abwarten."

Gesetz soll im Hintergrund weiter vorbereitet werden

Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung warten. Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung warten.
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Der neue Kurs ist ein Teilerfolg für Maas. Der SPD-Politiker hatte kürzlich gegenüber dem Nachrichtenmagazin betont, ein Gesetz zur Vorratsdaten­speicherung so lange auf Eis legen zu wollen, bis der EuGH endgültig entschieden hat. Seine Linie sorgte für erhebliche Irritationen beim Koalitionspartner. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag war vereinbart worden, die EU-Richtlinie zügig umzusetzen. Auf den EuGH wurde dort nicht Bezug genommen.

Weiter heißt es bei Spiegel Online, dass trotz der abwartenden Haltung bei der Vorlage des Gesetzentwurfs im Hintergrund die Arbeiten am neuen Gesetz weiterlaufen. Das Urteil des EuGH wurd für die Zeit nach Ostern, also Ende April, erwartet. Danach will man schnell ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen können. Der Innenminister habe das zur Bedingung für seine Zustimmung zum neuen Kurs gemacht, heißt es.

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