Hallo,
rein rechtlich betrachtet sind das zwei verschiedene Dinge: Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es nicht um eine staatliche Mitprotokollierung des Internetverkehrs, sondern um die Speicherung von Verbindungsdaten durch die Provider, auf die die Ermittlungsbehörden später zugreifen können.
Die Gemeinsamkeit ist: Ohne konkreten Anlass sind beide Sachen recht unsinnig und rechtlich schwer haltbar.
Alexander Kuch
Benutzer Noctem schrieb:
Seit letzten Jahr darf die Polizei und andere Behörden bei kleinen Delikten schon auf Private Daten und Passwörter
zugreifen, wozu also noch Vorratsdatenspeicherung.