Vorratsdatenspeicherung

BNetzA bestätigt illegale Speicherung von Verbindungsdaten

Telefon-Provider speichern Daten verbotenerweise bis zu 7 Monate
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Bundesnetzagentur bestätigt illegale Bewegungsdaten-Speicherung Bundesnetzagentur bestätigt illegale Verbindungsdaten-Speicherung
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte bereits im September letzten Jahres verschiedene Telefon-Provider für ihre zum Teil nicht nachvollziehbar lange Speicherung von Verbindungsdaten kritisiert und angezeigt. Nun sind Statistiken der Bundesnetzagentur aus dem Frühjahr 2011 aufgetaucht, die die Vorwürfe des Verbandes erhärten.

Der Anzeige im vergangenen Herbst vorausgegangen war ein Bericht der Berliner Zeitung, wonach die Telefon-Firmen mit ihrer Speicher-Praxis massiv gegen den Datenschutz verstoßen sollen. Das ursprünglich geplante, weil von der EU geforderte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, war 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Für ihre Speicherpraxis geben die Firmen unterschiedliche Rechtfertigungsgründe an.

Datenspeicherung erstreckt sich oft über Monate

Bundesnetzagentur bestätigt illegale Bewegungsdaten-Speicherung Bundesnetzagentur bestätigt illegale Verbindungsdaten-Speicherung
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In einem heute veröffentlichten Dokument findet sich nicht nur die von der Bundesnetzagentur aufgestellte Statistik der Speicherdauer vom Frühjahr 2011, sondern auch Auszüge aus dem Schriftverkehr zwischen der Behörde und den Providern.

Nach den Daten vom Frühjahr 2011 speichert Vodafone bis zu 210 Tage lang, The Phone House 120 Tage, Drillisch/Simply 92 Tage, E-Plus 80 Tage und die Telekom 30 Tage die vollständigen Verbindungsdaten. Allerdings muss man dabei die unterschiedlichen Abrechnungsmodelle berücksichtigen.

Die Deutsche Telekom rechtfertigt gegenüber den Datenschützern und der Bundesnetzagentur diese Praxis mit dem Argument, sie verwende die Bewegungsprotokolle zur Überprüfung der Plausibilität von Einwendungen gegen Rechnungen. Die Bundesnetzagentur schrieb der Telekom nun aber, eine Speicherung des Aufenthaltsorts sei "nur [...] bei standortabhängigem Tarif zulässig" (z. B. bei einem Homezone-Tarif). Die Telekommunikationsbranche hat diese Vorgabe bislang nicht umgesetzt.

Außerdem halten die Mobilfunkanbieter immer noch fest, wer wann von wem angerufen wurde, obwohl für eingehende Gespräche im Inland normalerweise keine Gebühren anfallen. Wen man anruft oder wem man eine SMS schreibt, wird selbst bei Nutzung einer Flatrate bis zu 210 Tage lang gespeichert - dafür gibt es nach Ansicht der Datenschützer keine Veranlassung. Auch die Verbindungsdaten zu kostenfreien Rufnummern speichern die Anbieter. Die von der Telekom angebotene "sofortige Löschung" der Verbindungsdaten erfolgt in Wahrheit erst nach 3-7 Tagen.

Kann man bei der Abstimmung zwischen verschiedenen Telefonie-Anbietern eine Datenspeicherung zu Abrechnungszwecken für wenige Tage vielleicht noch rechtfertigen, fällt diese bei internen Verbindungen allerdings schwer: Die Bundesnetzagentur beanstandete gegenüber dem Anbieter M-Net die Speicherung von Verkehrsdaten bei eingehenden, für den annehmenden Kunden kostenfreien Verbindungen innerhalb Ihres Netzes, bei denen kein anderer Serviceprovider beteiligt ist.

Die Bundesnetzagentur bereitet mittlerweile wohl einen Leitfaden vor, der erstmals konkret festlegen soll, in welchen Fällen und wie lange die Anbieter welche Kommunikationsdaten speichern dürfen. Für Anwender gibt es momentan - außer einem Anbieterwechsel - wenig Möglichkeiten, sich gegen die Datenspeicherung zu wehren. Der Erfolg separater Klagen auf Unterlassung der illegalen Kommunikationsprotokollierung durch einzelne Nutzer ist nicht unbedingt gesichert, eine von Verbraucherschützern organisierte Sammelklage könnte eventuell erfolgreicher sein.

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