Urteil wird erwartet

Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrechte

Ein EU-Generalwanwalt sieht die Vorratsdatenspeicherung als Verstoß gegen das Grundrecht zum Schutze der Privatsphäre an. Nun wird ein daraus folgendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes erwartet.
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

EU-Gutachter hält Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig EU-Gutachter hält Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig
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Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof gegen EU-Recht.

Die vor­geschriebene an­lass­lose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger für mindestens sechs Monate zu Fahndungs­zwecken sei unvereinbar mit der EU-Charta der Grundrechte. Das geht aus einem heute in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten hervor. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter. Ein Urteil wird für Anfang 2014 erwartet.

Gutachter empfiehlt Überarbeitung der Richtlinie

EU-Gutachter hält Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig EU-Gutachter hält Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig
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Nach dem Gutachten des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón widerspricht die EU-Richtlinie von 2006 als Ganzes der Charta, so etwa dem Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre. Zudem sei die vorgesehene Speicherung der Daten, die bis zu zwei Jahre dauern soll, unverhältnismäßig lange. In dem Gutachten merkte Villalón an, dass die Dauer der Datenspeicherung deutlich verkürzt werden könne. Alles weitere wäre nicht begründbar.

Der Gutachter empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof, die beanstandete Richtlinie in seinem Urteil nicht direkt auszusetzen. Vielmehr sollten die EU-Gesetzgeber ausreichend Zeit erhalten, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen.

Das Gutachten entstand im Rahmen des Klageverfahrens gegen die EU-Richtlinie von Österreich und Irland. Die hier ansässigen Verfassungsgerichte haben im Rahmen nationaler Verfahren die Klage an den EuGH weitergereicht, um dort die Vereinbarkeit der anlasslosen Überwachung der EU-Bevölkerung mit fundamentalen Rechten prüfen zu lassen.

Deutsche Politiker sollen sich entscheiden

In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regel 2010 gekippt. CDU, CSU und SPD wollen die Datenspeicherung in einer großen Koalition umsetzen. Zugleich wollen sie sich in der EU dafür einsetzen, die Speicherdauer auf drei Monate zu verkürzen.

Aus diesem Grund wendet sich der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an die deutschen Politiker. Sie fordern Union und SPD auf, die Vorratsdatenspeicherung nicht einzuführen. "Auch wenn das Gutachten noch kein Urteilsspruch ist, sollte klar sein, dass damit die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland keine Option mehr sein kann," kommentiert Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Wenn die geplante große Koalition jetzt noch immer ihrem Koalitionsvertrag folgen sollte und die Totalprotokollierung des Telefon- und Internetverhaltens der Menschen erneut zum Gesetz macht, würde klar werden, dass Union und SPD mit ihrer Überwachungspolitik den Boden der rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeit verlassen haben."

Werner Hülsmann vom Arbeitskreis fügt hinzu, dass andernfalls die SPD-Mitglieder dies zum Anlass nehmen müssten, gegen die Annahme des Koalitionsvertrages zu stimmen.

Auch der scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wendet sich angesichts der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung an die Regierung. "Der Koalitionsvertrag verheißt in diesem Punkt nichts Gutes", sagte Schaar. "Da wäre es doch fatal, die Vorratsdatenspeicherung national wieder einzuführen und dann festzustellen, dass das ganze Paket gegen europäische Grundrechte verstößt", ergänzt Schaar.

Richtlinie ist ein Widerspruch zur EU-Charta

Die Richter befassten sich mit mehreren Klagen. Geklagt hatten ein irisches Unternehmen sowie die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher. Sie argumentieren, dass die Speicherung unverhältnismäßig sei und die Grundrechte auf Privatleben, den Schutz persönlicher Daten und freie Meinungsäußerung verletze.

Die Vorratsdatenspeicherung umfasst neben der alltäglichen Kommunikation der Bürger auch ihr Bewegungs- und Internetnutzungsverhalten. Dies bemängelt auch der Rechtsgutachter Villalón. Die Datenspeicherung zeichne das Privatleben jedes Bürgers auf. "Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten zu rechtswidrigen, potenziell die Privatsphäre verletzenden oder - allgemeiner - zu betrügerischen oder gar heimtückischen Zwecken verwendet werden," argumentiert er. Denn die Datenspeicherung werde von Firmen vorgenommen und stehe nicht unter staatlicher Kontrolle. Auch die Grünen im Europaparlament begrüßten das Rechtsgutachten.

In der EU sind Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, Verbindungsdaten ihrer Kunden auch ohne konkreten Anlass oder Verdacht bis zu zwei Jahre lang aufzubewahren, damit Ermittler zur Aufklärung schwerer Verbrechen darauf zugreifen können.

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